Sitzung: 28.09.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Mitteilungen
Herr Mösgen berichtete, dass es ab 01.11.2010 Neuerungen bei den Personalausweisen geben werde. Er sagte zu, dass in der nächsten Sitzung des Rates eine Broschüre, in der die Neuerungen beschrieben werden, an die Ratsmitglieder verteilt werde.
Die Gebühren für den neuen Personalausweis würden sich folgendermaßen darstellen:
· ab dem 24. Lebensjahr 28,80 €
· unter dem 24. Lebensjahr 22,80 €
Anfragen
1. Frau Dyduch fragte, ob die bisherige Regelung, dass der erste
Personalausweis kostenfrei sei, beibehalten werde. Zudem erkundigte sie sich,
ob auch weiterhin Ermäßigungen im sozialen Bereich gewährt werden können.
Jugendliche unter 24 Jahren müssten ab 01.11.2010 Gebühren in Höhe von 22,80 €
auch für den bislang kostenfreien ersten Personalausweis zahlen, so Herr Mösgen. Ob es Gebührenermäßigungen für
bedürftige Personen geben werde, könne momentan noch nicht beantwortet werden.
Eine abschließende Regelung werde zur Zeit noch diskutiert, u.a. sei zu klären,
wer bei einer Gebührenermäßigung die Kosten trage.
2. Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem Diskussionsstand der
Bürgermeisterkonferenz zu neuen Bereichen interkommunaler Zusammenarbeit. Zudem
fragte sie nach dem aktuellen Stand der Prüfung des Haushaltes durch die
Aufsichtsbehörde.
Hintergrund der Beratung über Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit im
Kreis Unna sei ein vom Kreis in Auftrag gegebenes Gutachten zu möglichen
Einsparpotentialen, erklärte Herr Hupe.
Bereits heute gebe es beispielsweise im Bereich Rettungsdienst / Feuerwehr
Kooperationen mit den Nachbarstädten. Beispielhaft für weitere mögliche interkommunale
Kooperationen führte er die Bereiche Beschaffungen für den Bauhof und die
Feuerwehr, Datenverarbeitung im Bereich der Personalabrechnungen und im
sozialen Bereich, sowie im Bereich der Wahlorganisation und Wahldarstellung
auf. Eine Auflistung aller diskutierten Bereiche werde der Niederschrift
beigefügt (siehe Anlage).
Herr Hupe informierte, dass der Haushaltsplan 2010 und das
Haushaltssicherungskonzept nicht von der Aufsicht genehmigt worden seien.
Weitere Verfahrenswege seien mit der Kommunalaufsicht bei Kreis und
Bezirksregierung abgestimmt worden. Der intensive Dialog sei nicht
abgeschlossen. Insbesondere die Fortführung der bereits in 2009 begonnenen Maßnahmen
in 2010 und die Kreditermächtigungsverfügung für das Jahr 2011 seien thematisiert
worden. Der vom Rat beschlossene Planentwurf diene als Buchungsrahmen zur
Mittelbewirtschaftung. Die darüber hinausgehende Ermächtigungen würden dem Rat
jeweils zur Genehmigung vorgelegt.
Herr Hasler interessierte sich, ob
sich die Aufwendungen und Erträge im Rahmen dessen, was beschlossen wurde,
bewegen.
Herr Hupe äußerte sich nach
derzeitigem Stand vorsichtig optimistisch, dass die gesteckten Ziele erreicht würden.
Die Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzept entsprächen im wesentlichen
der Planung.
Abweichungen vom Buchungsrahmen würden sich bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer
abzeichnen. Für 2010 seien Einnahmen aus der Gewebesteuer in Höhe von 10 Mio.
Euro eingeplant worden. Aktuell seien Einnahmen in Höhe von 9,1 Mio. Euro
verzeichnet worden. Es sei zu beobachten, dass in Kamen im Vergleich zum allgemeinen
Trend, die Gewerbesteuerentwicklung (Anstieg, Rückgang) verzögert wirke.
3. Frau Scharrenbach erfragte, ob die rentierlichen Maßnahmen aus dem
Kanalbereich wie geplant erfolgen würden. Sie bat um Informationen zur
möglichen Höhe der Rückzahlung an die Kommunen durch das Land NRW, aufgrund
einer in Aussicht stehenden Gesetzesänderung. Zudem fragte sie nach der
Zeitplanung für den Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit.
Es sei anvisiert, die interkommunale Zusammenarbeit bereits ab 2011 auszubauen,
berichtete Herr Hupe. Zu den
rentierlichen Maßnahmen im Kanalbereich informierte er, dass diese ohne
Einschränkungen durchgeführt werden.
Bezogen auf die Landeserstattung aufgrund einer möglichen Änderung der
Sozialgesetzgebung teilte Herr Mösgen
mit, dass die Stadt Kamen maximal eine Erstattung von ca. 800.000 Euro zu
erwarten habe.
4. Frau
Scharrenbach bezog sich auf die
Gebührenkalkulation für die Märkte und Kirmessen für das Jahr 2011 und
wiederholte die Bitte aus dem letzten Jahr, diese zur besseren Vorbereitung
frühzeitiger vorzulegen.
Herr Hupe entgegnete, dass die Haushaltsplanung
inklusive der Gebührenkalkulationen bis Ende November 2010 beschlossen sein
müssten. Das sei bereits früher als in den Vorjahren. Momentan werde noch
geprüft, ob Teile der Verluste im Rahmen des KAG als betriebsbedingt verbucht
werden könnten. Der Gebührenanstieg werde mit ca. 2 % gering sein.
5. Frau
Scharrenbach sprach das
Ausweichquartier des Marktes in der Adenauerstraße an. Sie erkundigte sich, wie
langfristig diese Lösung und welches Ausweichquartier bei Kirmessen vorgesehen
sei.
Herr Sostmann verwies auf die mit
den Markthändlern geführten Gespräche. Die Reaktion auf den Wechsel zur
Adenauerstraße sei grundsätzlich positiv gewesen.
Wenn die Kirmessen wie bisher durchgeführt werden, müsste der Markt erneut
temporär zum Edelkirchhof ausweichen. Wie in der Vergangenheit bereits
diskutiert, werde es immer problematischer für beide Kirmessen attraktive
Großfahrgeschäfte zu akquirieren und den gleichen Besatz wie in der
Vergangenheit anbieten zu können. Nach der Severinskirmes im Herbst sollen die
Gespräche mit den Beschickern fortgeführt werden. Fraglich sei ebenfalls die
zukünftige Bestückung der Adenauerstraße, die sich immer problematischer
darstelle.
Frau Scharrenbach fragte nach, ob von
den Beschickern nur unter dem Aspekt eines möglichen Rundlaufes über die Kirmes
an dem Standort Adenauerstraße festgehalten werde und alternative Quartiere
angedacht werden.
Herr Sostmann verneinte dies.