Sitzung: 30.09.2010 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 069/2010
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Kamen stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft des Kreises Unna mbH (VKU) in der als Anlage 1 vorgelegten Fassung zu.
Er beauftragt den Vertreter der Stadt Kamen, diese Zustimmung durch Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der VKU oder gesondert gegenüber der Geschäftsführung zu erklären.
- Der Rat der Stadt Kamen stimmt der Umstrukturierung der Beteiligungsverhältnisse der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und der operativen Verkehrsunternehmen sowie allen in diesem Rahmen erforderlichen Maßnahmen zu.
Die Vertreter der Stadt Kamen in den zuständigen Gremien der WVG und der VKU werden beauftragt, alle zur Umsetzung erforderlichen Beschlüsse zu fassen und ggfls. notwendige Erklärungen abzugeben.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen
Frau Schaumann sah es als sinnvoll an, die Eigentumsverhältnisse zu entflechten. Sie zeigte sich jedoch aufgrund der Wettbewerbsbeeinflussung skeptisch gegenüber den Inhouse-Vergaben. Da keine Trennung zwischen den verschiedenen Vorgängen in der Beschlussvorlage erfolge, werde die FDP-Fraktion dem gesamten Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Die SPD-Fraktion unterstütze die Beschlussvorlage, so Frau Dyduch. Durch die Änderungen solle ein elementares Stück der Daseinsfürsorge so gestaltet werden, dass der kommunale Einfluss des Kreises und darüber auch der Städte weiterhin gegeben sei. Die Tarifstrukturen für die Beschäftigten würden auf diesem Weg erhalten bleiben. Sie hob hervor, dass die formale Umstellung keinen Einflussverlust der Stadt Kamen auf die Gestaltung von Linien habe.
Herr Kloß fragte nach den finanziellen Auswirkungen.
Herr Hupe führte aus, dass auf diesem Weg Beschäftigungsverhältnisse gesichert würden, es keine tariflichen Auswirkungen gebe und zur Qualitätssicherung beigetragen werde. Er wies daraufhin, dass es bereits aktuell Vergaben an fremde Unternehmen gebe. Durch die Neuerung werde der kommunale Einfluss im Vergabeverfahren zu Gunsten der bestehenden Struktur gesichert. Finanzielle Auswirkungen seien grundsätzlich möglich und abhängig von der Steuerung.
In erster Linie gehe es um die Umsetzung von EU-Recht, so Herr Hasler. Zur Erhaltung bestehender Strukturen sei eine entsprechende Beschlussfassung notwendig. Zwar werde der direkte kommunale Einfluss der Kommune vermindert, jedoch bestehe der indirekte Einfluss weiterhin über den Kreistag. Die CDU-Fraktion werde der Vorlage zustimmen.