Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW in der derzeit gültigen Fassung:

 

Es erklärten sich keine Ratsmitglieder befangen.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

 

1.      über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

2.      den Bebauungsplan Nr. 35 Ka-Me „Auf dem Pastoratsfelde gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem vorgelegten Lageplan ersichtlich.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Liedtke erläuterte eingangs, dass das Aufstellungsverfahren des Bebau­ungsplanes be­endet sei. Nun müsse noch der Satzungsbeschluss mit der anschließenden Bekanntmachung erfolgen.

 

Auf die Frage von Herrn Kloß zu dem in der Beschlussvorlage aufgeführten Wertfaktor sagte Herr Liedtke eine telefonische Beantwortung zu.

 

Herr Kloß erkundigte sich, warum laut Beschlussvorlage die anzulegende Obstwiese nicht be­tre­ten werden dürfe.

 

Dazu führte Herr Liedtke aus, dass diese Wiese vom Kreis angelegt werde und keine Obst­wiese im eigentlichen Sinne sei. Es handele sich nicht um eine Grünanlage die betreten werden könne. Dies sei vertraglich mit den Investoren vereinbart worden.