Beschluss:

 

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird die nachfolgende gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigt:

 

Im Produkt 12.01.01 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung – werden unter der neu einge­richte­ten Buchungsstelle 12.01.01.591000 – Außerordentliche Aufwendungen – 734.000 Euro als über den Buchungsrahmen hinausgehenden Aufwand zur Verfügung gestellt.

 

Im Produkt 54.01.01 – Bau von Verkehrsflächen – werden unter der Buchungsstelle 54.01.01/0461.783100 - KP II Unnaer Str./Bahnhofstr., Umgestaltung DB-Unterführung –210.000 Euro als über den Buchungsrahmen hinausgehenden Aufwand zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen