4.1       Mitteilungen der Verwaltung

 

Herr Mösgen informierte zum Stand des Problembereiches „Pumpwerk Wasserkurler Straße“ über die Ergebnisse eines am 30.06.2010 stattgefundenen, überörtlichen Be­sprechungstermins. Gemäß Aussage des offiziellen Protokolls zum Behördentermin wird der Kreis Unna zur Legali­sierung des Pumpwerkes die Eigen­tümerin Heinrich Industrie GmbH / Fa. Little Fuse auffordern, eine wasserrechtliche Er­laubnis zu beantragen und ihr hierfür eine Frist setzen.

 

An dem Besprechungstermin haben neben Herrn Jungmann und Frau Ahlhelm von der Stadt­ent­wässerung Kamen auch Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg, der Stadt­betriebe Unna, des Lippeverbandes und des Kreises Unna teilgenommen.

 

Herr Jungmann ergänzte, dass durch klare Fristenvorgaben und der Androhung von Maßnah­men wesentlich mehr Druck auf die Eigentümerin/Betreiberin ausgeübt werden soll. Die Feder­führung des Prozesses liegt beim Kreis Unna. Die Frist für die ange­for­derte Stellungnahme en­det am 14.10.2010.

 

Herr Hasler bezeichnete den Zustand als Zumutung für die Anlieger und für die Stadt Kamen und forderte, dass alle politischen Parteien in Kamen weiterhin öffentlich Druck erzeugen, um den unhaltbaren Zustand zu beenden.

 

Herr Henze fragte nach, wer die Interessen der Anlieger in Unna-Massen vertritt.

 

Da sich das Pumpwerk auf Unnaer Gebiet befindet, vertrat Herr Jungmann die Auffas­sung, dass die Interessenvertretung der direkten Anwohner durch die Stadt Unna bzw. die beauftrag­ten Stadtbetriebe Unna erfolgt. Als Hauptprobleme, die das Pumpwerk für Kamen verursacht, bewertete er die starke Kontamination des zugeführten Wassers und die Wassermengen, die das Kanalsystem in Kamen und die Anlagen des Lippever­ban­des total überlasten.

 

Herr Kasperidus fragte nach, gegen wen der politische Druck ausgeübt werden soll und ob die Fa. Heinrich Industrie der juristische Eigentümer bzw. Betreiber des Pumpwerkes ist. Herr Jungmann wies darauf hin, dass das Altlastengelände, von dem aus die Konta­mi­nation ausgeht einem anderen Eigentümer gehört als das Pumpwerk, mit dessen Hilfe das kontaminierte Grund­wasser in Mengen nach Kamen gelangt.

 

Herr Hasler regte an, das Thema als Standardtagesordnungspunkt für die nächsten Sit­zun­gen des Betriebsausschusses vorzusehen.

 

 

4.2       Anfragen

 

4.2.1 Kostenübernahme für Grundstücksanschlussleitungen

 

Herr Hasler fragte nach der Kostenübernahme für die neuen Grundstücksanschluss­leitungen in Heeren – Mittelstraße.

 

Herr Jungmann informierte, dass die Kosten von den Anliegern zu tragen sind und diese in der nächsten Zeit entsprechend angeschrieben werden.



4.2.2 Dichtheitsprüfungen gemäß § 51 LWG

 

Herr Hasler erinnerte daran, dass Hauseigentümer bis 2015 ihre Hausanschluss­lei­tungen zu prüfen haben und dass Bürger oftmals von Firmen entsprechende, teilweise auch unseriöse Angebote, unaufgefordert erhalten. Vor dem Hintergrund, dass evtl. kurz­fristig vor Fristende viele Eigentümer ihre Prüfungen vornehmen lassen wollen und damit der Preis hochgetrieben wird, sieht Herr Hasler dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf Informationen zu Firmen und zur Methodik. Er schlug vor, die notwendigen schrift­lichen Informationen an die Hauseigentümer mit Versendung ihres Grundsteuer­beschei­des zu senden.

 

Herr Jungmann wies darauf hin, dass über dieses Thema schon häufig öffentlich infor­miert wurde und der kompetenteste Ansprechpartner zu Fragen der Dichtheitsprüfung der Eigenbetrieb ist, der auch geeignete und seriöse Unternehmen benennen kann. Der technische Betriebsleiter berichtete, dass er vereinzelt z. Bsp. von Siedlergemein­schaf­ten eingeladen wird, um über das Thema zu referieren. Da diese Vorträge nicht flächen­deckend für alle Hauseigentümer erfolgen, bestätigte der technische Leiter zunächst das Informationsdefizit. Er wies aber auch darauf hin, dass es zwei sehr unterschiedliche Ar­ten von Dichtigkeitsprüfungen gibt:

 

1. Kanaluntersuchung mit der Kamera

2. Kanalprüfung mit Luft und Wasser

 

Nach seiner Kenntnis handhaben die Städte die Vorgaben für die Untersuchungen sehr unterschiedlich. Vom Gesetzgeber ist zunächst nur eine Kamerabefahrung vorgesehen. Für das Stadtgebiet Kamen ist nach Auffassung von Herrn Jungmann zunächst rechts­verbindlich festzulegen, welche Art von Prüfung gefordert werden soll.

 

Frau Dyduch schlug vor, seitens der Verwaltung einen Vorschlag für die Dichtigkeits­prüfungen und die entsprechende Information und Beratung zu erarbeiten und im Aus­schuss zu erörtern.