Sitzung: 30.09.2010 Rat der Stadt Kamen
Herr Hupe machte zunächst
deutlich, dass der Antragsanlass, die akustische Ausrichtung eines
Unterrichtsraumes der Eichendorfschule, nicht durch die Gelsenwasser AG im
Rahmen von Sponsoring erfolgt sei, sondern durch den Förderverein nach einem
Sponsoringlauf der Schüler. Das städtische Gebäudemanagement nehme bei der
Durchführung der Arbeiten Koordinationsaufgaben wahr.
Die Möglichkeit des Sponsorings im Schulbereich werde in § 99 Schulgesetz
NRW geregelt.
Wichtig sei die Unterscheidung zwischen Sponsoring, in Erwartung einer
Gegenleistung, und Spenden, ohne Gegenleistungserwartung.
Sponsoring finde bei Veranstaltungen wie der Altstadtparty, Kamen
Klassik, dem Brunnenfest, dem Familientag, dem gemeinsam mit „Laut und Lästig“
veranstalteten Open Air Konzert statt. Diese Veranstaltungen seien nicht haushaltsfinanziert
und könnten ohne Sponsoring nicht in der jetzigen Form angeboten werden. Im
Ablauf werden keine Sponsoringmittel vereinnahmt, sondern lediglich Rechnungen
weitergeleitet.
Anders sei dies bei Veranstaltungen wie der KITE, dem Open Air Kino und
dem Tag des Ehrenamtes, dort würden Mittel im überschaubaren Bereich im Rahmen
des Sponsorings vereinnahmt und zur Rechnungsbegleichung verwendet. Bei der
Severinsvesper sei die Stadt nicht Veranstalter, sondern nur beteiligt. Er
stellte heraus, dass es sich dort um Förderungen durch Sachspenden handele.
Geldspenden würden direkt dem Erlöszweck zufließen. Der Bürgermeister
wies im weiteren auf die Spendentätigkeit der Sparkasse hin, sowie den
Sozialfond des Bürgermeisters. Eine Produktersatzfinanzierung im Sinne des
Antrages gebe es in Kamen nicht.
Abschließend sagte er zu, dem Rat zu berichten, falls Sponsoringeinnahmen
für originäre Ausgaben des Haushaltes verwand werden sollten.
Herr Hasler teilte für die
CDU-Fraktion mit, dass der Antrag aufgrund der Ausführungen des Bürgermeisters
zurückgezogen werde.