Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2009 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 480.973,21 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 6 Enthaltungen mehrheitlich angenommen


Zu Beginn bat Herr Gercek mit Blick auf die Debatte im letzten Jahr um eine sachliche Dis­kus­sion. Er berichtete, dass der Jahres­fehlbetrag mit 481.000 Euro ge­ringer ausge­fallen sei als im Vorjahr. Für das Jahr 2010 könne der Zuschuss möglicherweise erneut gesenkt werden auf 427.000 Euro.

Als Gründe führte er Umstrukturierungen und Einsparungen im Personal­be­reich, einen sta­bilen Umsatz und zurückgestellte Investitionen an.

Er zeigte sich erfreut über das Ergebnis und dankte besonders den Mitar­bei­tern für ihr Enga­gement.

 

Frau Scharrenbach erinnerte an die Diskussion zum Jahresab­schluss 2008 und die Un­zufrie­denheit der CDU-Fraktion mit den inhaltlichen Aus­führungen zum Jahresabschluss. Sie beklagte die fehlende Transpa­renz im Rat, dabei verwies sie auf den Nachtrags­wirt­schafts­plan, der sieben Tage nach der Ratssitzung in die Gremien eingebracht worden sei.

Die aufgezeigten Wege für einen transparenteren Abschluss seien auch für das Jahr 2009 nicht genutzt worden.

Der geringere Jahresfehlbetrag werde mit höheren Erlösen von 20.000 Euro aus dem Gastro­no­miebereich begründet. Dem könne nicht gefolgt werden. Der Vergleich der Erlöse mit den Auf­wen­dungen im Gastronomie­bereich für die Jahre 2008 und 2009 führe zu dem Ergebnis, dass die Auf­wen­dun­gen im gleichen Maße wie die Erlöse gestiegen seien. Die höheren Gastrono­mieerlöse könnten nicht die Erklä­rung für den geringeren Jahres­fehl­betrag sein.

Der Abschluss rufe weitere offene Fragen hervor, beanstandete Frau Scharrenbach. Ob eine Umschuldung von kurzfristige in langfristige Darle­hen vorgenom­men worden sei, könne bei­spielsweise nur vermutet werden.

Sie merkte kritisch an, dass der Jahresabschluss bereits am 13.09.2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht wor­den sei.

Aufgrund der fehlenden Darlegung von Perspektiven und der mangelnden inhaltlichen Darstel­lung der Geschäftsentwicklung im Lagebericht, werde die CDU-Fraktion den Jahresabschluss nicht feststellen und einer Entlas­tung des Geschäftführers nicht zustimmen.

 

Herr Kloß kritisierte, dass sich seit 10 Jahren in der Diskussion um den Jah­resabschluss inklu­sive der Aussagen des Aufsichtsratvorsitzenden inhaltlich nichts geändert habe. Für ihn stelle sich die Frage, ob der Jahres­ab­schluss im Hinblick auf die finanzielle Situation der Stadt in dieser Form noch genehmigungsfähig sei. Eine Zustimmung zum Jahresabschluss sei nicht ver­ant­wortbar.

 

Die Kritik der CDU-Fraktion werde zum Teil von seiner Fraktion geteilt, so Herr Kühnapfel. Die Lage der Stadthalle werde nicht bzw. nur oberflächlich im Lagebericht dargestellt. Nach der De­batte im letzten Jahr sei der nun vorgelegte Jahresabschluss enttäuschend. Unter Bezug­nahme auf die Aus­sage von Frau Scharrenbach zu den Gastronomieerlösen, bat er um Erläu­terung, woraus die Verbesserung des Ergebnisses tatsächlich resultiere.

 

Herr Grosch schloss sich dieser Kritik an. Die Beurteilung der CDU-Fraktion zum Nachtrags­wirtschaftsplan im Jahr 2009 werde ge­teilt. Vom Aufsichtsrat hätte erwarten wer­den können, dass er in einer sol­chen Situation tätig werde. Der im Vergleich zu den Jahren 2003 und 2004 um 50 Prozent erhöhte Zuschussbedarf im Jahr 2009 werde mit der Wirt­schafts­krise begründet. Es bestehe die Erwartung, dass struk­turelle und konzeptionelle Ände­rungen aufgezeigt werden müssten. Dies wer­de in dem vorgelegten Lage­bericht erneut vermisst.

 

Frau Schaumann zitierte aus dem Handelsgesetzbuch und verdeutlichte, dass dem vorgelegten Jahres­ab­schluss die Erläuterungen fehlen würden. Die Ge­schäfts­verhältnisse sowie das Geschäfts­er­geb­nis würden nicht erläutert. Die FDP-Fraktion werde dieser Vorlage sowie der Ent­lastung der Geschäftsführung nicht zustimmen.

 

Herr Gercek zeigte sich irritiert über die geäußerte Kritik. Er machte deut­lich, dass der Lage­bericht so gehalten worden sei, um die eigenen schützens­werten Interessen der KBG gegen­über den Mitwerbern zu wahren.

Zudem verwundere es ihn, dass der Jahresabschluss im Aufsichtsrat, trotz der Kritik aus den Reihen der anderen Fraktionen, einstimmig beschlossen wor­den sei.

Anhand von Beispielen zeigte er auf, dass die Strukturen bzw. Konzepte der Stadthalle durch­aus bekannt seien.

Die KBG sei Dienstleister für den Kulturbetrieb der Stadt. Herr Gercek rief in Erinnerung, dass sie in dem Bewusstsein gegründet worden sei, eine Ver­lust­gesellschaft mit Zuschussbedarf zu sein. Erst lang­sam würden sich Erfolge einstellen. Ziel sei es, den Fehlbetrag unter 400.000 Euro zu sen­ken.

Zur Frage der Verbesserung der Gastronomieerlöse bestätigte er, dass diese erzielt worden seien. Im Lagebericht werde die Verbesserung deut­lich. Er könne nur empfehlen bei Fragen das Gespräch mit Mitgliedern des Auf­sichtsrates zu suchen.

 

Zur Erlösbewertung führte Herr Hupe aus, dass bei der Betrachtung aller Aufwendungen im Gastronomiebereich in Relation zu den Erlösen, eine Ver­besserung der Erlössituation er­kenn­bar sei. Nach Bewertung der Kredi­tierung im Aufsichtsrat, sei durch den Geschäfts­führer eine Um­schuldung der Kredite vorgenommen worden. Die berechtigte Kritik zur ver­frühten Ver­öffent­lichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger, sei bereits mit dem Geschäfts­füh­rer erörtert worden, um eine Wiederholung auszuschließen.

Der Lagebericht könne möglicherweise anders gestaltet werden. Allerdings betrachte er die dem Rat durch den Lagebericht in Kombination mit den Er­läuterungen des Aufsichtsratsvor­sitzen­den gegebenen Informationen als ausreichend.

In Bezug auf das Personal seien die kurzfristigen Beschäftigungsver­hält­nis­se überprüft worden. Im Ergebnis seien diese Beschäftigungsverhältnisse teilweise in geringfügige Beschäf­tigungen umgewandelt worden. Dies habe zu einer Steuerrückforderung geführt.

Herr Hupe machte deutlich, dass es den vorliegenden Rahmen überschrei­te, alle Belange des Aufsichtsrates im Rat zu besprechen. In diesem Zusam­men­hang verwies er auf sein Angebot, in persönlichen Gesprächen zu in­for­mieren.

Er äußerte sich vorsichtig optimistisch, dass der Fehlbetrag im laufenden Jahr um 100.000 Euro geringer als im Jahr 2008 ausfallen könn­te.

Befremdlich sei für ihn, dass die CDU-Fraktion im Aufsichtsrat den Jahres­ab­schluss mitbe­schlos­sen habe, dem Geschäftsführer nun aber die Ent­lastung versagt werden solle.

Trotz mehrfacher Kritik zu fehlenden Konzepten, seien auch aus dem Rat keine umsetzbaren Vorschläge gemacht worden. Beispielsweise sei ein Ver­kauf vor dem Jahr 2017 aufgrund der Förderbindung nicht möglich.

 

 

Herr Krause nahm ab 16.40 Uhr an der Sitzung teil.

 

 

Herr Eisenhardt erwartete vom Aufsichtsrat eine größere Bereitschaft Infor­mationen an den Rat weiterzugeben, was einen ausführlicheren Lage­be­richt mit einschließe. Beispielhaft verwies er auf den Jahresab­schluss der TECHNOPARK Kamen GmbH, dessen Lagebericht ausreichend informiere, ohne zu sehr ins Detail des laufenden Geschäftes einzugehen. Der Lagebe­richt der KBG sei für 2009 noch kürzer ausgefallen als im letzen Jahr.

Ihm sei nicht bekannt und er könne sich auch nicht vorstellen, dass bei Grün­dung der KBG be­wusst eine Verlustgesellschaft beschlossen worden sei. Im Vergleich habe die Stadthalle Unna für das Jahr 2008 weniger als 1000 Euro Verlust zu tragen gehabt. Er erwarte, dass neue Kon­zepte für die KBG entwickelt und vorgestellt werden.

 

In Hinblick auf den absehbaren Zuschussbedarf der KBG, verwies Herr Hupe auf den bei der Gründung der KBG aufgestellten Businessplan, der einen jährlichen Zuschussbedarf in Höhen von seinerzeit 300.000 DM ausweise.

Er korrigierte die Aussage zum Verlust der Stadthalle Unna dahingehend, dass die Stadt Unna 566.959,01 Euro Verlustabdeckung an die Stadthalle habe zahlen müssen, so dass der von Herrn Eisenhardt erwähnte Jahres­fehl­betrag i.H.v. 776,91 Euro verbleibe.

 

Herr Kloß führte aus, dass er auch zukünftig keine Änderungen in Bezug auf die KBG erwarte. Jahrelang sei gefordert worden, die Stadthalle zu ver­mieten. Diesem Vorschlag sei trotz vorhan­dener Mietinteressenten nicht gefolgt worden. Er machte den Vorschlag über Zusammen­schlüs­se mit anderen Stadthallen nachzudenken.

 

Herr Hupe wies darauf hin, dass die Idee einer Zusammenlegung bereits diskutiert worden sei, mit dem Ergebnis, dass eine Realisierung nicht mög­lich sei.

 

Frau Scharrenbach wandte ein, dass Vorschläge zur konzeptionellen Steue­rung nur schwerlich durch Ratsmitglieder zu entwickeln seien, da das da­für nötige detaillierte geschäftsinterne Wis­sen fehle.

Bereits im Jahr 2008 sei der Wunsch an die Verwaltung herangetragen wor­den die Höhe der internen Umsätze in Form der Anmietung der Stadthalle durch die Stadt und die Hö­he der Um­sätze durch Dritte separat auszu­wei­sen. Dies sei weder für 2008 noch 2009 geschehen.

Den Erläuterungen zur Höhe des Nachtrages in 2009 könne nicht ganz ge­folgt werden. Wenn der ursprüngliche Wirtschaftsplan mit 354.000 Euro um die Nachzahlung der Personalkosten i.H.v. 57.000 Euro erhöht werde, erhö­he sich der Fehlbetrag auf 411.000 Euro. Tatsächlich habe sich der Fehlbe­trag im November auf 502.000 Euro erhöht. Dies lasse den Schluss zu, dass nicht allein die Nachzahlung der Personalkosten die Erhöhung des Fehl­betrags herbeigeführt habe.

Richtig sei, dass der Materialaufwand für bezogene Leistungen gesunken sei, vermutlich stehe dies im Zusammenhang mit den von Mietern erbrach­ten Eigenleistungen. Sie kritisierte, dass entsprechende Erläuterungen nicht im Lagebericht enthalten seien. Über den Fehlbetrag könne daher nur spe­ku­liert werden.

Abschließend bat sie den Aufsichtsratvorsitzenden beim Jahresabschluss 2010 auf hinreichend konkrete Ausführungen und einen umfangreicheren Lagebericht hinzuwirken.

 

Herr Kloß wies auf die Bemühungen der BG-Fraktion in den letzten Jahren hin, sich intensiv, auch durch Gesprächen mit dem Geschäftsführer, mit der Thematik zu beschäftigen.

 

Herr Hupe zeigte die Möglichkeit auf, den Geschäftsführer zu Fraktions­sitzun­gen einzuladen, um dort gezielt die offenen Fragen zu klären. Zudem wies er daraufhin, dass die Wirtschafts­prüfer keine Einwendungen zum Jahresabschluss erhoben und ein Testat erteilt hätten.

 

Herr Grosch appellierte an die Mitglieder des Aufsichtsrates bezüglich eines detaillierten Lage­berichtes noch intensiver auf die Geschäftsführung einzu­wir­ken. Allerdings halte er das Abstim­mungs­verhal­ten zu diesem Tagesordnungs­punkt, mit Blick auf das Abstimmungs­verhalten im Aufsichtsrat der KBG, für befremdlich.

 

Frau Müller wies auf die vielfach geführten Diskussionen, und das Bemühen um Verbesse­run­gen im Aufsichtsrat hin und erinnerte daran, dass der Jahresabschluss dort einstimmig be­schlos­sen worden sei.