Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 Ka-Me „zwischen Schimmelstraße und Eisenbahn Dortmund - Hamm“ gem. § 2 (1) BauGB in den erweiterten Planungsgrenzen (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem vorgelegten Lageplan ersichtlich).

 

  1. Nach Erlangung der Rechtskraft werden die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-Me aufgehoben.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Zunächst erläuterte Herr Liedtke die Beschlussvorlage und stellte anhand des Lageplanes den ge­än­derten Geltungsbereich vor (Präsentation S. 15 u. 16) . Er ging insbesondere auf den im Rahmen der Lärmaktionsplanung vorgesehenen Lärmschutz ein.

 

Herr Diederichs-Späh merkte an, dass – falls ein Lärmschutzwall geplant sei – eine zeitnahe Um­setzung erforderlich wäre, da auf EU-Ebene Regelungen getroffen werden sollen, die zum Schutz des Trinkwassers Wälle aus Bodenmaterial (wie z. B. am Kamener Kreuz) künftig aus­schließen sollen.