Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte Resolution zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen.


Abstimmungsergebnis: bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen

 

 

Herr Kissing nahm wieder an der weiteren Beratung und Beschlussfassung teil.


Herr Kissing erklärte sich gemäß § 31 GO befangen und nahm an der weiteren Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Herr Hupe gab einleitend einen Überblick über das Gespräch mit der Firma HammGas zu den geplanten Bohrungen im Gebiet Flierich West, das sich auch auf Kamener Stadtgebiet er­strecke. Er stellte heraus, dass eine Claimzuordnung im ersten Schritt nach Bergrecht noch nicht stattgefunden habe.

Probebohrungen werde es in diesem Jahr und voraussichtlich auch im nächsten Jahr nicht ge­ben. Die Firma HammGas beabsichtige bei den Probebohrungen keine Fracking-Verfahren an­zu­wenden. Sollte dies nach den Probebohrungen dennoch notwendig sein, werde zuvor eine öffent­liche Beteiligung durchgeführt und eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt. Die Firma habe zudem in Aussicht gestellt möglicherweise auf Fracking-Verfahren zu verzichten.

Als Verfahrensprinzip der Firma HammGas, dessen Haupteigner die Stadtwerke Hamm seien, stehe der absolute Schutz des Trink- und Grundwassers im Vordergrund.

Ein Gespräch mit der Firma MineGas, die möglicherweise Bohrungen im Stadtteil Methler durch­führen wolle, sei für die nächsten Tage terminiert.

 

Frau Dyduch rief die Vorkommnisse in Wasserkurl in Erinnerung und begründete so die beson­dere Sensibilität für diese Thematik auf Kamener Stadtgebiet. Die Bürger seien mit Blick auf die Auswirkungen auf das Trink- und Grundwasser besorgt, weshalb die Gespräche der Verwaltung mit den agierenden Firmen begrüßt würden.

Sie unterstütze die Forderung nach Änderung des Bergrechtes in Bezug auf eine Umweltver­träg­lich­keits­prüfung.

Es sei zu beobachten, dass die Bürger insgesamt sensibler auf Umweltthemen reagierten und in diesem Zusammenhang mehr Transparenz einforderten.

Sie betonte, dass sie einen fraktionsübergreifender Konsens für wichtig halte.

 

Frau Scharrenbach befürwortete den Kontext und die frühzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik, nachdem man durch die Medien und die Informationspolitik der Bezirksregierung aufge­schreckt worden sei.

Im Vordergrund müsse die Abwägung von Nutzen und negativen Auswirkungen der Bohrungen stehen. Wichtig sei zudem, wie auch in der Resolution festgehalten, eine separate Betrachtung und Bewertung der jeweiligen Methode.

Oberste Priorität habe der Trink- und Grundwasserschutz, daher sei dieser explizit in der Reso­lution manifestiert worden. Aus diesem Grund fordere sie auch ein transparentes Verfahren un­ter Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Bezogen auf die Risiken handele es sich vorrangig um die Frage nach der Verwendung von chemis­chen Zusätzen beim Fracking, hob Herr Hupe hervor. Er erläuterte das grundsätzliche Vor­gehen sowie das Verfahren des Frackings. Ein Genehmigungsverfahren sei dabei zwingend vor­geschrieben. Die Vertreter der Gesellschaft hätten sehr transparent und offen zu den be­ste­hen­den Planungen berichtet.

 

Herr Kühnapfel machte deutlich, dass die Resolution nur ein erster wichtiger Schritt zur Aufklä­rung und Sensibilisierung sei.

Im Vordergrund müsse die Überarbeitung des veralteten Bergrechtes stehen. Entsprechende Initiativen würden unterstützt. Gefordert werde ein transparentes Verfahren und eine Umwelt­verträglichkeitsprüfung.

Das chemische Fracking halte er für sehr gefährlich. Bei der Abwägung von Nutzen und Gefah­ren gehe ihm der Schutz des Trink- und Grundwassers noch nicht weit genug.

 

Herr Hupe informierte, dass eine Änderung des Bergrechts mit Einbindung einer Umwelt­ver­träg­lichkeits­prüfung geplant sei.

 

Frau Schaumann brachte zum Ausdruck, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Erforschung un­konventioneller Erdgasvorkommen sei. Sie halte es jedoch für wichtig, so weit möglich sei auf Chemie zu verzichten. Auf die Frage, warum die GSW nicht eine Gesellschaft zur Erforschung auf diesem Gebiet gegründet habe, machte der Bürgermeister deutlich, das die GSW auf GID-Technik und auf erneuerbare Energie setze.

 

 

Herr Mork nahm ab 16.55 an der Sitzung teil.

 

 

Herr Grosch zeigte sich erfreut über den Konsens der Fraktionen zu diesem Thema, und dass der Schutz des Trinkwassers zentrales Element der Resolution sei.

Er kritisierte den Einsatz von Chemie beim Fracking und die daraus resultierenden Folgen.

Am Beispiel der USA machte er deutlich, dass im Endeffekt beim Fracking nach Beendigung des Abbaus verbrauchte Erde hinterlassen werde. Dies stelle sich besonders problematisch bei zu dichter Besiedlung unter Berücksichtigung der notwendigen Anzahl an Bohrungen, wie bei­spielsweise in Kamen der Fall, dar.

 

Herr Kloß wies ebenfalls auf die Problematik zu dichter Besiedlung in Bohrgebieten hin. Unter Verweis auf die Probleme aus dem Bergrecht bezogen auf Altlasten im Boden führte er aus, dass die Auswirkungen der Bohrung schlecht im voraus abzuschätzen seien.

 

Herr Hupe gab den Hinweis, dass er sich zu Fragen zum Bergrecht aufgrund der Zuständigkeit an die Bezirksregierung wenden müsse.

 

Herr Kloß stellte klar, dass es ihm nicht um Auskünfte sondern die Erweiterung der Resolution gehe. Er beantragte die Formulierung „Sämtliche Schäden die Übertage entstehen und die vorher nicht vorhanden waren müssen ersetzt werden“ in die Resolution mit aufzunehmen.

 

Der Vorschlag wurde von allen Fraktion abgelehnt.