Herr Peske berichtete über den Produkthaushalt 2010.

 

1. 31.03.03 Leistungen nach den Unterhaltsvorschussgesetz

 

Aufgrund von Erhöhungen der Unterhaltsvorschussleistungen ab dem 01.01.2010 (von 117 € auf 130 € in der ersten Altersstufe und von 158 € auf 180 € in der zweiten Altersstufe) werden rd. 170.000 € benötigt. Durch Mehreinnahmen im Bereich ‚Zuweisungen vom Land’ und ‚übergeleitete Unterhaltsansprüche’ können hochgerechnet 134.000,00 € aufgefangen werden. Der Fehlbetrag von 36.000 Euro könne durch Minderausgaben bei der Kreisumlage gedeckt werden, teilte Herr Peske mit.

 

2. 36.01.01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung

In diesem Produkt seien Einsparungen von ca. 70.000 € im Bereich der Kindertagespflege zu erwarten. Damit kann der zu erwartende Fehlbetrag im Bereich der Kindertageseinrichtungen ausgeglichen werden.

 

3. 36.02.01 Kinder- und Jugendarbeit

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bewegen sich die Aufwendungen und Erträge im Produktrahmen.

 

4. 36.03.01 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich (Tagesgruppe, Sozialpädagogische Familienhilfe, Heimpflege) seien erhebliche Mehrkosten angefallen.

Erfreulicherweise können in diesem Bereich nicht unerhebliche Mehrerträge verzeichnet werden. Nach Aufrechnung der Mehraufwendungen bzw. Mehrerträge sei jedoch – abhängig davon wie die Mehrerträge kassenwirksam werden – mit einem Fehlbedarf zwischen 350.000 € und 500.000 € (nach heutigen Stand) zu rechnen.

 

Anhand einer Folie (Anlage 5) stelle Herr Peske die Entwicklung der Fallzahlen vor.

 

Frau Lenkenhoff hinterfragte, was mit § 23 gemeint sei.

 

Herr Peske teilte mit, dass es sich hierbei um die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und –väter handle. Die Tagespflege stelle allerdings keine Hilfe zur Erziehung dar.

 

Die Gründe für die Schwankungen im Bereich der Inobhutnahmen sei sehr unterschiedlich, berichtete Herr Peske auf Nachfrage von Herrn Kampmann. Denn eine Inobhutnahme sei nicht nur die klassische Herausnahme eines Kinder aus seiner Familie, sondern auch schon z. B. das „Aufgreifen“ eines „Schulschwänzers“ durch die Polizei.

 

Mit der zweiten Folie (Anlage 6) stellte Herr Peske die Altersdifferenzierung im Bereich der Tagespflege vor.

 

Frau Scharrenbach merkte positiv an, dass im Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den Haushalt berichtet werde. Sie fragte nach, wie sich der Fehlbetrag in Höhe von 70.000 € zusammensetze. Sie erklärte, dass nach ihrer Kenntnis die Übernahme des kompletten Trägeranteiles (12%) für die vierte Gruppe der Ev. Kindertageseinrichtung Otto-Prein-Straße bis zum Kindergartenjahr 2009/2010 begrenzt sei. Sie bat um Mitteilung, wie der aktuelle Sachstand sei.

 

Herr Peske ergänzte, dass die 70.000 € Mehrbedarf nicht nur eine Rückzahlung an den Landschaftsverband darstelle, sondern auch nachzuzahlende freiwillige Leistungen und Investitionskostenzuschüsse beinhalte.

 

Herr Güldenhaupt sagte eine Prüfung des Sachstandes zu.

 

Frau Scharrenbach regte eine Auswertung Einkommensgruppierung im Vergleich zu den gebuchten Betreuungsstunden an. Ferner fragte sie nach, ob die geplante Einnahmesteigerung im Bereich der Elternbeiträge erreicht worden sei.

 

Herr Brüggemann gab bekannt, dass sich die Verwaltung sensibel mit der Frage des Buchungsverhaltens beschäftigen werde. Eine genaue Zeitachse, sowie ein konkreter Ablauf könnte derzeit nicht benannt werden.

 

Ferner informierte Herr Brüggemann, dass ein Elternbeitragsaufkommen von 14 – 16 % verabredet worden sei. Mit dem Haushalt 2011 werden die neuen Mess- und Kennzahlen vorgestellt. Aus den Kennzahlen gehe hervor, dass ein Elternbeitragsaufkommen von unter 16% erwartet werde.

 

Sollte die Landesregierung nach der Revision des KiBiz nichts an den Finanzierungsstrukturen ändern und ferner keine landeseinheitliche Elternbeitragstabelle beschließen, müsse über eine möglich Erhöhung der Beiträge nachgedacht werden.

 

Eine Erhöhung im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes sei für das Kindergartenjahr 2010/2011, nach derzeitigem Stand, insofern nicht vorgesehen, antwortete Herr Brüggemann auf Nachfrage von Frau Scharrenbach.

 

Frau Scharrenbach stellte fest, dass Konsens darin bestehe, die Eltern zunächst nicht mehr zu belasten. Allerdings sehe sie in der Übernahme der freiwilligen Leistungen eine Ungleichbehandlung. Während der Trägeranteil der AWO und DRK Kindertageseinrichtungen ganz übernommen werden, müssen andere Trägerschaften einen eigenen Beiträge leisten.

Die Träger erwarten Solidarität. Aber Solidarität müsse in Zeiten der schwierigen Finanzlage in beiden Richtungen funktionieren.

 

Herr Brüggemann erwiderte, dass im Falle einer Streichung der freiwilligen Leistungen, die Kindertageseinrichtungen in kommunale Hand übergehen können, dies aber noch höhere Kosten bedeuten würde.

 

Herr Brüggemann rief in Erinnerung, dass die Bezeichnung „Armer Träger“ eine festgesetzte Begrifflichkeit sei. Hierbei handle es sich um Träger, die sich aus eigenen Mitteln nicht finanzieren können.

 

Außerdem stehe fest, dass die Übernahme einer Kindertageseinrichtung in kommunale Trägerschaft – im Vergleich zu einem freien oder kirchlichen Träger – mit erheblichen Mehrkosten verbunden sei.

 

Frau Möller erklärte sich für befangen, teilte aber mit, dass es kein Horrorszenario, sondern Tatsache sei, dass Kindertageseinrichtungen bereits geschlossen worden seien. Weiter riet sie von einer allzu kritischen Hinterleuchtung der Betreuungsstunden ab. Kindertageseinrichtungen leisten ein Stück weit Jugendhilfearbeit.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass in den Fällen, in denen die Kinder - nach Rücksprache mit den zuständigen Kollegen vom Allgemeinen Sozial Dienst - besser in der Kindertageseinrichtung aufgehoben seien, die Notwendigkeit nicht in Frage gestellt werde. Aber es sei durchaus festgestellt worden, dass Betreuungsstunden gebucht worden seien, die nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprächen, sondern lediglich mit den Angeboten im Nachmittagsbereich zusammenhingen. Hier bestehe Besprechungsbedarf mit den Trägern.

 

Herr Klanke empfahl Frau Scharrenbach lieber mit den anstatt über die Träger zu reden. Die Träger kennen ihre Leistunfähigkeit untereinander, so das sich keiner benachteiligt fühle.

 

Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass der Haushaltsplan einen Fehlbedarf in Höhe von rd. 30 Millionen Euro aufweise. Alle Finanzierungsstrukturen müssen auf den Prüfstand kommen. Träger, die über Jahre zu 100% finanziert worden seien, können ebenfalls einen kleinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.