Beschluss:

 

Die nachfolgende entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­schei­dung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 54.01.02 - Unterhaltung von Verkehrsflächen - werden investiv zusätzlich

54.000,-- Euro bereitgestellt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen