Mitteilungen

 

Herr Mösgen berichtete, dass es ab 01.11.2010 Neuerungen bei den Personalausweisen ge­ben werde. Er sagte zu, dass in der nächsten Sitzung des Rates eine Broschüre, in der die Neue­rungen beschrieben werden, an die Rats­mit­glieder verteilt werde.

Die Gebühren für den neuen Personalausweis würden sich folgendermaßen darstellen:

 

·              ab dem 24. Lebensjahr         28,80 €

·              unter dem 24. Lebensjahr    22,80 €

 

 

 

Anfragen

 

1.  Frau Dyduch fragte, ob die bisherige Regelung, dass der erste Personalausweis kostenfrei sei, beibehalten werde. Zudem erkundigte sie sich, ob auch weiterhin Ermäßigungen im so­zia­len Bereich gewährt werden können.

Jugendliche unter 24 Jahren müssten ab 01.11.2010 Gebühren in Höhe von 22,80 € auch für den bislang kostenfreien ersten Personalausweis zahlen, so Herr Mösgen. Ob es Gebühren­ermäßigungen für bedürftige Personen geben werde, könne momentan noch nicht beantwor­tet werden. Eine abschließende Regelung werde zur Zeit noch diskutiert, u.a. sei zu klären, wer bei einer Gebührenermäßigung die Kosten trage.


2.  Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem Diskussionsstand der Bürgermeisterkonferenz zu neuen Bereichen interkommunaler Zusammenarbeit. Zudem frag­te sie nach dem aktuellen Stand der Prüfung des Haushaltes durch die Aufsichtsbehörde.

Hintergrund der Beratung über Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit im Kreis Unna sei ein vom Kreis in Auftrag gegebenes Gutachten zu möglichen Einspar­potentialen, erklärte Herr Hupe. Bereits heute gebe es beispielsweise im Bereich Rettungs­dienst / Feuerwehr Kooperationen mit den Nachbarstädten. Beispielhaft für weitere mögliche inter­kom­munale Kooperationen führte er die Be­reiche Be­schaffungen für den Bauhof und die Feuerwehr, Datenverarbeitung im Bereich der Per­so­nal­abrechnungen und im sozialen Bereich, sowie im Bereich der Wahlorganisation und Wahl­dar­stellung auf. Eine Auflistung aller diskutierten Be­reiche werde der Niederschrift beigefügt (siehe Anlage).

Herr Hupe informierte, dass der Haushaltsplan 2010 und das Haushaltssicherungskonzept nicht von der Aufsicht genehmigt worden seien. Weitere Verfahrenswege seien mit der Kommu­nalaufsicht bei Kreis und Bezirksregierung abgestimmt worden. Der intensive Dialog sei nicht abgeschlossen. Insbesondere die Fortführung der bereits in 2009 begonnenen Maß­nahmen in 2010 und die Kreditermächtigungsverfügung für das Jahr 2011 seien thematisiert worden. Der vom Rat beschlossene Planentwurf diene als Buchungsrahmen zur Mittelbe­wirtschaftung. Die darüber hinausgehende Ermächtigungen würden dem Rat jeweils zur Genehmigung vorgelegt.

Herr Hasler interessierte sich, ob sich die Aufwendungen und Erträge im Rahmen dessen, was beschlossen wurde, bewegen.

Herr Hupe äußerte sich nach derzeitigem Stand vorsichtig optimistisch, dass die gesteckten Ziele erreicht würden. Die Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzept entsprächen im we­sent­lichen der Planung.
Abweichungen vom Buchungsrahmen würden sich bei den Einnahmen aus der Gewerbe­steuer abzeichnen. Für 2010 seien Einnahmen aus der Gewebesteuer in Höhe von 10 Mio. Euro eingeplant worden. Ak­tuell seien Einnahmen in Höhe von 9,1 Mio. Euro verzeichnet worden. Es sei zu beo­bac­hten, dass in Kamen im Vergleich zum allgemeinen Trend, die Gewerbesteuerentwicklung (Anstieg, Rückgang) verzögert wirke.

 

 

3.  Frau Scharrenbach erfragte, ob die rentierlichen Maßnahmen aus dem Kanalbereich wie geplant erfolgen würden. Sie bat um Informationen zur möglichen Höhe der Rückzahlung an die Kommunen durch das Land NRW, aufgrund einer in Aussicht stehenden Gesetzes­ände­rung. Zudem fragte sie nach der Zeitpla­nung für den Ausbau der interkommunalen Zusam­menarbeit.

Es sei anvisiert, die interkommunale Zusammenarbeit bereits ab 2011 auszubauen, berich­tete Herr Hupe. Zu den rentierlichen Maßnahmen im Kanalbereich informierte er, dass diese ohne Einschränkungen durchgeführt werden.

Bezogen auf die Landeserstattung aufgrund einer möglichen Änderung der Sozialgesetz­gebung teilte Herr Mösgen mit, dass die Stadt Kamen maximal eine Erstattung von ca. 800.000 Euro zu erwarten habe.

 

4.    Frau Scharrenbach bezog sich auf die Gebührenkalkulation für die Märkte und Kirmessen für das Jahr 2011 und wiederholte die Bitte aus dem letzten Jahr, diese zur besseren Vorbe­reitung frühzeitiger vorzulegen.

Herr Hupe entgegnete, dass die Haushaltsplanung inklusive der Gebühren­kalku­lationen bis Ende November 2010 beschlossen sein müssten. Das sei bereits frü­her als in den Vorjahren. Momentan werde noch geprüft, ob Teile der Verluste im Rahmen des KAG als betriebsbe­dingt verbucht werden könnten. Der Gebührenanstieg werde mit ca. 2 % gering sein.


 

5.    Frau Scharrenbach sprach das Ausweichquartier des Marktes in der Adenauerstraße an. Sie erkundigte sich, wie langfristig diese Lösung und welches Ausweichquartier bei Kirmessen vorgesehen sei.

Herr Sostmann verwies auf die mit den Markthändlern geführten Gespräche. Die Reaktion auf den Wechsel zur Adenauerstraße sei grundsätzlich positiv gewesen.
Wenn die Kirmessen wie bisher durchgeführt werden, müsste der Markt erneut temporär zum Edelkirchhof ausweichen. Wie in der Vergangenheit bereits diskutiert, werde es immer pro­ble­matischer für beide Kirmessen attraktive Großfahrgeschäfte zu akquirieren und den gleichen Be­satz wie in der Vergangenheit anbieten zu können. Nach der Severinskirmes im Herbst sollen die Gespräche mit den Beschickern fortgeführt werden. Fraglich sei ebenfalls die zukünftige Be­stückung der Adenauerstraße, die sich immer problematischer darstelle.

Frau Scharrenbach fragte nach, ob von den Beschickern nur unter dem Aspekt eines möglichen Rundlaufes über die Kirmes an dem Standort Adenauerstraße festgehalten werde und alternative Quartiere angedacht werden.

Herr Sostmann verneinte dies.