Beschluss:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsan­stalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH be­schlossen:

 

1.      Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2010 in der vorliegenden Form fest.

 

2.      Der Jahresgewinn 2010 von 2.051.505,43 € wird in Höhe von 368.082,00 € der Allgemei­nen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 1.683.423,43 € auf das Wirtschaftsjahr 2011 vorgetragen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Scharrenbach erklärte sich gem. § 31 GO für Befangen und nahm an der anschließenden Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Frau Dyduch dankte zunächst den Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Der Eigenbetrieb sei ge­sund und leiste erfolgreiche Arbeit. Angesichts des hohen Arbeitsaufkommens im laufenden Jahr würden sinnvolle Prioritäten gesetzt. Lobend erwähnte sie die Begleitung der Sesekrenatu­rierung. Dies verband sie mit der Hoffnung auf eine begleitende Finanzierung durch das Land.

Das Thema Swaps sei sowohl bei der Stadt als auch beim Eigenbetrieb aktuell. Entsprechend werde hier ebenfalls die Prüfung einer möglichen Rückabwicklung vorgenommen.

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung sei mit Blick auf die Gebührenentwicklung durchaus posi­tiv zu bewerten. Der Beitrag der Stadtentwässerung zum Haus­haltssicherungskonzept dürfe nicht außer Acht gelassen werden.

 

Herr Hasler legte dar, dass der Eigenbetrieb rentabel und wirtschaftlich gut gearbeitet habe. Der erwirtschaftete Gewinn wirke sich bedauerlicherweise nicht gebührenmindernd aus. Durch die Ausschüttung an die Stadt entstehe aber eine indirekte Rückgabe an den Bürger.

Die Risiken der Swaps seien bereits ausführlich im Betriebsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert worden. Die Entwicklung müsse nun weiterhin beobachtet werden.

Abschließend dankte er den Mitarbeitern für die geleistet Arbeit.

 

 

Herr Kloß begrüßte das Ergebnis, bemerkte aber kritisch, dass die Gebühren eigentlich nur kos­tendeckend erhoben werden sollten. Gegen die Ausschüttung eines Teils des Gewinnes gebe es zwar keine rechtlichen Bedenken, dies führe jedoch zu keiner Kostenentlastung der Bürger.

Er fragte nach, ob die die Verluste durch die Swaps zur Gebührenerhöhung für die Bürger füh­ren könnten.

 

Herr Mösgen zeigte sich zuversichtlich, dass es nicht zu Gebührenerhöhungen aufgrund der Swaps kommen werde. Eine abschließende Aussage dazu könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen.