Sitzung: 30.11.2010 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 115/2010
Ihm Einvernehmen aller Ratsmitglieder ließ der Bürgermeister über die
Buchstaben A bis C der Beschlussvorlage getrennt abgestimmt.
Beschluss:
- Die
Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
bei
18 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Beschluss:
- Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2011 wird - wie vorgelegt- beschlossen.
Abstimmungsergebnis: bei 18 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Beschluss:
- Die Dringlichkeitsliste der Stadt Kamen und der Stadtentwässerung Kamen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen der HSK – Kommunen nach § 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: bei 8 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Zur Abhandlung des Tagesordnungspunktes schlug Herr Hupe vor, mit den Reden zum Haushalt zu beginnen und im Anschluss in die Diskussion einzusteigen. Vor der Abstimmung über die Verwaltungsvorlage solle über die Sachanträge diskutiert und abgestimmt werden.
Herr Brüggemann wies auf eine Korrektur im Haushaltssicherungskonzept bei der Position 22 hin. Er bat darum die zur Sitzung verteilte Korrekturversion der betroffenen Seite des Haushaltssicherungskonzeptes auszutauschen.
Für die SPD-Fraktion erklärte Frau Dyduch die Zustimmung zur vorgelegten Haushaltssatzung.
(Redebeitrag – siehe Anlage
6 der Niederschrift)
Herr Kissing gab für die CDU-Fraktion eine Stellungnahme zur Haushaltssatzung ab.
(Redebeitrag – siehe
Anlage 7 der Niederschrift)
Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen legte Herr Kühnapfel die ablehnende Haltung zur Haushaltssatzung dar.
(Redebeitrag – siehe
Anlage 8 der Niederschrift)
Frau Lenkenhoff begründete für die Fraktion Die Linke / GAL die Ablehnung der Haushaltssatzung.
(Redebeitrag – siehe
Anlage 9 der Niederschrift)
Für die FDP-Fraktion nahm Frau Schaumann Stellung zur Ablehnung des Haushaltes.
(Redebeitrag – siehe
Anlage 10 der Niederschrift)
Herr Kloß beklagte die Darstellung des Haushaltes. Die vorgelegten Zahlen bezeichnete er als desolat und schlecht. Er erwähnte die weiter steigenden Soziallasten, die steigenden Kassenkredite und Darlehen sowie das sinkende Eigenkapital. Noch könnten Zinslasten aufgrund der guten Zinssätze relativ gut aufgefangen werden.
Die schlechte finanzielle Situation der Stadt werde besonders daran deutlich, dass nicht ausgebildet werde. Dies bewertete er als Rückschritt.
Die Gründung des Eigenbetriebes sei unter anderem zur Herstellung von Gebührengerechtigkeit erfolgt. Der Bürger profitiere nicht von den guten Ergebnissen des Eigenbetriebes, da die dort erwirtschafteten Gewinne nun in die Konsolidierung des städtischen Haushaltes fließen würden. Damit sei lediglich geändert worden, dass das, was vor Gründung des Eigenbetriebes versteckt im Haushalt abgelaufen sei, heute offen dargelegt werde. Im Ergebnis würden es die Bürger bezahlen, jedoch ohne davon zu profitieren.
Er zeigte sich verwundert, dass im Haushaltssicherungskonzept bereits eine absolute Summe zur Parkraumbewirtschaftung eingestellt sei, da bislang weder die entstehenden Kosten noch die tatsächlichen Einnahmen bekannt seien.
Er kritisierte, dass die Opposition in der Bundesregierung weniger Kreditaufnahme fordere, die gleichen Parteien in der Landesregierung allerdings ohne Grund höhere Darlehen aufnehmen würden. Er wünsche sich ein konstruktiveres Verhalten.
In Deutschland werde heute schon von einem Wirtschaftsaufschwung und –wachstum gesprochen, das den Durchschnitt der Länder der Europäischen Union übersteige. Diese Entwicklung sei allerdings vor Ort noch nicht angekommen. Die fünf Wirtschaftsweisen raten trotz positiven Jahresgutachtens weiter zum Sparen und zur Konsolidierung der Haushalte, dies sei auch für Kamen zutreffend.
Positiv sei die Entwicklung hin zu mehr interkommunaler Zusammenarbeit. Allerdings könne er keine Entwicklung bei der Stadthalle erkennen.
Er fordere, dass Kamen für junge Familien attraktiver werden und sich gegenüber den Städten im Umkreis als besonders kinderfreundlich hervorheben müsse. So könne dem Einwohnerschwund entgegen gewirkt und die Stadt zukunftsfähig gemacht werden.
Sachantrag der FDP-Fraktion zur Darstellung des
Haushaltes
Zum Antrag der FDP-Fraktion bezüglich der Darstellung des Haushaltes erklärte Herr Hupe, dass die Umsetzung des Punktes zwei problematisch sei.
Die Verwaltung arbeite an einer neuen transparenteren Darstellung des Haushaltes mit Unterstützung einer neuen Software, die noch über die Forderungen des Antrages hinausgehe. Aus diesem Grund schlug er zum Verfahren vor, den Antrag zunächst zurückzustellen bis die Verwaltung eine neue Darstellung erarbeitet habe und diese dem Rat vorstellen könne.
Frau Schaumann erkundigte sich, warum der Antrag nicht direkt beschlossen werden könne, wenn das Konzept der Verwaltung noch darüber hinausgehe.
Wie ausgeführt bestünden Problem mit der Ziffer 2 des Antrages, so Herr Hupe. Es stelle sich die Frage, ob es sinnhaft sei nur über die Punkte 1 und 3 des Antrages abzustimmen, nur um überhaupt den Antrag zu beschließen.
Frau Schaumann wandte ein, dass gerade der Punkt zwei für die Politik wichtig sei, um den Mittelfluss erkennen zu können.
Dem widersprach Herr Hupe, da aus der Antragsformulierung des Punktes 2 keine bessere Darstellung des Mittelflusses hervorgehe.
Herr Kühnapfel stimmte dem Verfahren, erst den Bericht der Verwaltung zur geänderten Darstellung abzuwarten, unter der Voraussetzung zu, dass als Zeitrahmen das erste Halbjahr 2011 festgehalten werde.
Frau Dyduch teilte mit, dass die SPD-Fraktion den Vorschlag der Verwaltung mittrage und begrüße, dass Überlegungen über den Antrag hinaus angestellt würden.
Herr Kissing verwies auf ein Schreiben der CDU-Fraktion von Anfang des Jahres 2010 zu diesem Thema. Die Verwaltung habe bereits zu diesem Zeitpunkt eine geänderte Darstellung in Aussicht gestellt. Trotz dieses Versprechens, sei die Darstellung im Haushalt 2011 nicht verbessert worden. Der Antrag werde von der CDU-Fraktion mitgetragen.
Herr Kloß fragte nach, was gegen eine Entscheidung des Antrages in dieser Sitzung spreche.
Es solle ein sinnhaftes Verfahren gefunden werden, so Herr Hupe. Der Antrag und die darüber hinaus gehende Kritik der übrigen Fraktionen an der Darstellung des Haushaltes soll in die neue Konzeption der Verwaltung mit einbezogen werden.
Herr Grosch merkte an, dass ihm der Antrag der FDP-Fraktion noch nicht weit genug gehe. Er wünsche sich zusätzliche Erklärungen, was hinter den einzelnen Buchungsposten stecke. Die jetzigen Darstellung sei nicht aussagekräftig genug.
Frau Schaumann erkundigte sich, ob es möglich sei im März nächsten Jahres einen Zwischenbericht zu geben.
Herr Hupe erläuterte, dass die Verwaltung die jetzige Software in Zusammenarbeit mit der Firma MPS als Pilotgemeinde erarbeitet habe. Nun seien weitere Verfahren zur Verwirklichung der Transparenzgebote zu erarbeiten. Ob daher ein Zwischenbericht im März zu leisten sei, halte er für fraglich. Er sagte zu, bis spätestens Juni einen Bericht im Haupt- und Finanzausschuss zu geben.
Frau Schaumann erklärte sich für die FDP-Fraktion einverstanden, den Antrag bis zur Vorstellung eines neuen Konzeptes der Verwaltung zurückzustellen.
Sachantrag der FDP-Fraktion zur Einrichtung einer halben
Stelle für eine Familienhebamme
Herr Brüggemann führte aus, dass der Einsatz einer Familienhebamme erst Sinn mache, wenn auch das dahinter stehende Frühwarnsystem funktioniere. Im Wesentlichen gehe es um gesundheitliche, medizinisch-soziale oder psychosoziale Risiken, die in Familien anzutreffen seien. Der Kreis Unna beschäftige zur Zeit 3 Hebammen mit jeweils einer halben Stelle, davon eine für den Bereich Bergkamen, Kamen und Bönen. Die Installierung der Stellen sei zunächst für einen befristeten Zeitraum von vier Jahren erfolgt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werde eine Analyse des Projektes erstellt.
In Kamen könne auf breitgefächerte Frühwarnsysteme wie die Familien selbst, das mittelbare familiäre Umfeld, Kirchen, Ärzte, Schulen, Kindergärten, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, den allgemeinen sozialen Dienst, die sozialpädagogische Familienhilfe und den Familienservice zurückgegriffen werden. Dieses Netzwerk in seiner Vielfalt mache ein Frühwarnsystem aus. Es werde nicht bestritten, dass die Familienhebamme ein wichtiger Hilfebestandteil sei. Ob das Angebot des Kreises auskömmlich sei, bleibe abzuwarten.
Verständlich wäre gewesen, wenn ein Ausbau für die unmittelbare familiäre Prophylaxe beantragt worden wäre. Mit Blick auf die bereits in Kamen vorgehaltenen Angebote und unter Berücksichtigung der Personalausstattung, sei dieser Antrag nicht tragfähig. Die Verwaltung schlage daher vor, den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen.
Das Angebot beim Kreis mache in seiner ergänzenden Funktion Sinn, führte Frau Dyduch aus. Die Arbeit des Fachbereiches Jugend sei eingebunden in ein engmaschiges Betreuungs- und Beratungsnetzwerk, interkommunale Zusammenarbeit und Frühwarnsysteme. Sie befürworte zunächst eine Ausweitung der Tätigkeit des Familienservices, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt werde. Für die Ansiedlung des Angebotes der Familienhebamme sei der Kreis zunächst die richtige Stelle.
Dem Grunde nach werde der Antrag von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unterstützt, so Frau Möller. Die Arbeit der Familienhebamme halte sie für sinnvoll, weil bereits in der Schwangerschaft präventive Arbeit geleistet werde. Da die drei halben Stellen auf der Potentialliste des Kreises zur Diskussion stünden, befürworte sie, sich zunächst für den Erhalt dieser Stellen einzusetzen. Sie schlug vor, den Antrag noch nicht zu entscheiden und zunächst das Projekt im Jugendhilfeausschuss als zuständigem Ausschuss von einem Mitarbeiter des Kreises vorstellen zu lassen.
Sie hob hervor, dass die Arbeit des Familienservice nicht mit der Arbeit einer Familienhebamme zu vergleichen sei. Die Aufgaben einer Familienhebamme seien weiter gefasst und setzten frühzeitiger ein.
Frau Schaumann unterstützte die Unterscheidung zum Familienservice. Dieser habe zudem einen hohen Streuverlust, da viele Familien besucht werden, die keine Hilfe nötig hätten.
Es bestehe Einigkeit darüber, dass der Familienservice andere Aufgaben als die Familienhebamme übernehme, fasste Frau Scharrenbach zusammen. Die CDU-Fraktion unterstütze den Antrag, da ein Lückenschluss in den frühen Hilfen für wichtig erachtet werde. Die Erarbeitung eines Konzeptes in Zusammenarbeit mit den Frauenärzten und Anbietern von Geburtsvorbereitungskursen halte sie für hilfreich. Die Familienhebamme schaffe einen einfacheren Zugang zu Familien, die ansonsten schlecht zu erreichen seien. Die hohe Belastung der Erziehungsberatungsstelle zeige die Grenzen der Kapazität der Familienhilfe.
Wichtig sei die Vernetzung der einzeln angebotenen Bausteine der Familienhilfe. Jede ambulante Hilfe trage dazu bei, die Inobhutnahme von Kindern zu vermeiden.
Sie erkundigte sich, wie viele junge Frauen von der Familienhebamme in Kamen betreut würden und wie hoch die tatsächliche Nachfrage sei.
Frau Schaumann berichtete, dass im Jahr 2009 insgesamt 8 Mütter in Kamen betreut worden seien. Der tatsächliche Bedarf sei höher, so dass aufgrund der starken Überlastung vorrangig nur Teenagermütter betreut werden könnten.
Frau Dyduch begrüßte den Vorschlag von Frau Möller zunächst im Jugendhilfeausschuss ausführlich zum Thema zu berichten. Dort seien mit den Fachleuten pädagogische Konzepte des Jugendamtes zu diskutieren. Die Frage müsse sein, wie Netzwerke auch im interkommunalen Bereich geschaffen werden könnten. Zudem bat sie um mehr Respekt gegenüber der Arbeit des Familienservice, dessen Installierung durchaus sinnvoll sei.
Der Familienservice sei ein wichtiger Baustein im Bereich der frühen Hilfen, betonte Frau Möller. Sie kenne allerdings keine entsprechenden präventiven Konzepte, wie die Familienhebamme.
Sie sehe ein Problem in einer möglichen Doppelstruktur von Kreis und Kommune und setze sich daher vorrangig für den Erhalt der Familienhebammen beim Kreis ein. Die Fragen, welche Netzwerke es gebe, wie diese arbeiten würden und wie noch mehr Familien erreicht werden könnten, müssten das Hauptthema in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses sein.
Einen Vorteil in der Installierung dieser Stelle direkt bei der Stadt Kamen sah Frau Schaumann darin, dass die Familienhebamme so zielgerichteter arbeiten könne. Selbstverständlich seien die Konzepte von den Experten des Jugendamtes zu erstellen. Aufgabe der Politik sei es jedoch, Vorschläge für neue Bausteine der Präventionsarbeit zumachen.
Entscheidend an dem Konzept der Familienhebamme sei der frühe Zeitpunkt, zu dem präventiv mit den Familien und Müttern gearbeitet werden könne. Andere Konzepte würden dies nicht leisten.
Herr Gercek wies auf den in Kamen gegründeten Arbeitskreis „Kamener Praxis“ und dessen Arbeit in dem Netzwerk hin, dem u.a. Vertreter des Jugendamtes, Familienrichter, sachkundige Personen und Rechtsanwälte angehören würden. Er bat darum, die einzelnen Konzepte und Bausteine der Jugend- und Familienhilfe auseinanderzuhalten.
Den Grund für die Ansiedlung der Stelle beim Kreisgesundheitsamt sehe er in dem gesundheitlichen Aspekt der Arbeit, der bewusst im Vordergrund stehe. Das habe den Vorteil, dass Mütter freiwillig Hilfe in Anspruch nehmen könnten, unabhängig von einer möglichen Kindeswohlgefährdung und Steuerung durch das Jugendamt. Der Familienservice hingegen solle eine Mittlerfunktion zum Jugendamt übernehmen.
Er erfülle die Funktion, einen ersten Kontakt zum Jugendamt herzustellen und Informationsangebote zu vermitteln.
Frau Schaumann machte darauf aufmerksam, dass entgegen den Ausführungen von Herrn Gercek, die Familienhebamme nicht für jede Schwangere zugänglich sei. Bei der Aufgabe würden nicht nur die gesundheitlichen Aspekte im Vordergrund stehen, sondern der Bereich der frühen Hilfe sei maßgeblich.
Unzweifelhaft sei es wichtig, die vorhandenen Stellen beim Kreis zu erhalten. Ihrer Meinung nach seien die Stellen im Kreis allerdings nicht ausreichend, um den Bedarf zu decken und müssten aufgestockt werden. Sie halte es daher für sinnvoll, eine zusätzliche Stelle direkt in Kamen anzusiedeln um die hier bestehende Lücke zu schließen.
Die Diskussion habe den Informationsbedarf zu dem Thema deutlich gemacht, weshalb sie den Antrag zunächst zurückziehe. Die Verwaltung werde allerdings beauftragt, eine umfassende Information für den Jugendhilfeausschuss vorzubereiten. Wünschenswert sei, dass der Dezernent für Gesundheit und Jugendhilfe des Kreises zu der Sitzung eingeladen werde, um das Projekt vorzustellen und einen Erfahrungsbericht zu geben.
Das Konzept müsse im Ganzen betrachtet werden, so Herr Heidler. Die Information im Jugendhilfeausschuss werde daher begrüßt.
Frau Dyduch erachtete die Vermittlung eines umfangreichen Bildes zur Stelle der Familienhebamme im Jugendhilfeausschuss für sehr hilfreich. Zudem könne vom hiesigen Fachbereich noch detaillierter berichtet werden, wie bislang im frühkindlichen Bereich gearbeitet werde.
Herr Brüggemann stimmte zu, dass für die fachliche Diskussion die Zuständigkeit beim Jugendhilfeausschuss liege. Er korrigierte die Aussage, dass die Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem Bericht darauf hingewiesen habe, dass für Kamen eine Familienhebamme gebraucht werde, um die Jugendarbeit in Kamen zu vervollständigen. Damit seien andere Posititionen angesprochen worden. Die in dem Zusammenhang vorgenommenen Änderungen könnten dem Stellenplan entnommen werden. Unter Hinweis auf positive Stellungnahmen zur geleisteten, vielfältigen und engagierten Arbeit des Jugendamtes, verwehrte er sich gegen kritische Äußerungen, die der Öffentlichkeit ein falsches Bild von einem mangelhaften bzw. unvollständigen Angebot an Familienhilfen beim Jugendamt vermitteln könnten. Dies werde dem von den Mitarbeitern gezeigten Engagement nicht gerecht.
Frau Scharrenbach sah das gesellschaftliche Bild vom Jugendamt negativ geprägt, da das Jugendamt mit der Inobhutnahme von Kindern in Verbindung gebracht werde. Es werde nicht behauptet, dass das Jugendamt keine gute Arbeit leiste. Das Bild nach außen müsse aber verändert werden. Sie bat die Verwaltung darum, zum Jugendhilfeausschuss die Information soweit möglich in Form einer Vorlage zu geben, damit eine bessere Vorbereitung auf die inhaltliche Diskussion möglich sei.
Herr Brüggemann sagte zu, eine Vorlage zu dem Thema für den Jugendhilfeausschuss vorzubereiten. Es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass der Termin zeitlich auch mit dem Fachdezernat des Kreises abgestimmt werden müsse.
Herr Hupe stellte zusammenfassend fest, dass die FDP-Fraktion sich mit einer Verweisung an den Jugendhilfeausschuss einverstanden erkläre.
Die Ratsmitglieder erklärten sich mit der Vorgehensweise einverstanden.
Der Sachantrag ist zur weiteren Beratung an den Jugendhilfeausschuss verwiesen.