Sitzung: 04.11.2010 Rat der Stadt Kamen
Einleitend machte Herr Hupe deutlich, dass bei einer Prüfung zur Errichtung eines Eigenbetriebes für den Bereich der Servicebetriebe – Fachbereich 70 –, unter Einbeziehung der Friedhöfe und des öffentlichen Grüns, zwischen der Situation vor und nach Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmangements (NKF) unterschieden werden müsse. Er verdeutlichte dies am Beispiel der Stadtentwässerung. Die Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung habe aufgrund der Darstellungsmöglichkeiten der Doppik sowie der Möglichkeit zur Schuldenausgliederung positive Effekte auf den städtischen Haushalt gehabt.
Eine nachhaltige Änderung dieser Situation habe mittlerweile die Einführung des NKFs und damit die Herstellung einer größeren Transparenz im Haushalt mit sich gebracht. Das NKF umfasse die Vorteile der kaufmännischen Regelungen auch bei den Eigenbetrieben.
Bezogen auf die Transparenz sei mit der Kosten- und Leistungsrechnung eine immer detailliertere Darstellung der einzelnen Bereiche insbesondere bei den Gebührenhaushalten unter Berücksichtigung der vorhandenen Querschnittsverbindungen zu anderen Bereichen möglich. Eine größere Flexibilität von Eigenbetrieben bei Vergaben sei nicht gegeben, da die gleichen Vergaberechtsbestimmungen Anwendung fänden und es im Binnenbereich keine schnelleren Entscheidungswege gebe.
Die Vorteile, die noch zur Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung geführt haben, seien heute durch NKF kompensiert worden.
Zur Vervollständigung verwies Herr Hupe noch auf den formalen Aufwand, der mit der Bildung eines Eigenbetriebes einhergehe. Hierzu zählte er beispielsweise die Einrichtung eines zusätzlichen Ausschusses, und die Einführung einer Betriebsleitung auf. Zudem würden zusätzliche Kosten für Sitzungsgelder und Prüfungskosten entstehen. Im Ergebnis ergäben sich keine organisatorischen oder wirtschaftlichen Vorteile.
Fraglich sei, ob die Bildung eines Eigenbetriebes kalkulatorische Relevanz habe, da lediglich eine neue Einheit innerhalb der Verwaltung gebildet werde. Es würden die gleichen wirtschaftlichen Prinzipien angewendet werden.
Nach intensiver Diskussion und Auswertung der Prüfergebnisse, sei die Verwaltung zu dem Fazit gelangt, dass die Gründung eines Eigenbetriebes für den jetzigen Fachbereich Servicebetriebe nicht lohnenswert sei.
Frau Scharrenbach dankte dem Bürgermeister für seinen ausführlichen Bericht. Sie könne allerdings die angesprochene Transparenz in der Rechnungslegung nicht erkennen. Es werde nicht deutlich, wo welche Leistungen wie erwirtschaftet und welche Aufwendungen getätigt würden, da der Fachbereich Servicebetriebe über mehrere Produkte verteilt sei. Eine Voraussetzung zur Gründung eines Eigenbetriebes sei die Bereitschaft Strukturen ändern zu wollen. Am Beispiel von Nachbarkommunen sah sie bestätigt, dass die Gründung von Eigenbetrieben zu einer größeren Effizienz in der Leistungserbringung führen könne. Sie halte es für fraglich, dies mit den jetzigen Strukturen zu erreichen.
Herr Hupe informierte, dass sich der Trend in den Nachbarkommunen eher gegenläufig entwickele, weg von den Eigenbetrieben. Mit dem Thema bessere Transparenz der Kalkulationen und der Darstellung sei die Verwaltung aktuell befasst. Zur Bereitschaft von Strukturveränderungen in der Verwaltung stellte er heraus, dass es in vielfältigen Bereichen der Verwaltung Änderungen gegeben habe. Dabei verwies er exemplarisch auf die durchgeführten Veränderungen seit 1995. Als aktuelle Beispiele führte er die neue Dezernatsstruktur aus diesem Jahr sowie den Stellenplan auf.
Frau Dyduch bewertete die damalige Entscheidung zur Gründung eines Eigenbetriebes Stadtentwässerung positiv und lobte die gute und wirtschaftliche Arbeit. Zur Frage der Effizienzsteigerung verwies sie auf die Zwänge des Haushaltssicherungskonzeptes, die u.a. auch die Grünpflege und das Gebäudemanagement betreffen würden.
Abschließend betonte Herr Hupe, dass die Verwaltung immer offen für Verwaltungsprozess- und Strukturveränderungen sei.