Einleitend stellte Herr Mösgen fest, dass die Aufstellung des Haushalts­siche­rungskonzeptes für das Jahr 2010 für alle Beteiligten neu gewesen sei. Da das Haushalts­siche­rungs­konzept nicht genehmigt worden sei, habe man im Sinne einer vorläufigen Haushalts­führung nach § 82 Ge­mein­de­ordnung NRW wirtschaften müssen.

Ein Problem sei unabhängig von der Wirtschafts- und Finanzkrise in der struk­turellen Unterfi­nan­zierung der Städte und Gemeinden besonders des Kreises Unna zu sehen.

Intensive Planungsprozesse und ein strikter Sparkurs seien die Grundlage für die Aufstellung des Produkthaushaltes 2011 gewesen. Dabei sei ver­sucht worden, den Kamener Bürgern ein Höchstmaß an Lebensqualität zu erhalten.

Den Haushaltsplanentwurf stellte er mit Unterstützung einer Präsentation dar (die Präsentation ist als Anlage zur Niederschrift im Ratsinformations­system hinterlegt).

Die Ergebnisprognose für den Haushalt 2010 stelle sich deutlich günstiger dar als erwartet. Die Fortführung der Konsolidierungspolitik im Rahmen der Haushaltssicherung sei erfolgreich gewe­sen. Alle Maßnahmen des Haus­halts­sicherungskonzept für das Jahr 2010 seien umge­setzt wor­den. Die ursprüngliche Planung vor Erstellung des Haushaltssicherungs­konzep­tes habe für 2010 einen Fehlbetrag i.H.v. über 29 Mio. Euro ausgewiesen. Mit Aufstellung des Haus­halts­siche­rungs­konzeptes konnte der Fehlbetrag auf fast 23 Mio. Euro gesenkt werden.

Nach der aktuellen Prognose zum 31.12.2010 könne die Planung voraus­sichtlich mit einem Fehl­betrag von 22,7 Mio. Euro noch unterboten werden. Diese Prognose berücksichtige noch nicht die mögliche Ergebnisver­besse­rung durch die Änderung des Gemeindefinanzierungsge­setzes und durch das Urteil zur Wohngeldentlastung. Dadurch könne das Ergebnis wahr­schein­lich noch um ca. 2 Mio. Euro verbessert werden.

Trotz eines verbleibenden erheblichen Fehlbetrages ist es positiv zu wer­ten, dass das prognos­tizierte Defizit entgegen der ursprünglichen Planung voraussichtlich 9 Mio. Euro geringer aus­fallen werde.

Herr Mösgen führte aus, dass die Aufstellung des Produktplanes für 2011 durch eine Viel­zahl von Unbekannten, wie der nicht aktuellen Steuer­schät­zung und einer feh­len­den Proberechnung zum Gemeindefinanzie­rungs­gesetz für das Jahr 2011, bestimmt werde. Die Umla­gegrund­lage für den Landschafts­ver­band und den Kreis werde voraussichtlich erst im Früh­jahr 2011 vor­liegen. Zudem seien die Konsolidierungserfolge des Kreises mittels eines externen Beratungs­un­ter­nehmens sowie die Ergebnisse aus dem Belas­tungsaus­gleichver­fahren noch nicht be­stimmbar.

Nach den aktuellen Planungen weise der Ergebnisplan für das Jahr 2011 einen Fehlbetrag i.H.v. 18,5 Mio. Euro aus.

Auf der Ertragsseite zeichne sich bei der Gewerbesteuer ein moderater An­stieg auf 11 Mio. Euro ab. In den Folgejahren werde eine Steigerungsrate von jährlich 500.000 Euro angenommen. Die Schlüsselzuweisungen wür­den im Vergleich zum Jahr 2010 deutlich höher ausfallen. Der Anteil an der Einkommenssteuer werde nach einem Rückgang im Jahr 2011 wahrschein­lich erst im Jahr 2012 wieder leicht ansteigen.

Zu den Aufwendungen berichtete er, dass die Kreisumlage mit einem Volu­men von 24,4 Mio. Euro die größte Position darstelle. Damit entspreche sie dem Gesamtsteueraufkommen aus Gewer­be- und Einkommenssteuer. Auf­fällig sei der starke Anstieg der Kosten im Sozialbereich. Bei­spiels­weise nannte er die Mehraufwendungen von 1,255 Mio. Euro im Bereich der Ju­gend­hilfe.

Ein wachsender Kreditbedarf sei nicht zu vermeiden. Insgesamt sei ein Ge­samtvo­lu­men an Liquiditätskrediten von 58 Mio. Euro und an Darlehen für investive Zwecke von 49 Mio. Euro zu erwarten. Investitionen könnten mit Blick auf das Haushaltssicherungs­kon­zept nur noch in be­schränk­ten Umfang erfolgen.

Als Fazit bleibe festzustellen, dass ein Haushaltsausgleich nicht möglich sei, und daher die Pflicht zur Fortschreibung des Haushalts­siche­rungs­kon­zeptes bestehe, welches der Auf­sichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werde. Es sei bereits heute absehbar, dass die Auf­sichts­behörde die Ge­nehmigung voraussichtlich nicht erteilen werde. Er stellte heraus, dass trotz der vorliegenden Haushaltslage in Kamen, im Gegensatz zu an­deren Kom­munen, noch keine Überschuldung des Haushaltes vorliege.

Zu den investiven Maßnahmen berichtete Herr Mösgen, dass es Dank der Intervention des Bür­ger­meisters bei der Bezirksregierung möglich gewesen sei, die Finanzierung der im Jahr 2009 begonnen Maßnahmen zu gewähr­leisten. Im weiteren ging er kurz auf die „Dringlichkeits­liste B“ mit den soge­nannten unrentierlichen Maßnahmen ein, dabei hob er die Maßnahmen, die mit Zu­schüssen gefördert würden, hervor. Im Ergebnis sei festzustellen, dass die Summe, die zur Fi­nan­zierung aller Investitionsvorhaben erforder­lich sei, die zur Verfügung stehenden Mittel deut­lich überschreite.

Abschließend referierte Herr Mösgen zu der Entwicklung der Gebühren­haus­halte. Leichte Er­höhungen der Gebühren seien für die Bereiche Ret­tungsdienst (Erhöhung um 2,3 %) und Märk­te (Erhöhung um 1,9 %) ange­dacht. Die Gebühren im Bereich Straßenreinigung müssten, aus­ge­löst durch den erheblichen Mehraufwand beim Winterdienst 2009, um 19 % an­ge­hoben wer­den. Dies würde für ein Einfamilienhaus mit einer Grund­stücks­länge von 25 m beispiels­wei­se eine Mehrbelastung i.H.v. 12 Euro im Jahr bedeuten. Es sei zu berücksichtigen, dass die letzte Gebührenerhö­hung zum 01.01.2008 stattgefunden habe.

Die Abfallbeseitigung werde sich um 3,2 % verteuern. Dies sei eine Erhö­hung von 5 Euro je Restmülltonne und 3 Euro je Biotonne (jeweils bei 80 l). Die Gebühren im Bestattungswesen würden um 6,7 % ansteigen. Auch hier seien die Gebühren letztmalig zum 01.01.2008 erhöht worden.