Herr Klanke bezog sich im Wesentlichen auf die im Antrag der SPD-Fraktion dargelegte Situa­tion, nach der Schülerinnen und Schüler der gleichen Jahrgangsstufe nach der bestehenden lan­des­rechtlichen Regelung einen unterschiedlichen Anspruch auf Übernahme der Schüler­fahr­kosten hätten.

 

Herr Brüggemann teilte mit, dass die Schülerfahrkostenverordnung noch durch Erlass der alten Landesregierung vom 30.04.2010 bis zum 31.07.2015 verlängert worden sei.

Von der weiterhin anzuwendenden Regelung seien aktuell rd. 20 Schülerinnen und Schüler betroffen. Eine Übernahme der Schülerfahrkosten für diesen Personenkreis würde als zusätz­liche freiwillige Leistung Aufwendungen in Höhe von rd. 8.000 €/Jahr verursachen. Die Verwal­tung habe in dieser Angelegenheit auch die Bewertung der kommunalen Nachbarn ausge­tauscht. Danach werde, mit Ausnahme der Stadt Bergkamen, die geltende Schülerfahrkostenverordnung stringent angewendet.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass die Verwaltung aufgrund der Haushaltssituation eine zusätz­liche Übernahme der Schülerfahrkosten dem Grunde nach nicht für möglich hält und deshalb vor­schlage, keine freiwillige Leistung zu übernehmen.

 

Herr Heidler teilte die rechtliche Beurteilung der Verwaltung. Es verbleibe jedoch weiterhin eine Ungerechtigkeit. Eine Änderung sei aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen der SPD, Grüne und Linke im Landtag hoffentlich zu erwarten.

 

Herr Gahlen wies darauf hin, dass es nach Einführung des Abitur G8 am Gymnasium keine Klasse 10 mehr gäbe, sondern hier die so genannte Einführungsphase bestehe.