Einleitend machte Herr Hupe deutlich, dass bei einer Prüfung zur Er­rich­tung eines Eigen­be­triebes für den Bereich der Servicebetriebe – Fach­be­reich 70 –, unter Einbeziehung der Friedhöfe und des öffent­lichen Grüns, zwischen der Situation vor und nach Einführung des Neuen Kommu­nalen Finanzmangements (NKF) unterschieden werden müsse. Er verdeut­lichte dies am Beispiel der Stadtentwässerung. Die Gründung des Eigenbe­trie­bes Stadtent­wäs­serung habe aufgrund der Darstellungs­mög­lichkeiten der Doppik sowie der Möglichkeit zur Schulden­aus­gliederung positive Effekte auf den städtischen Haushalt gehabt.

Eine nachhaltige Änderung dieser Situation habe mittlerweile die Einfüh­rung des NKFs und da­mit die Herstellung einer größeren Transparenz im Haushalt mit sich gebracht. Das NKF umfasse die Vorteile der kaufmänni­schen Regelungen auch bei den Eigen­betrieben.

Bezogen auf die Transparenz sei mit der Kosten- und Leistungsrechnung eine immer detaillier­tere Darstellung der einzelnen Bereiche insbesondere bei den Gebührenhaushalten unter Be­rück­sichtigung der vorhandenen Quer­schnittsverbindungen zu anderen Bereichen möglich. Eine größe­re Flexibilität von Eigenbetrieben bei Vergaben sei nicht gegeben, da die gleichen Ver­gaberechtsbestimmungen Anwendung fänden und es im Binnen­bereich keine schnelleren Ent­scheidungswege gebe.

Die Vorteile, die noch zur Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung geführt haben, seien heute durch NKF kompensiert worden.

Zur Vervollständigung verwies Herr Hupe noch auf den formalen Aufwand, der mit der Bildung eines Eigenbetriebes einhergehe. Hierzu zählte er bei­spielsweise die Einrichtung eines zusätz­lichen Ausschusses, und die Ein­führung einer Betriebsleitung auf. Zudem würden zusätzliche Kosten für Sit­zungs­gelder und Prüfungskosten entstehen. Im Ergebnis ergäben sich keine organisa­to­rischen oder wirtschaftlichen Vorteile.

Fraglich sei, ob die Bildung eines Eigenbetriebes kalkulatorische Relevanz habe, da lediglich eine neue Einheit innerhalb der Verwaltung gebildet wer­de. Es würden die gleichen wirtschaft­lichen Prinzipien angewendet werden.

 

Nach intensiver Diskussion und Auswertung der Prüfergebnisse, sei die Ver­waltung zu dem Fazit gelangt, dass die Gründung eines Eigenbetriebes für den jetzigen Fachbereich Servicebetriebe nicht lohnenswert sei.

 

Frau Scharrenbach dankte dem Bürgermeister für seinen ausführlichen Be­richt. Sie könne allerdings die angesprochene Transparenz in der Rech­nungslegung nicht erkennen. Es werde nicht deutlich, wo wel­che Leistun­gen wie erwirtschaftet und welche Aufwendungen getätigt würden, da der Fach­be­reich Servicebetriebe über mehrere Produkte verteilt sei. Eine Voraus­set­zung zur Gründung eines Eigenbetriebes sei die Bereitschaft Strukturen än­dern zu wollen. Am Beispiel von Nach­bar­kommunen sah sie bestätigt, dass die Gründung von Eigenbetrieben zu einer größeren Effi­zienz in der Leis­tungserbringung führen könne. Sie halte es für fraglich, dies mit den jetzigen Struk­turen zu erreichen.

 

Herr Hupe informierte, dass sich der Trend in den Nachbarkommunen eher gegenläufig ent­wicke­le, weg von den Eigenbetrieben. Mit dem Thema bes­sere Transparenz der Kalkulationen und der Darstellung sei die Verwaltung aktuell befasst. Zur Be­reitschaft von Strukturveränderungen in der Ver­wal­tung stellte er he­raus, dass es in vielfältigen Bereichen der Verwaltung Än­de­rungen gegeben ha­be. Dabei verwies er exemplarisch auf die durch­geführ­ten Veränderungen seit 1995. Als aktuelle Beispiele führte er die neue De­zer­natsstruktur aus diesem Jahr sowie den Stellenplan auf.

 

Frau Dyduch bewertete die damalige Entscheidung zur Gründung eines Eigenbetriebes Stadt­ent­wässerung positiv und lobte die gute und wirt­schaftliche Arbeit. Zur Frage der Effizienz­steigerung verwies sie auf die Zwänge des Haushaltssicherungskonzeptes, die u.a. auch die Grünpflege und das Gebäudemanagement betreffen würden.

 

Abschließend betonte Herr Hupe, dass die Verwaltung immer offen für Verwaltungsprozess- und Strukturveränderungen sei.