Beschluss:

 

Beim Produkt 11.13.01 – Stadtmarketing – werden für die Kamener Winterwelt 2011 bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Teilergebnisplan Zeile 13) gem. § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW über die Planung 2011 hinausgehende Aufwendungen in Höhe von 65.000,-- € genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Frau Scharrenbach erkundigte sich, wann die Vertragsunterzeichnung stattgefunden habe, wel­che Laufzeit vereinbart worden sei und welche Gastronomie es geben werde.

 

Der Vertrag sei am 15.07.2011 unterschrieben worden, informierte Herr Sostmann. Die Lauf­zeit sei auf die diesjährige Vorweihnachtszeit beschränkt. Für das Gastronomiezelt gebe es aktuell zwei Bewerber, dessen Namen er aufgrund der laufenden Verhandlungen nicht nennen könne