Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

Es erklärten sich keine Ausschussmitglieder für befangen.

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

  1. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind aus dem vorgelegtem Lageplan ersichtlich).

 

  1. Nach Erlangung der Rechtskraft werden die bestehenden Festsetzungen des Bebau­ungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ aufgehoben.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen