Herr Liedtke erläuterte die Mitteilungsvorlage. Zwischenzeitlich liege der Verwaltung ein Schrei­ben der Bezirksregierung Arnsberg vor. Diese ist der Meinung, dass nach gründlicher Prüfung auf Kamener Stadtgebiet – mit Ausnahme der Bahnhofstraße – keine weiteren Verdachtspunkte erkennbar seien. Aufgrund dieser Feststellung und fehlender Ressourcen sehe die Bezirks­regie­rung derzeit keine Möglichkeit, sich mit weiteren Bereichen auf dem Kamener Stadtgebiet zu befassen und diese in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Diese Darstellung werde so von der Verwaltung sachlich und inhaltlich kritisiert. Die im Lageplan gekennzeichneten Bereiche (s. S. 3 der Präsentation zur Sitzung) werde die Verwaltung dennoch auf eigene Kosten durch ein exter­nes Gutachterbüro hinsichtlich der Luftschadstoffbelastung überprüfen lassen. Der Auftrag und das Berechnungsverfahren werden zuvor mit dem LANUV abgestimmt. Die Verwaltung verfolge das Ziel, auf diesem Weg höher belastete Bereiche besser identifizieren und im ungünstigen Fall auch Grenzwertüberschreitungen darstellen zu können, so dass in Abstimmung mit der Bezirks­re­gierung und dem LANUV diese in eine Fortschreibung des Luftreinhalteplanes aufgenommen werden können. Zeitnah solle zunächst ein Gesprächstermin mit einem Gutachterbüro stattfin­den. Herr Liedtke hoffe, bereits in der nächsten Sitzung nähere Details zur geplanten Beauftra­gung eines Gutachters (Auftragsinhalte, Dauer, Kosten) mitteilen zu können. Zusammenfassend stellte er fest, dass das Gesprächsergebnis mit der Bezirksregierung sehr ernüchternd war und Eigeninitiative der Stadt Kamen nunmehr gefragt sei.

Die Schadstoffbelastung der Luft in der Bahnhofstraße beurteilte Herr Liedtke mit Blick auf die Baumaßnahmen „Netzschluss Innerer Ring“ und „Wohnumfeldverbesserung Bahnhofstraße“ als unproblematisch. Hier erfolge noch eine Kontrolle über den Passivsammler für die Dauer von weiteren 2 Jahren.

 

Frau Dyduch zeigte sich sehr ungehalten über das Gesprächsergebnis mit der Bezirksregie­rung, welches als nicht zufriedenstellend zu beurteilen sei. Die Kommune müsse eigene Res­sour­cen und Mittel aufbringen, um mögliche Schadstoffbelastungen über den Bereich der Bahn­hofstraße hinaus nachweisen und dokumentieren zu können, damit auch diese Bereiche im Luft­reinhalteplan Berücksichtigung finden können. Sie sehe die Kommune mit den Bemühungen um Luftverbesserung diesbezüglich allein gelassen. Diese Thematik beschäftige viele Bürgerinnen und Bürger und sei als wichtig einzustufen.

 

Auch Herr Kühnapfel bewertete die aktuelle Entwicklung als enttäuschend. Seiner Meinung nach werde der Luftreinhalteplan nicht mit Inhalten gefüllt. Es reiche nicht aus, sich nur an vor­liegenden Zahlen zu orientieren. Er erkundigte sich, ob ein eigenes Gutachten auch zu den gleichen Ergebnissen führe. Des Weiteren fragte er nach, weshalb die Verwaltung erst jetzt diesen Schritt der eigenen Auswertung gehe.

 

Diesbezüglich erläuterte Herr Liedtke, dass es grundsätzlich nicht in dem Zuständigkeitsbereich der Kommune falle, einen Luftreinhalteplan aufzustellen. Seiner Einschätzung nach sei die Me­tho­dik des Gutachters sehr differenziert und berücksichtige zahlreiche Parameter, die über die des derzeit genutzten Online-Berechnungsverfahren hinausgehen. Mit Blick auf die Frist für die Erstellung des Luftreinhalteplanes – November 2011 –, an die die Bezirksregierung gebunden sei, sei das Handeln der Stadt Kamen nicht an diese Frist gebunden.

 

Die CDU-Fraktion spreche sich dafür aus, die Lebensqualität nicht auf die Einhaltung von Grenz­werten zu beschränken, erklärte Frau Scharrenbach. Sie wies nochmals auf mögliche Synergien von Luftreinhalteplan und Lärmaktionsplanung hin. In diesem Zusammenhang er­kundigte sie sich, ob die, im Rahmen der Lärmaktionsplanungen vorgeschlagenen Umge­stal­tungen der Straßenquerschnitte (z. B. Lünener Straße, Unnaer Straße) konkreten Beschlussfas­sungen zu den Baumaßnahmen bedürfen und, ob damit Fördermöglichkeiten geschaffen wür­den.

 

Dazu erläuterte Herr Liedtke, dass es sich z. B. bei der Unnaer Straße um eine Gemeinde­straße handele und somit die Stadt Kamen Träger der Straßenbaulast sei. Der Entwurf des Lärm­ak­tions­planes beinhalte z. B. den Umbau der Unnaer Straße als eine Maßnahme zur Lärmreduzierung. Grundsätzlich werden mit dem Beschluss des Lärmaktionsplanes auch Maß­nahmen beschlossen. Teilweise führe erst eine Bündelung von verschiedensten Einzel­maß­nahmen zu Lärmreduzierungen. Es bestehe jedoch keine Verpflichtung und kein Rechts­an­spruch auf die Umsetzung. Fördermöglichkeiten seien derzeit nicht gegeben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh, nach welchen Kriterien die Hot-Spots ausgewählt wurden, erläuterte Herr Liedtke, dass als Orientierung die Verkehrsmengen sowie die städte­bauliche Situation herangezogen wurden. Bereiche wie die Maibrücke (keine Häuserschluchten, Nähe zum Passivsammler Bahnhofstraße), Robert-Koch-Straße (zu geringes Verkehrsauf­kom­men) seien demzufolge nicht berücksichtigt worden.

 

Des Weiteren erkundigte sich Herr Diederichs-Späh nach den Kosten und den rechtlichen Quali­täten der Untersuchungsverfahren von Gutachter und LANUV.

Zu Kosten und Auftragsdetails konnte Herr Liedtke noch keine Angaben machen, da das Ge­spräch mit dem Gutachter erst abzuwarten sei. Je nach Berechnungsmethode seien Ab­weichungen der Werte von +/- 4 Mikrogramm/m³ zu erwarten. Diese Berechnungen könnten gegebenenfalls noch bei dem Luftreinhalteplan Berücksichtigung finden. Die Auswertung kon­kreter Messergebnisse mit Hilfe von Passivsammlern jedoch nicht, weil dies einen Mess­zeitraum von mindestens einem Jahr voraussetzt.

 

Herr Brüggemann führte aus, dass die Mitteilungsvorlage auch verdeutliche, dass verkehrliche Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Mit Blick auf die Lünener Straße schlage die Verwal­tung vor, 2 Querungshilfen an der Lünener Straße möglichst zügig umzusetzen. Die Standorte für die beiden Querungshilfen wurde bereits mit Straßen NRW abgestimmt. Auch die Position bezüglich der Anlegung von Schutzstreifen werde die Verwaltung konsequent und energisch weiterverfolgen.

 

Sodann informierte Herr Neunert anhand von Lageplänen über die vorhandenen sowie die ge­gen­über Straßen NRW vorgeschlagenen Standorte für Querungshilfen im Bereich der Lünener Straße (Präsentation S. 4 bis 6). Von den 5 Standorten, die Straßen NRW vorge­schla­gen wurden, fanden die Standorte auf Höhe der Straße „Zum Streb“ und im Bereich vor der Straße „Lüner Höhe“ das Einverständnis von Straßen NRW. Herr Neunert stellte den Lageplan und die ersten Entwürfe zu diesen beiden Querungshilfen vor (Präsentation S. 7). Die Detailplanung sowie die Kostenaufteilung seien noch mit Straßen NRW abzustimmen. Der Baubeginn sei für Frühjahr 2011 geplant.

 

Ergänzend teilte Herr Brüggemann mit, dass die Kosten für den Bau der beiden Querungshilfen nach einer ersten groben Schätzung bei jeweils 30 bis 40 T€ lägen. Eine Überplanung der Unnaer Straße stelle sich unproblematischer dar, da die Stadt Kamen in diesem Fall Träger der Straßenbaulast sei. Aber auch hier seien viele Aspekte zu berücksichtigen (z. B. Standort Kiosk, Parkverkehre, Geschwindigkeitsbegrenzung, Schutzstreifen).

 

Mit Bezug auf die vorangegangene gemeinsame Sitzung des Planungs- und Umweltaus­schus­ses und des Straßenverkehrsausschusses, erklärte Frau Dyduch, dass die Verwaltung ermutigt wurde, aktiv Möglichkeiten der Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung zu suchen. Der vorangegangene Bericht werde daher positiv bewertet. Ihrerseits bestehe noch der Wunsch, im Gespräch mit den Nachbarkommunen die Thematik der Verkehrslenkung von LKW-Verkehren insbesondere mit Blick auf die Lünener Straße aufzugreifen. Auch mit dem Drängen auf Einrich­tung eines Radverkehrsstreifens entlang der Lünener Straße, setze die Kommune Zeichen.

 

Obwohl die LKW-Verkehre auf der Lünener Straße für die Lärmreduzierung als Einzelposition von geringerer Bedeutung seien, stünden entsprechende Gespräche zur Verkehrslenkung auf der to-do-Liste der Verwaltung, erklärte Herr Brüggemann. Eine Schlussabstimmung von Maß­nahmenumsetzungen mit Straßen NRW sei im Frühjahr 2011 vorgesehen. Er schloss nicht aus, dass zunächst auch ohne Einvernehmen mit Straßen NRW, ein Anordnungsverfahren der ört­lichen Straßenverkehrsbehörde durchgeführt werden könne, insbesondere bezüglich der Rad­wege­nutzung (Schutzstreifen) und der Geschwindigkeitsreduzierungen. Wenn Straßen NRW dieser Anordnung dann nicht folgt, müsse letztlich die Bezirksregierung entscheiden.

 

Herr Diederichs-Späh bedauerte, dass auf der Lünener Straße keine Querungshilfen im Be­reich Schewe (Bushaltestelle werde auch von Schulkindern genutzt) und im Bereich des west­lichen Stadtausgangs (Bezug: Radweg Hilsingstraße – Töddinghauser Straße) vorgesehen seien.

 

Herr Breuer erklärte, dass Straßen NRW derzeit keine Aussage zum Radweg getroffen habe. Auf­grund der nicht vorhandenen Querungsdichte bestehe bisher kein Handlungsbedarf. Mit Blick auf den Radverkehr bleibe dieser Punkt jedoch auf der Agenda.

 

Die vorliegende Mitteilungsvorlage verdeutliche die Zusammenhänge zwischen Luftqualität, Lärm und Verkehr, fasste Herr Kissing zusammen. Insgesamt betone dies die Willenser­klä­rung aus Dezember 2009 im Rahmen der ersten Beratung zum Lärmaktionsplan. Er bat darum, dass zukünftig neben der Vorstellung der Sachstände durch die Verwaltung, ergänzende Unter­lagen (Pläne und Bildmaterial) zur Verdeutlichung den Sitzungsunterlagen beigefügt werden.

 

Herr Lipinski erwiderte, dass sich eine weitere Diskussion zu den Zusammenhängen Luft – Lärm – Verkehr erübrige. Er sehe ggf. bei der Thematik die Erfordernis, den Straßen­verkehrs­aus­schuss stärker einzubinden. Des Weiteren wertete er die vorangegangenen Wortmeldungen und Reaktionen als Zustimmung des Planungs- und Umweltausschusses für den Bau der bei­den Querungshilfen und die Beauftragung des Gutachters für die erforderlichen Berechnungen und Messungen bezüglich der im Plan angegebenen Hot-Spots.