Frau Schulte berichtete über die Arbeit der Pflegestützpunke im Kreis Unna. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anhang beigefügt. Mit der Einführung des Pflegegesetzes sei eine kostenfreie Beratung verpflichtend festgeschrieben worden, die bislang von der Verbraucherzentrale ange­boten wurde. Im letzten Jahr habe der Kreis Unna die drei Pflegestützpunkte in Kamen, Lünen und Unna eingerichtet. Ziel dieser Stützpunkte sei es Hilfen aus einer Hand anzubieten. Sie sel­ber arbeite in der Einrichtung in Kamen, die ebenfalls für Bergkamen und Bönen zuständig sei. Hier biete sie auch Beratung vor Ort an. Der Pflegestützpunkt Kamen werde im nächsten Jahr in das neue Gesundheits-zentrum am Krankenhaus ziehen. Frau Schulte erläuterte das Pflegezeit­gesetz, das seit Mai 2008 in Kraft ist. Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Sie gab an, dass rund 80% der Pflegen­den weiblich seien. Wenn Männer Angehörige pflegen, dann in der Regel ihre Ehefrauen und erst dann, wenn sie nicht mehr berufstätig seien. Das Pflegezeitgesetz bietet die Möglichkeit sich in Akutsituationen für bis zu 10 Arbeitstage freistellen zu lassen. Weiterhin haben Beschäf­tig­te nach dem Gesetz das Recht sich bis zu 6 Monate teil- oder vollständig freistellen zu lassen. Die Regelungen gelten für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten. Frau Schulte berichtete, dass sie aus ihrer beruflichen Praxis niemanden kenne, die oder der diese gesetzliche Möglichkeit bis­her in Anspruch genommen habe. Das sei mehr als verständlich, da es während dieser Pflege­zeit keine Lohnfortzahlung gebe und diejenigen selber für die Kosten der Sozialver­siche­rungen aufkommen müssen. Ihr Fazit lautete deshalb, dass man sich die Möglichkeiten des Pflege­zeitgesetzes leisten können muss. Hier gebe es noch großen Verbesserungsbedarf.

 

Abschließend beantwortete Frau Schulte Fragen einzelner Beiratsmitglieder.

 

Auszüge aus dem Pflegezeitgesetz und eine Zusammenfassung der wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung sind der Niederschrift als Anhang beigefügt.