Sitzung: 30.11.2010 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 108/2010
Beschluss:
Der Rat beschließt die vorgelegte „vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Dyduch berichtete, dass der Betriebsausschuss einstimmig der Beschlussvorlage zugestimmt habe. Ein Grund für die Absenkung des Gesamtgebührenbedarfs um 1,9 % sei in der gesunkenen Lippeverbandsumlage zu sehen. Es sei zu erwarten, dass die Schmutzwasserverbräuche in den nächsten Jahren weiter sinken würden. Als Gründe dafür nannte sie die sinkende Einwohnerzahl, die erhöhte Sparsamkeit sowie die Erweiterung der versiegelten Flächen. Abschließend stellte Sie fest, dass die „Zweite Miete“ stabil gehalten werden konnte.
Die CDU-Fraktion werde der Vorlage zustimmen, so Herr Hasler. Er werte es als erfreulich, dass der Gebührensatz für Schmutzwasser gleich geblieben und der Gebührensatz bei Niederschlagswasser sogar gesenkt worden sei. Zukünftig könne die Problematik entstehen, dass durch einen sparsamen Wasserbrauch und einer größeren Zahl entsiegelter Flächen, die Kosten, anstatt zu sinken, steigen würden. Dies stehe in Zusammenhang mit den verbrauchsunabhängigen Fixkosten. Positiv hob er die Senkung der Abwasserabgabe und der Lippeverbandsumlage hervor. Dem entgegen stünden Erhöhungen der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, die aus den Investitionen hervorgingen. In der Gesamtbetrachtung sei das vorgelegte Ergebnis erfreulich.