Sitzung: 04.11.2010 Rat der Stadt Kamen
Einleitend stellte Herr Mösgen fest, dass die Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2010 für alle Beteiligten neu gewesen sei. Da das Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt worden sei, habe man im Sinne einer vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 Gemeindeordnung NRW wirtschaften müssen.
Ein Problem sei unabhängig von der Wirtschafts- und Finanzkrise in der strukturellen Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden besonders des Kreises Unna zu sehen.
Intensive Planungsprozesse und ein strikter Sparkurs seien die Grundlage für die Aufstellung des Produkthaushaltes 2011 gewesen. Dabei sei versucht worden, den Kamener Bürgern ein Höchstmaß an Lebensqualität zu erhalten.
Den Haushaltsplanentwurf stellte er mit Unterstützung einer Präsentation dar (die Präsentation ist als Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem hinterlegt).
Die Ergebnisprognose für den Haushalt 2010 stelle sich deutlich günstiger dar als erwartet. Die Fortführung der Konsolidierungspolitik im Rahmen der Haushaltssicherung sei erfolgreich gewesen. Alle Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2010 seien umgesetzt worden. Die ursprüngliche Planung vor Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes habe für 2010 einen Fehlbetrag i.H.v. über 29 Mio. Euro ausgewiesen. Mit Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes konnte der Fehlbetrag auf fast 23 Mio. Euro gesenkt werden.
Nach der aktuellen Prognose zum 31.12.2010 könne die Planung voraussichtlich mit einem Fehlbetrag von 22,7 Mio. Euro noch unterboten werden. Diese Prognose berücksichtige noch nicht die mögliche Ergebnisverbesserung durch die Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und durch das Urteil zur Wohngeldentlastung. Dadurch könne das Ergebnis wahrscheinlich noch um ca. 2 Mio. Euro verbessert werden.
Trotz eines verbleibenden erheblichen Fehlbetrages ist es positiv zu werten, dass das prognostizierte Defizit entgegen der ursprünglichen Planung voraussichtlich 9 Mio. Euro geringer ausfallen werde.
Herr Mösgen führte aus, dass die Aufstellung des Produktplanes für 2011 durch eine Vielzahl von Unbekannten, wie der nicht aktuellen Steuerschätzung und einer fehlenden Proberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2011, bestimmt werde. Die Umlagegrundlage für den Landschaftsverband und den Kreis werde voraussichtlich erst im Frühjahr 2011 vorliegen. Zudem seien die Konsolidierungserfolge des Kreises mittels eines externen Beratungsunternehmens sowie die Ergebnisse aus dem Belastungsausgleichverfahren noch nicht bestimmbar.
Nach den aktuellen Planungen weise der Ergebnisplan für das Jahr 2011 einen Fehlbetrag i.H.v. 18,5 Mio. Euro aus.
Auf der Ertragsseite zeichne sich bei der Gewerbesteuer ein moderater Anstieg auf 11 Mio. Euro ab. In den Folgejahren werde eine Steigerungsrate von jährlich 500.000 Euro angenommen. Die Schlüsselzuweisungen würden im Vergleich zum Jahr 2010 deutlich höher ausfallen. Der Anteil an der Einkommenssteuer werde nach einem Rückgang im Jahr 2011 wahrscheinlich erst im Jahr 2012 wieder leicht ansteigen.
Zu den Aufwendungen berichtete er, dass die Kreisumlage mit einem Volumen von 24,4 Mio. Euro die größte Position darstelle. Damit entspreche sie dem Gesamtsteueraufkommen aus Gewerbe- und Einkommenssteuer. Auffällig sei der starke Anstieg der Kosten im Sozialbereich. Beispielsweise nannte er die Mehraufwendungen von 1,255 Mio. Euro im Bereich der Jugendhilfe.
Ein wachsender Kreditbedarf sei nicht zu vermeiden. Insgesamt sei ein Gesamtvolumen an Liquiditätskrediten von 58 Mio. Euro und an Darlehen für investive Zwecke von 49 Mio. Euro zu erwarten. Investitionen könnten mit Blick auf das Haushaltssicherungskonzept nur noch in beschränkten Umfang erfolgen.
Als Fazit bleibe festzustellen, dass ein Haushaltsausgleich nicht möglich sei, und daher die Pflicht zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bestehe, welches der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werde. Es sei bereits heute absehbar, dass die Aufsichtsbehörde die Genehmigung voraussichtlich nicht erteilen werde. Er stellte heraus, dass trotz der vorliegenden Haushaltslage in Kamen, im Gegensatz zu anderen Kommunen, noch keine Überschuldung des Haushaltes vorliege.
Zu den investiven Maßnahmen berichtete Herr Mösgen, dass es Dank der Intervention des Bürgermeisters bei der Bezirksregierung möglich gewesen sei, die Finanzierung der im Jahr 2009 begonnen Maßnahmen zu gewährleisten. Im weiteren ging er kurz auf die „Dringlichkeitsliste B“ mit den sogenannten unrentierlichen Maßnahmen ein, dabei hob er die Maßnahmen, die mit Zuschüssen gefördert würden, hervor. Im Ergebnis sei festzustellen, dass die Summe, die zur Finanzierung aller Investitionsvorhaben erforderlich sei, die zur Verfügung stehenden Mittel deutlich überschreite.
Abschließend referierte Herr Mösgen zu der Entwicklung der Gebührenhaushalte. Leichte Erhöhungen der Gebühren seien für die Bereiche Rettungsdienst (Erhöhung um 2,3 %) und Märkte (Erhöhung um 1,9 %) angedacht. Die Gebühren im Bereich Straßenreinigung müssten, ausgelöst durch den erheblichen Mehraufwand beim Winterdienst 2009, um 19 % angehoben werden. Dies würde für ein Einfamilienhaus mit einer Grundstückslänge von 25 m beispielsweise eine Mehrbelastung i.H.v. 12 Euro im Jahr bedeuten. Es sei zu berücksichtigen, dass die letzte Gebührenerhöhung zum 01.01.2008 stattgefunden habe.
Die Abfallbeseitigung werde sich um 3,2 % verteuern. Dies sei eine Erhöhung von 5 Euro je Restmülltonne und 3 Euro je Biotonne (jeweils bei 80 l). Die Gebühren im Bestattungswesen würden um 6,7 % ansteigen. Auch hier seien die Gebühren letztmalig zum 01.01.2008 erhöht worden.