5.1.1        Mitteilung der Verwaltung

5.1.2        Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG) Antrag der Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) vom 31.05.2010 auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Aufbe­rei­tungsanlage für Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle (Umschlag von Hausmüll in der vorhandenen Annahmehalle) am Standort der Inertstoffdeponie in Kamen gem. § 16 BImSchG
Stellungnahme der Stadt Kamen

Die vom Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am 27.09.2010 beschlossene Stellungnahme wurde mit Schreiben vom 28.09.2010 der Bezirksregierung zugeleitet. Herr Brüggemann teilte mit, dass zwischenzeitlich die Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 08.12.2010 mitgeteilt habe, dass sie beabsichtige, das fehlende ge­meind­liche Einvernehmen zu ersetzen. Der Stadt Kamen sei die Möglichkeit eingeräumt, dazu eine erneute Stellungnahme bis zum 22.12.2010 im Rahmen des Genehmi­gungs­verfahrens abzugeben. Er wies darauf hin, dass die Bezirksregierung formal das ge­meind­liche Einvernehmen ersetzen könne, trotz negativer kommunaler Stellungnahme. Die Entscheidung über die Genehmigung treffe letztlich die Bezirksregierung als zustän­dige Behörde. Er informierte darüber, dass die Verwaltung bezüglich der rechtlichen Prü­fung der Position der Stadt Kamen das Fachanwaltsbüro Baumeister und Partner aus Münster beauftragt habe. Er sagte zu, die Fraktionen über den weiteren Sachstand auf geeignete Weise, ggf. im telefonischen Verfahren, zu informieren.

Herr Kasperidus unterstützte nochmals die in der Stellungnahme vertretene kritische Positionierung der Stadt Kamen zu dem Vorhaben. Damit sei auch die Haltung der Bür­gerinnen und Bürger weitergegeben worden. Er begrüßte, dass die Verwaltung eine weitere rechtliche Prüfung veranlasst habe.

Herr Kloß sah seine in der Septembersitzung dargelegte Beurteilung bestätigt. Er habe damals bereits darauf hingewiesen, dass letztlich die Bezirksregierung allein entscheide. Die Einflussmöglichkeiten der Kommune habe er als äußerst gering bewertet. Trotz allem solle die Verwaltung die Position weiter vertreten und sich für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen.

Herr Brüggemann entgegnete, dass er den Ausführungen von Herrn Kloß auch nicht widersprochen habe. Wie von Herrn Kasperidus dargestellt, habe die Stadt Kamen eine klare Position auch für die Bürgerinnen und Bürger aus Heeren-Werve vertreten.

Auch Herr Kühnapfel erklärte, dass die Rechtsberatung Sinn mache. Mit Blick darauf, dass es vielleicht keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten mehr gebe, die Position der Stadt Kamen durchzusetzen, regte er an, nochmals Gespräche mit der GWA zu führen, mit dem Ziel, eine Planungsänderung zu erreichen (sog. Plan B). Immerhin sei auch die Stadt Kamen im Aufsichtsrat der GWA durch Herrn Krause (CDU) vertreten. Die Möglich­keit eines optimalen Taktierens sei durchaus gegeben. Der Aufsichtsrat tage nicht öffent­lich. Ziel solle es sein, die GWA zu bewegen, die Planungen zurückzunehmen. Bisher habe die GWA sich leider nicht kooperativ gezeigt. Im Vordergrund stehe bei der GWA ein vitales wirtschaftliches Interesse und der Wille, die Planung umzusetzen.

Herr Diederichs-Späh sagte, dass z. Zt. der 2. Antrag nach BImSchG hätte vorliegen müssen und bezweifelte die formale Richtigkeit durch Terminüberschreitung. Darüber hinaus schlug er einen Plan C dahingehend vor, dass die Stadt Kamen als zuständige Bauaufsichtsbehörde z. B. auch den Brandschutz prüfen müsse. Dies sei ggf. ein wei­terer Ansatzpunkt.

Herr Brüggemann sagte zu, dass die Anregungen aufgegriffen würden.

In diesem Zusammenhang wies Herr Lipinski auf die eindeutige Positionierung des Planungs- und Umweltausschusses hin.

Herr Kissing führte aus, dass die Bezirksregierung innerhalb des sehr eng gesteckten Rahmens die Entscheidung treffen müsse. Dieser maßnahmenbezogene Bescheid kön­ne auch der Prüfung durch das Verwaltungsgericht unterzogen werden. Zusätzliche Rechts­argumente könnten als sehr hilfreich bewertet werden. Insofern unterstütze die CDU den von der Verwaltung gewählten Weg.

5.1.3        Herr Brüggemann kündigte an, dass im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Nah­verkehrsplan des NWL vorgesehen sei, dass Herr Ressel, stellvertretender Ge­schäfts­führer ZRL, über den Nahverkehrsplan SPNV in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses berichten werde. In diesem Zusammenhang solle er auch näher auf die Anbindung der Bahnhöfe Kamen-Mitte und Kamen-Methler eingehen.

Herr Kissing merkte an, dass Angelegenheiten des ÖPNV in den Gremien des Rates kaum besprochen werden. Mit Blick auf die aktuellen Reaktionen der Bürger auf den Fahrplanwechsel solle die Verwaltung hier stärker koordinierend tätig werden. Er be­grüßte die Einladung von Herrn Ressel zur nächsten Sitzung.

 

5.1.4        Anfragen

5.1.5        Bauvorhaben Weststraße 77

Zu den mit der Einladung übersandten Informationen und Unterlagen zum Bauvorhaben Weststraße 77 ergaben sich folgende Anfragen:

Frau Schneider erkundigte sich mit Bezug auf die vorliegenden Grundrisse und An­sich­ten darüber, ob sich die bauliche Erweiterung des EG auf den Anbau oder auch auf den Altbau beziehe, ihres Erachtens nicht an den Traufhöhen des Bestandes festgehalten würde, der Anbau höher sei als der Altbau und die damit auch verbundene Frage des Denkmalschutzes.

Frau Dyduch schloss sich der Nachfrage von Frau Schneider an. Ihrer Meinung nach wirke die vorliegende Planung sehr unruhig und wenig an das Altgebäude angepasst.

Wie bereits zu Beginn der Sitzung erwähnt, führte Herr Kissing aus, dass er eine um­fassende Vorstellung dieser Baumaßnahme durch die Verwaltung in der Sitzung erwartet habe. Eine detaillierte Darstellung der Planung mit weiteren Ansichten, aus denen auch die Veränderung des Lichtraumes hervorginge, wäre für die Beurteilung wünschenswert. Er kritisierte, dass sich die Informationen nunmehr auf die bereitgestellten Unterlagen begrenzen. Auf einen so zentralen und bedeutenden Punkt der Innenstadt müsse mehr Gewichtung gelegt werden. Positiv anzumerken sei das Bestreben des Investors bezüg­lich der vorgesehenen Investitionen in das denkmalgeschützte Objekt.

Herr Kühnapfel stimmte Herrn Kissing dahingehend zu, dass ein solch bedeutendes Bau­vorhaben in der Innenstadt der intensiven Diskussion bedürfe.

Herr Diederichts-Späh wies darauf hin, dass durch den Anbau die Fassadenwerbung für die alte Drogerie verschwinden würde.

Herr Liedtke bedauerte, dass sich anhand der vorliegenden Unterlagen die Planungen nicht nachvollziehen lassen. Die vorliegende Planung füge sich in die bestehende Be­bau­ung ein. Eine Abstimmung – auch in Bezug der Giebelhöhe – sei mit dem West­fälischen Amt für Denkmalpflege erfolgt. Der geplante Anbau an das Baudenkmal werde nicht in die öffentlichen Flächen eingreifen. Die Erweiterung der Ladenlokale des Erdge­schosses erfolge zum Innenhof hin und betreffe nicht die Marktstraße. Ein vollständiger Bauantrag würde derzeit noch nicht vorliegen.

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh teilte Herr Liedtke mit, dass das Brand­schutz­konzept im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorgelegt und geprüft werde.

Zur Anmerkung von Frau Schneider, dass ihr die Säulen auf der Bäckereiterasse in der Darstellung unpassend und überdimensioniert erscheinen, bat Herr Liedtke darum, zu beachten, dass es sich lediglich um eine Animation handele, die nicht den Anspruch einer realistischen Darstellung erfülle.


5.1.6        Frau Schneider berichtet davon, dass bei der Bushaltestelle am Kamen-Karree durch die Schneefälle die direkte Fußwegebeziehung zu Ikea nicht nutzbar wäre, da sie nicht von Schnee und Eis geräumt sei. Sie fragte nach der Zuständigkeit für den Winterdienst.

Herr Brüggemann erklärte, dass die Stadt Kamen für den Winterdienst zuständig sei. Der Baubetriebshof wurde am Tag nach der Sitzung gebeten, die Situation zu prüfen und den Winterdienst durchzuführen.


5.1.7        Stadterneuerungsprogramm 2010 (kurz: STEP 2010) – Wohnungsmarktanalyse

Mit Bezug auf die Bedeutung der Ergebnisse der Wohnungsmarktanalyse für die weitere Stadtentwicklung und zukünftige Stadtplanung, bat Frau Dyduch um ausführliche The­men­befassung im Planungs- und Umweltausschuss, beginnend im 1. Halbjahr 2011.

Herr Brüggemann erklärte, dass dies auch so beabsichtigt sei. Der Auftrag sei zwischen­zeitlich erteilt worden und mit der Bearbeitung des Eckpunktekataloges sei begonnen worden.

Herr Diederichs-Späh regte an, auch Themenbereiche wie Baulückenpotentiale und Umgang mit alten Siedlungsbereichen aufzugreifen.

Diesbezüglich führte Herr Brüggemann aus, dass im Rahmen der Beratungen auch Vorschläge von den Fraktionen eingereicht werden können. Vor der Sommerpause sei mit einer Fertigstellung der Wohnungsmarktanalyse nicht zu rechnen.

Herr Standop wies darauf hin, dass es aus dem Jahr 2004 eine Wohnungsmarktanalyse des Nordkreises vom IWS gebe, die 2006 fortgeschrieben wurde. Die Erstellung einer ak­tuellen Wohnungsmarktanalyse für Kamen werde unterstützt.


5.1.8        Bei der Umgestaltung der Straße Nordenmauer (KP II-Maßnahme) würden bei der Um­setzung der vorgestellten Planung Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit für Rad­fahrer und Fußgänger bestehen, erklärte Frau Scharrenbach.

Herr Liedtke entgegnete, dass seitens der Verwaltung diese Bedenken nicht bestehen würden. Die Planung sei funktionsfähig.

Herr Brüggemann ergänzte, dass die Planungen zur Umgestaltung Nordenmauer im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt wurden und auch von der CDU-Fraktion als positiv bewertet wurden. Den vorgestellten Planungen wurde nicht widersprochen.


5.1.9        Nach ihrem Kenntnisstand habe im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebau­ungsplanes Gutenbergstraße zwischenzeitlich eine Anwohnerbeteiligung stattgefunden, sagte Frau Scharrenbach. Sie bat um weitere Sachstandsinformationen auch in Bezug auf die Erarbeitung eines Zentrenkonzeptes.

Herr Liedtke führte aus, dass sich der Bebauungsplan derzeit im Änderungsverfahren be­finden würde. Der Aufstellungsbeschluss zum BPlan 74 Ka wurde gefasst, eine Ver­änderungssperre beschlossen. Es folgten die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Nachbargemeinden und im November 2010 fand eine Anwohnerversammlung statt. Im Rahmen des Verfahrens sei es erforderlich, die Zulässigkeit von Einzelhandel zu prü­fen und entsprechende textliche Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen. Um dies beurteilen zu können, ist die Erarbeitung eines Zentrenkonzeptes erforderlich. Derzeit werde geprüft, welche Segmente zuzuordnen seien. Ziel sei die Steuerung von zentren­relevantem Einzelhandel. Die Einbringung in die parlamentarischen Gremien sei in der ersten Jahreshälfte 2011 vorgesehen. Dann werde die Auswertung sowie die Zentren­definition vorgestellt.


5.1.10    Herr Diederichs-Späh fragte nach der Höhe der Kosten für die Altlastensanierung Bahnhofstraße / Westicker Straße.

Derzeit sei es noch nicht möglich, die Kosten abschließend festzustellen, da noch nicht alle Rechnungen vorliegen würden, erläuterte Herr Liedtke. Zunächst wurde von Kosten in Höhe von 734 T€ ausgegangen. Die derzeitige Schätzung liegt bei ca. 600 T€. Bei einem Fördersatz von 80 % ergibt sich ein Eigenanteil von ca. 120 T€.


5.1.11    Der Erlass zum Umgang der Bauaufsicht mit Photovoltaikanlagen sei zwischenzeitlich vom Bundesverwaltungsgericht gekippt worden, informierte Herr Diederichs-Späh.

Herr Liedtke sagte zu, dass die Verwaltung berichten werde, sobald neue Erkenntnisse vorliegen würden.


5.1.12    Zum KP-II-Projekt Kreisverkehrsplatz Methler, bat Herr Diederichs-Späh um Sach­stands­informationen.

Herr Neunert erläuterte, dass die Kanalbaumaßnahmen in dem Bereich abgeschlossen seien. Sobald die Witterung es zulasse, würden die Tiefbauarbeiten beginnen.


5.1.13    Herr Standop erkundigte sich, wann und wie lange mit einer Abschaltung der Beleuch­tung auf der Hochstraße zu rechnen sei.

Herr Liedtke erklärte, dass bisher noch keine genaue Zeitspanne festgelegt wurde. Es sei jedoch geplant, im Februar 2011 für die Dauer von ca. 4 Wochen die Beleuchtung der Hochstraße abzuschalten. Die Beleuchtung der Kreuzungsbereiche bleibe weiter be­stehen. Auch mit Blick auf die zeitnah vorgesehene Sanierung der Beleuchtungsanlagen sei dies eingeplant.