Beschluss:

 

Die vorgelegte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kamen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kamen (Sondernutzungssatzung) wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Hupe erläuterte die Vorlage. Anlass für die Änderung der Sondernutzungssatzung seien notwendige formale Änderungen, die nach der Plakatierungsproblematik bei der letzten Land­tagswahl erforderlich geworden seien. Ein Plakatierungsabkommen der Parteien solle es auch weiterhin geben, dies sei im § 5 a der Satzung manifestiert worden.

Der Bürgermeister wies auf eine redaktionelle Änderung in § 5 Absatz 1 der Satzung hin, dort  müsse es statt „städtische Wahlplakattafeln“ „ städtische Plakattafeln“ heißen.

 

Herr Kemna beantragte für die CDU-Fraktion die Erweiterung des § 5 a Absatz 2 Buchstabe b der Satzung um die Formulierung „mindestens 2“ statt „mindestens“ für die Kommunalwahlen.

 

Herr Hupe stellte deutlich heraus, dass die gewählte Formulierung keinen Reduzierungsansatz oder die Einschränkung der bisherigen Plakatierungsaktivität zur Folge habe. Die alte Praxis solle weiterhin bei­behalten werden.

 

Frau Schaumann erklärte für die FDP-Fraktion, dass der Änderungssatzung nicht zugestimmt wer­de. Sie wies auf die nicht ausreichend deutliche Formulierung des § 5 a Absatz 2 in Bezug auf die Plakatierungsmöglichkeiten außerhalb der geschlossenen Ortschaft hin. Positiv bewer­tete sie die Aufnahme des Plakatierungsabkommens der Parteien in die Satzung. Grundsätzlich habe sie sich gewünscht, die Änderungssatzung erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstim­mung zu stellen, so dass im Vorfeld eine ausreichende Erörterung möglich gewesen wäre.

 

Der Bürgermeister zeigte sich verwundert und erinnerte an das gemeinsame Gespräch mit den Parteien zu diesem Thema sowie den dort gefundenen Konsens.

 

Die Satzung gebe den rechtlichen Rahmen sowie die Mindeststandards vor, so Herr Kissing, das Plakatierungsabkommen enthalte die wesentlichen Regelungen geregelt.

Für die CDU-Fraktion forderte er, dass den Parteien satzungsgemäß während der Kommunal­wahl mindestens zwei Plakattafeln zur Verfügung gestellt werden müssten. Er sprach sich dafür aus, die bishe­rige Plakatierungspraxis weiter fortzusetzen.

 

Herr Hupe erklärte, dass die Satzung für alle Wahlen Gültigkeit habe und die Formulierungen daher nicht auf eine spezielle Wahl beschränkt werden könnten. An der bisher geübten Praxis werde nichts geändert.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen begrüßte Herr Kühnapfel das Plakatierungs­abkom­men. Aufgrund seiner Nachfrage erläuterte Herr Hupe den Grundsatz der abgestuften Chancen­gleich­heit und wies dabei daraufhin, dass dieser nicht auf die Anzahl sondern die Plakatgröße Einfluss nehme.

 

Herr Lipinski resümierte, dass das Kamener Plakatierungsabkommen über Jahre ausreichend gewesen sei, bis die FDP dieses bei der letzten Landtagswahl aufgekündigt habe. Die darauf folgenden Geschehnisse seien bedenklich gewesen und hätten den Bürgern ein negatives Bild vermittelt. Für die SPD-Fraktion erklärte er die Zustimmung zu der Beschlussvorlage.

 

Herr Grosch äußerte seinen Unmut über die Geschehnisse vor der Landtagswahl 2010, die da­zu geführt hätten, dass erstmals auch eine Partei aus dem rechten Lager in Kamen plakatiert habe. Um dem zukünftig entgegen wirken zu können, begrüßte er die Beschlussvorlage und das Plakatierungsabkommen.

 

Die Satzungsänderung stelle vorrangig eine Handlungsplattform der Verwaltung dar, so Herr Kissing. Da das Wahlrecht durchaus nicht unkompliziert sei, könnten gerade Kleinigkeiten ent­scheidend sein. Die bisherige Verfahrensweise in Kamen sei optimal gewesen. Verhältnisse wie in anderen Städten in Bezug auf die Plakatierung kompletter Straßenzüge seien nicht wün­schens­wert.

Er äußerte den Wunsch, mit Hilfe der vorgelegten Satzungsänderung zu einem Konsens der im Rat vertretenden Parteien zu gelangen.