Beschluss:

 

Es werden folgende Zuschüsse bewilligt:                             (nachr. 1998)

 

Heerener Tennisclub                           3.850,00 DM             (  4.350,00 DM)

Tennisclub Methler                              9.050,00 DM             (10.525,00 DM)

Tennisclub Kamen                              4.200,00 DM             (  4.925,00 DM)

VfL Tennis 1929                                   3.950,00 DM             (  3.325,00 DM)

Luftsportfreunde Kamen                      1.800,00 DM             (  1.500,00 DM)

Verein Kamener Sportkegler               2.000,00 DM             (  2.000,00 DM)

1. Bowlingclub Kamen                         1.000,00 DM             (     750,00 DM)

Sportschützen Heeren-Werve            1.000,00 DM             (     850,00 DM)

Schützenverein Kamen                       2.050,00 DM             (     500,00 DM)

Zucht-, Reit- u. Fahrverein Kamen      1.100,00 DM             (  1.275,00 DM)

 

Gesamtbetrag                                               30.000,00 DM             (30.000,00 DM)


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Flaskamp erläuterte, dass die Förderung der Sportvereine, die eigene oder ange­mietete Sportanlagen nutzen, unter dem Leitgedanken der Gleichbehandlung der Sport­vereine in Kamen erfolge. Hinsichtlich der im Beschlussvorschlag vorgesehenen Zuschüsse wies Herr Flaskamp auf die besondere Situation des Schützenvereins Kamen hin. Durch eine angemessene Anerkennung der Abgaben ergaben sich Verschiebungen gegenüber dem Vorjahr.

 

Herr Hasler begrüßte grundsätzlich, dass die Vereine, die eigene oder angemietete Sport­anlagen nutzen, weiterhin gefördert werden. Er frage sich jedoch, ob die aufgrund der besonderen Situation des Schützen­vereins Kamen vorgenommene Reduzierung des Zuschussbetrages bei den anderen Vereinen nicht durch eine überplanmäßige Ausgabe aufgefangen werden könnte. Dieses sei insbesondere vor dem Hintergrund der Planungs­sicherheit für die Vereine zu sehen.

 

Herr Flaskamp betonte, dass er die Zielsetzung zwar nachvollziehen und verstehen könne, da es sich jedoch um eine freiwillige Leistung handelt und vor dem Hintergrund der Notwen­digkeit zur Aufstellung eines Haus­haltssicherungskonzeptes, habe man jedoch schon viel erreicht, wenn der Förderbetrag gehalten werden kann.

 

Herr Brinkmann erkundigte sich nach den Gründen für die relativ hohen Zuschussbeträge an die Tennisvereine.

 

Herr Flaskamp erläuterte, dass dieses mit den großen Anlagen und den damit verbundenen hohen Grundbesitzabgaben in Verbindung stehe. Es müsse für die Zukunft ggf. hinterfragt werden, ob die Verteilung noch zeitgemäß ist.