Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage beigefügte "Siebzehnte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen" und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hupe teilte mit, dass die Kostenträger in den wesentlichen Zügen ihr Einvernehmen mit der Kalkulation der Stadt Kamen nach dem Rettungsgesetz NRW erteilt haben.

 

Zu Beginn wies Herr Krause daraufhin, dass er sich in seiner Stellungnahme auf die Tages­ord­nungspunkte 4 bis 8 beziehen wolle. Er lobte, dass die Vorlagen sehr aussagekräftig seien und die notwendigen Erhöhungen der Gebühren umfassend erläutert würden.

Die notwendige Erhöhung im Bereich des Rettungsdienstes um 2,3 % sei nachvollziehbar, die Berücksichtigung der Unter- bzw. Überdeckung in der Bedarfsberechnung für 2011 sei maßvoll. Bezogen auf die Gebührensatzung Märkte und Kirmessen werde ebenfalls die Notwendigkeit der Erhöhung um 1,9 % gesehen. Zudem sei es richtig, dass die höheren Maß­stabs­einheiten in der Kalkulation zurückgesetzt worden seien. Im Bereich der Straßenreini­gung sei eindeutig der letzte harte Winter für die Gebührensteigerung aus­schlag­gebend. Die relativ hoch erscheinende Erhöhung der Gebühren um 19 % führe zu einer monat­lichen Mehrbelastung von 60 bis 80 Cent. Die wesentlichen Änderung im Bereich des Bestattungs­wesens halte er für nachvollziehbar. Der Gebührenerhöhung im Abfallbereich um 3,2 % werde ebenfalls zugestimmt. Mit Spannung erwarte er den Ausgang des Rechts­strei­tes des Kreises Unna mit der Firma Remondis.

 

Herr Hasler nahm zu allen Gebührensatzungen Stellung. Er hob hervor, dass die Gebühren als „zweite Steuer“ den Bürger direkt und empfindlich treffen wür­den. Daher sei es wichtig, diese stabil zu halten. Die Bemühungen der Verwaltung, Gebüh­ren­sprünge zu vermeiden, bewerte die CDU-Fraktion positiv.

Es werde als wichtig erachtet, dass die Gebühren im Bereich des Rettungsdienstes der Kon­trol­le der Krankenkassen unterliegen. So könne sichergestellt werden, dass die Gebüh­rensätze auch der Realität entsprächen. Die Erhöhung um 1,9 % im Bereich der Märkte werde nicht un­be­dingt positiv gesehen. Er forderte weitere Maßnahmen, um den Aufwand zu senken und Ge­bührener­höhungen zu verhindern. Im Bereich der Straßenreinigungsgebühren sei der Winterdienst der größte Un­sicher­heitsfaktor und der größte Kostentreiber. Es sei problematisch, diese Un­wägbar­keiten in der Gebührensatzung zu kalkulieren. An den Gebühren für das Bestat­tungs­wesen sei das veränderte Bestattungsverhalten zu erkennen. Es müsse weiterhin versucht wer­den, die Gebühren stabil zu halten. Allerdings sei die Kalkulation der Gebühren auf­grund der nicht vorhersehbaren Fallzahlen schwierig. Die Kostensteigerung im Bereich der Ab­fallbesei­tigung sei die erste seit 3 Jahren. Eine Erhöhung der Gebühren um 3,2 % sei zwar nicht erfreu­lich, aber realistisch und notwendig.

Die CDU-Fraktion werde den einzelnen Gebührensatzungen zustimmen.