Sitzung: 30.11.2010 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 119/2010
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts in Übereinstimmung mit den Positionen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein Westfalen.
Der Rat der Stadt Kamen fordert alle örtlichen Bundestagsabgeordneten auf, sich im Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für eine Stärkung der kommunalen Abfallentsorgung einzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Einleitend erläuterte Herr Hupe die Beschlussvorlage. Er erinnerte an die Aufstellung der Papiertonnen im Sommer 2008. Dies sei eine Reaktion darauf gewesen, dass ein privater Unternehmer mit verschiedenen Versprechungen an die Bürger versucht habe, die Altpapiersammlung in Kamen zu übernehmen. Dadurch seien Überlegungen ausgelöst worden, inwieweit das Sammeln und Verwerten von Abfall eine öffentliche Aufgabe sei oder eine private Aufgabe sein könne.
Nach der obergerichtlichen Entscheidung aus Hamburg zähle die Altpapiersammlung zu der öffentlich rechtlichen Entsorgungspflicht, zudem bestehe eine Überlassungspflicht von Wertstoffen aus privaten Haushalten an die jeweilige Gebietskörperschaft. So werde sichergestellt, dass die Wertstofferlöse in die Gebührenkalkulationen einfließen und zu Gebührenentlastungen führen.
Der neue Referentenentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, beinhalte eine Änderung dahingehend, dass der Bürger jederzeit entscheiden könne, zu einem privaten Anbieter zu wechseln. Die Kommune treffe allerdings die Auffangpflicht, falls der Bürger nicht mehr mit dem privaten Anbieter zufrieden sei. Dieses Verfahren könne zu Schwankungen und einer nachhaltigen Gebührenerhöhung für die Bürger führen.
Die vorgelegte Musterresolution entspreche dem Interesse der Bürger und einem stabilen Entsorgungsprozess.
Herr Lipinski führte aus, dass nichts gegen eine sinnvolle Novellierung des Abfallgesetzes spreche. Der Referentenentwurf enthalte einige sinnvolle Regelungen. In einigen Bereichen sei Kamen bereits weiter als im Referentenentwurf gefordert werde. Ein Spannungsfeld mit der kommunalen Praxis sehe er allerdings dort, wo Neuregelungen im Widerspruch zur kommunalen Praxis und Verantwortlichkeit stünden. Gebührenverantwortlichkeit gehe einher mit Gebührenstabilität, welche nicht mehr gewährleistet sei, sollte die Abfallentsorgung und –verwertung auch für private Unternehmen möglich sein. Er halte es für einen Fehlschluss, dass die Entsorgung durch private Unternehmen zur Kostensenkung beitrage. Im Gegenteil würden die Kosten eher unverhältnismäßig ansteigen. Die SPD-Fraktion werde der Musterresolution zustimmen.
Als Hintergrund für den Referentenentwurf benannte Herr Kissing die Vorgaben aus der europäischen Abfallrahmenrichtlinie. Die Umsetzung müsse bis 2015 erfolgen. Dazu gehöre beispielsweise die getrennte Sammlung von bestimmten Stoffen. Der Trend gehe dahin, dass es für diese Stoffe eine einheitliche Wertstofftonne geben werde.
Der Abfall würde als im Wert steigender Sekundärrohstoff gesehen. Dahinter würden sich finanzielle Interessen verstecken.
Zur Frage, wer sammeln dürfe, werde zum Teil die Ansicht vertreten, dass der Handel mit Sekundärrohstoffen, bezogen auf den öffentlichen Zweck, an die Grenzen des § 107 Gemeindeordnung NRW stoßen könnte.
Wenn die Kommunen zur Abfallentsorgung verpflichtet seien, müssten diese seiner Meinung nach auch die Möglichkeit haben ein verlässliches und bezahlbares System schaffen zu können. Die CDU-Fraktion werde der Resolution zustimmen.
Im Wertstoffsektor ginge es darum möglichst viel Geld zu verdienen, so Herr Kühnapfel, was die Gefahr krimineller Energie in diesem Bereich steigere. Der einzig richtig Weg sei eine vernünftige und geregelte Müllentsorgung durch die Kommunen. Die Privatisierung werde daher abgelehnt und die vorgelegte Resolution werde unterstützt.
In Kamen gehe man beispielsweise bei der Sammlung von Biomüll bereits über die Forderung hinaus. Auch bei der Wertstoffsammlung sei Kamen bereits gut aufgestellt.
Herr Grosch vertrat den Standpunkt, dass die Müllentsorgung der Daseinsfürsorge zuzuordnen sei und daher in die ausschließliche Zuständigkeit der Kommunen fallen müsse. Die Fraktion befürworte die Rekommunalisierung. Beispielhaft wies er auf die vor kurzem in der Presse dargestellten Müllentsorgungsprobleme in Italien hin.