Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 15.03.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

1.        Der Veräußerung des fünfprozentigen Geschäftsanteils der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) an der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH (FN) zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.

 

2.        Die Geschäftsführer der GSW werden bevollmächtigt, sämtliche Erklärungen und Rechtshandlungen zur Veräußerung des Geschäftsanteils vorzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Kloß richtete an die Mitglieder des Aufsichtsrates der GSW die Frage, ob die in der Vor­lage ge­schilderte Übernahme der Leitungen und Anlagen weitere Folgebelastungen mit sich bringen würden.

 

Herr Hupe teilte mit, dass keine Abrisskosten entstünden. Es handele sich um Zuleitungen für den Transport von Fernwärme auf Bergkamener Stadtgebiet, die bislang im Eigentum der Fern­wär­meversorgung Niederrhein GmbH stünden. Die Zuleitung sei, nachdem keine Beteiligung mehr an der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH bestehe, nun Aufgabe der GSW. Das kleine Stützkraftwerk solle lediglich die nötige Energielieferung in den Fällen aufnehmen, in denen das Kohlekraftwerk in Heil abgeschaltet werden müsse. Die Abschaltung des Mittel­last­kraftwerkes in Heil sei zu bestimmten Zeiten notwendig.