Sitzung: 23.09.2010 Jugendhilfeausschuss
Herr Peske berichtete über den
Produkthaushalt 2010.
1. 31.03.03
Leistungen nach den Unterhaltsvorschussgesetz
Aufgrund von
Erhöhungen der Unterhaltsvorschussleistungen ab dem 01.01.2010 (von 117 € auf
130 € in der ersten Altersstufe und von 158 € auf 180 € in der zweiten
Altersstufe) werden rd. 170.000 € benötigt. Durch Mehreinnahmen im Bereich
‚Zuweisungen vom Land’ und ‚übergeleitete Unterhaltsansprüche’ können
hochgerechnet 134.000,00 € aufgefangen werden. Der Fehlbetrag von 36.000 Euro könne
durch Minderausgaben bei der Kreisumlage gedeckt werden, teilte Herr Peske mit.
2. 36.01.01
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
In diesem Produkt
seien Einsparungen von ca. 70.000 € im Bereich der Kindertagespflege zu
erwarten. Damit kann der zu erwartende Fehlbetrag im Bereich der
Kindertageseinrichtungen ausgeglichen werden.
3. 36.02.01
Kinder- und Jugendarbeit
Im Bereich der
Kinder- und Jugendarbeit bewegen sich die Aufwendungen und Erträge im
Produktrahmen.
4. 36.03.01
Hilfen für junge Menschen und ihre Familien
Sowohl im
ambulanten als auch im stationären Bereich (Tagesgruppe, Sozialpädagogische
Familienhilfe, Heimpflege) seien erhebliche Mehrkosten angefallen.
Erfreulicherweise
können in diesem Bereich nicht unerhebliche Mehrerträge verzeichnet werden.
Nach Aufrechnung der Mehraufwendungen bzw. Mehrerträge sei jedoch – abhängig
davon wie die Mehrerträge kassenwirksam werden – mit einem Fehlbedarf zwischen
350.000 € und 500.000 € (nach heutigen Stand) zu rechnen.
Anhand einer Folie
(Anlage 5) stelle Herr Peske
die Entwicklung der Fallzahlen vor.
Frau Lenkenhoff hinterfragte, was mit § 23
gemeint sei.
Herr Peske teilte mit, dass es sich hierbei
um die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und –väter handle. Die
Tagespflege stelle allerdings keine Hilfe zur Erziehung dar.
Die Gründe für die
Schwankungen im Bereich der Inobhutnahmen sei sehr unterschiedlich, berichtete
Herr Peske auf Nachfrage von Herrn Kampmann. Denn eine Inobhutnahme sei
nicht nur die klassische Herausnahme eines Kinder aus seiner Familie, sondern
auch schon z. B. das „Aufgreifen“ eines „Schulschwänzers“ durch die Polizei.
Mit der zweiten Folie
(Anlage 6) stellte Herr Peske
die Altersdifferenzierung im Bereich der Tagespflege vor.
Frau Scharrenbach merkte positiv an, dass im
Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den Haushalt berichtet werde. Sie fragte
nach, wie sich der Fehlbetrag in Höhe von 70.000 € zusammensetze. Sie erklärte,
dass nach ihrer Kenntnis die Übernahme des kompletten Trägeranteiles (12%) für
die vierte Gruppe der Ev. Kindertageseinrichtung Otto-Prein-Straße bis zum
Kindergartenjahr 2009/2010 begrenzt sei. Sie bat um Mitteilung, wie der
aktuelle Sachstand sei.
Herr Peske ergänzte, dass die 70.000 €
Mehrbedarf nicht nur eine Rückzahlung an den Landschaftsverband darstelle,
sondern auch nachzuzahlende freiwillige Leistungen und
Investitionskostenzuschüsse beinhalte.
Herr Güldenhaupt sagte eine Prüfung des
Sachstandes zu.
Frau Scharrenbach regte eine Auswertung
Einkommensgruppierung im Vergleich zu den gebuchten Betreuungsstunden an.
Ferner fragte sie nach, ob die geplante Einnahmesteigerung im Bereich der
Elternbeiträge erreicht worden sei.
Herr Brüggemann gab bekannt, dass sich die
Verwaltung sensibel mit der Frage des Buchungsverhaltens beschäftigen werde.
Eine genaue Zeitachse, sowie ein konkreter Ablauf könnte derzeit nicht benannt
werden.
Ferner informierte
Herr Brüggemann, dass ein
Elternbeitragsaufkommen von 14 – 16 % verabredet worden sei. Mit dem Haushalt
2011 werden die neuen Mess- und Kennzahlen vorgestellt. Aus den Kennzahlen gehe
hervor, dass ein Elternbeitragsaufkommen von unter 16% erwartet werde.
Sollte die
Landesregierung nach der Revision des KiBiz nichts an den
Finanzierungsstrukturen ändern und ferner keine landeseinheitliche
Elternbeitragstabelle beschließen, müsse über eine möglich Erhöhung der
Beiträge nachgedacht werden.
Eine Erhöhung im
Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes sei für das Kindergartenjahr 2010/2011,
nach derzeitigem Stand, insofern nicht vorgesehen, antwortete Herr Brüggemann auf Nachfrage von Frau Scharrenbach.
Frau Scharrenbach stellte fest, dass Konsens
darin bestehe, die Eltern zunächst nicht mehr zu belasten. Allerdings sehe sie
in der Übernahme der freiwilligen Leistungen eine Ungleichbehandlung. Während
der Trägeranteil der AWO und DRK Kindertageseinrichtungen ganz übernommen
werden, müssen andere Trägerschaften einen eigenen Beiträge leisten.
Die Träger erwarten
Solidarität. Aber Solidarität müsse in Zeiten der schwierigen Finanzlage in
beiden Richtungen funktionieren.
Herr Brüggemann erwiderte, dass im Falle
einer Streichung der freiwilligen Leistungen, die Kindertageseinrichtungen in
kommunale Hand übergehen können, dies aber noch höhere Kosten bedeuten würde.
Herr Brüggemann rief in Erinnerung, dass die
Bezeichnung „Armer Träger“ eine festgesetzte Begrifflichkeit sei. Hierbei
handle es sich um Träger, die sich aus eigenen Mitteln nicht finanzieren
können.
Außerdem stehe
fest, dass die Übernahme einer Kindertageseinrichtung in kommunale Trägerschaft
– im Vergleich zu einem freien oder kirchlichen Träger – mit erheblichen
Mehrkosten verbunden sei.
Frau Möller erklärte sich für befangen,
teilte aber mit, dass es kein Horrorszenario, sondern Tatsache sei, dass
Kindertageseinrichtungen bereits geschlossen worden seien. Weiter riet sie von
einer allzu kritischen Hinterleuchtung der Betreuungsstunden ab.
Kindertageseinrichtungen leisten ein Stück weit Jugendhilfearbeit.
Herr Brüggemann erklärte, dass in den
Fällen, in denen die Kinder - nach Rücksprache mit den zuständigen Kollegen vom
Allgemeinen Sozial Dienst - besser in der Kindertageseinrichtung aufgehoben
seien, die Notwendigkeit nicht in Frage gestellt werde. Aber es sei durchaus
festgestellt worden, dass Betreuungsstunden gebucht worden seien, die nicht dem
tatsächlichen Bedarf entsprächen, sondern lediglich mit den Angeboten im
Nachmittagsbereich zusammenhingen. Hier bestehe Besprechungsbedarf mit den
Trägern.
Herr Klanke empfahl Frau Scharrenbach lieber mit den anstatt
über die Träger zu reden. Die Träger kennen ihre Leistunfähigkeit
untereinander, so das sich keiner benachteiligt fühle.
Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass der
Haushaltsplan einen Fehlbedarf in Höhe von rd. 30 Millionen Euro aufweise. Alle
Finanzierungsstrukturen müssen auf den Prüfstand kommen. Träger, die über Jahre
zu 100% finanziert worden seien, können ebenfalls einen kleinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung
leisten.