Herr Helmut Stalz, wohnhaft Flözweg 22 in Kamen, bat um die Beantwortung von Fragen zu den geplanten Maßnahmen an der Lünener Straße. Zunächst teilte er mit, dass die Anwohner die Maßnahmen generell begrüßten.

Er bezog sich auf entsprechende Informationen aus der Tagespresse und  fragte nach Ort und Zeit­punkt der geplanten Schadstoffmessungen, ob die Ergebnisse der Verwaltung bereits vor­lägen und ob Grenzwerte überschritten würden. Zudem erkundigte er sich nach der Zeit­planung für die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und -sicherheit.

 

Herr Liedtke machte deutlich, dass auf der Lünener Straße keine Schadstoffmessungen, son­dern Berechnungen durchgeführt würden. Aufgrund der Komplexität der Berechnungsverfahren lägen voraussichtlich frühes­tens im April/Mai Ergebnisse vor.

 

Herr Brüggemann fügte ergänzend hinzu, dass der Bau der Querungshilfe im Sommer begin­nen werde. Zunächst seien noch die Fragen der Ausschreibung und Vergabe zu klären.

Die Zusage zur Umsetzung der Temporeduzierung und die Einrichtung eines Schutzstreifens sei unter Vorbehalt der Zustimmung des Rates zum Lärmaktionsplan erfolgt. Dieses Vorgehen be­rück­sichtige neben den strategischen Gründen auch die rechtliche Durchsetzbarkeit der Maß­nah­men. Er verdeutlichte, dass gegen die Maßnahmen, die mit Verkehrsanordnungen gleich­zu­set­zen seien, ein Widerspruch durch die Straßenbaulastträger möglich wäre. Letztendlich ent­schei­de im behördlichen Verfahren die Bezirksregierung .

Bezogen auf ein LKW-Lenkungskonzept verdeutlichte Herr Brüggemann, dass dies als Prozess betrachtet werden müsse, bei dem auch die Beteiligung der Nachbarkommunen notwendig sei. Er sagte zu, den Straßenverkehrsausschuss regelmäßig über die Entwicklung zu informieren.

Die Umsetzung wirksamer Maßnahmen werde einige Zeit in Anspruch nehmen.