Beschluss:

 

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird die nachfolgende gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigt:

 

  1. Einer Beteiligung der TECHNOPARK KAMEN GmbH in Form einer Mitgliedschaft im Verein Wissenschaft vor Ort wird zugestimmt.

  2. Die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der TECHNOPARK KAMEN GmbH werden beauftragt, dem Eintritt in den Verein „Wissen­schaft vor Ort“ zuzustimmen.

 

  1. Die Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird ermächtigt, sämtliche zum Beitritt in den Verein erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen