Sitzung: 30.09.2010 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 079/2010
Beschluss:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird die nachfolgende gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigt:
- Einer
Beteiligung der TECHNOPARK KAMEN GmbH in Form einer Mitgliedschaft im
Verein Wissenschaft vor Ort wird zugestimmt.
- Die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der TECHNOPARK KAMEN GmbH werden beauftragt, dem Eintritt in den Verein „Wissenschaft vor Ort“ zuzustimmen.
- Die Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird ermächtigt, sämtliche zum Beitritt in den Verein erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen