Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ver­kehrs­gesellschaft des Kreises Unna mbH (VKU) in der als Anlage 1 vorgelegten Fassung zu.

Er beauftragt den Vertreter der Stadt Kamen, diese Zustimmung durch Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der VKU oder gesondert gegenüber der Geschäftsfüh­rung zu erklären.

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stimmt der Umstrukturierung der Beteiligungsverhältnisse der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und der operativen Verkehrsunter­nehmen sowie allen in diesem Rahmen erforderlichen Maßnahmen zu.

Die Vertreter der Stadt Kamen in den zuständigen Gremien der WVG und der VKU werden beauftragt, alle zur Umsetzung erforderlichen Beschlüsse zu fassen und ggfls. notwendige Erklärungen abzugeben.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen


Frau Schaumann sah es als sinnvoll an, die Eigentumsverhältnisse zu entflechten. Sie zeigte sich jedoch aufgrund der Wettbewerbsbeeinflussung skeptisch gegenüber den Inhouse-Verga­ben. Da keine Trennung zwischen den verschiedenen Vorgängen in der Beschlussvorlage erfolge, werde die FDP-Fraktion dem gesamten Beschlussvorschlag nicht zustim­men.

 

Die SPD-Fraktion unterstütze die Beschlussvorlage, so Frau Dyduch. Durch die Änderungen sol­le ein elementares Stück der Daseinsfür­sorge so gestaltet werden, dass der kommu­nale Einfluss des Kreises und darüber auch der Städte weiterhin gegeben sei. Die Tarif­strukturen für die Beschäf­tigten würden auf diesem Weg erhalten bleiben. Sie hob hervor, dass die formale Um­stellung keinen Einflussverlust der Stadt Kamen auf die Gestal­tung von Linien habe.

 

Herr Kloß fragte nach den finanziellen Auswirkungen.

 

Herr Hupe führte aus, dass auf diesem Weg Beschäftigungsverhältnisse gesichert würden, es keine tariflichen Auswirkungen gebe und zur Quali­täts­sicherung beigetragen werde. Er wies da­rauf­hin, dass es bereits aktuell Vergaben an fremde Unternehmen gebe. Durch die Neuerung werde der kom­munale Einfluss im Vergabeverfahren zu Gunsten der bestehenden Struktur ge­sichert. Finanzielle Auswirkungen seien grundsätzlich möglich und abhängig von der Steuerung.

 

In erster Linie gehe es um die Umsetzung von EU-Recht, so Herr Hasler. Zur Erhaltung beste­hender Strukturen sei eine entsprechende Beschluss­fassung notwendig. Zwar werde der direkte kommunale Einfluss der Kom­mune vermindert, jedoch bestehe der indirekte Einfluss weiterhin über den Kreistag. Die CDU-Fraktion werde der Vorlage zustimmen.