Eingehend auf das Betreiben des Opera Wirtes, informierte Herr Hupe einleitend, dass eine sorgfältige Interessenabwägung der Betroffenen entscheidend und geboten sei. Dazu zählten unter anderem die Regelungen des Imissionsschutzgesetztes. Zu beachten sei gleichfalls, dass der Veranstal­tungs­ort in einem Wohngebiet und in Nachbarschaft zum Krankenhaus liege.

Der Abwägungsprozess laufe. Eine Genehmigung sei noch nicht erteilt.

 

Herr Sostmann berichtete, dass der Wunsch nach Public Viewing, ohne konkrete Angabe der Anzahl der Spiele an die Verwaltung herangetragen worden sei.

Die Verwaltung habe diesen Wunsch positiv zur Kenntnis genommen. Es sei ein Informations­schreiben an die Wirte der Brasserie und des Opera über die einzuholenden Lizenzen, und die Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes versandt worden. Außerdem sei auf die hohen Anfor­de­rungen der Polizei hingewiesen worden.

Zur Erzielung eines Kompromisses, habe er heute gemeinsam mit der Kollegin Frau Bublitz ein Gespräch mit dem Betreiber des Opera, Herrn Celik, geführt.

Dieser wolle versuchen das bereits abgesagte Equipment erneut zu buchen. Die Information, ob das Public Viewing durchgeführt werden könne, sei für den nächsten Tag zugesagt worden.

Die rechtliche Situation stellte Herr Sostmann so dar, dass nach dem Landesimmissionsschutz­gesetz 15 Minuten nach Spielende die Veranstaltung beendet werden müsse. Zur Welt­meister­schaft 2006 habe es vom Innenministerium eine Anweisung zur großzügigen Handhabung gegeben. Problematisch stelle sich dar, dass einige Spiele erst um 22.30 Uhr enden werden. Unter Beachtung dieses Rahmens, müssten die Veranstaltungen um spätestens 24 Uhr beendet sein. Diese Regelung werde auch in den Nachbarstädten Unna und Dortmund praktiziert.

 

Frau Scharrenbach zeigte sich erfreut, dass die Verwaltung von der „Spaßbremse“ getreten sei. Sie hoffe, dass das Public Viewing stattfinden könne. Teilweise seien Auflagen, wie die 15-Minutenfrist nach Ende des Spiels im Zusammenhang mit der Empfehlung durch das Land nicht nach­vollziehbar. Die Durchführung der Veranstaltung begrüße sie.

 

Herr Hupe wehrte sich gegen die Formulierung „Spaßbremse“. Unter Verweis auf die laufende Rechtsprechung betonte er, dass die Verwaltung die Aufgabe habe, die verschiedenen Inte­ressen abzuwägen. Da man sich hier nicht im rechtsfreien Raum bewege, nehme man diese Aufgabe ernst.

 

Herr Sostmann verwies ebenfalls auf die notwendige Interessenabwägung. Dabei seien sowohl die Wohnbebauung, als auch die Nähe zum Krankenhaus zu beachten. Mit diesem Hintergrund sei das Open Air Kino von dort weggezogen.

Eingehend auf die die von der FIFA vorgegebenen Regelungen, machte er deutlich, dass diese nicht über dem Landesimmissionsschutz stehen und insofern den dort getroffenen Regelungen nicht vorgehen.

Er informierte, dass die FIFA seit 01.05.2010 nur noch Genehmigungen für nicht kommer­zielle Public Viewing Veranstaltungen vergebe. Dies habe der Wirt der Brasserie berichtet, der sich um eine Lizenz bemüht habe.

 

Frau Schaumann hielt es für erstaunlich, dass eine Wende der Verwaltung erst nach der Ab­sage durch die Wirte erfolgt sei. Sie zeigte ebenfalls kein Verständnis für die gegenüber den potentiellen Ver­an­staltern angekündigte 15-Minutenfrist.

Zwischen Weltmeisterschaft und kommunalem Kino müsse unterschieden werden, da die Tole­ranzgrenze der Anwohner bei einer Weltmeisterschaft höher sei.

Sie kritisierte, dass die Empfehlung zur Absprache über die Anzahl der Übertragungen an die betroffenen Wirte nicht Aufgabe der Verwaltung sei.

 

Es bleibe bei der Generalabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse der Innenstadt an einer solchen Veranstaltung und dem Lärmschutz der Anwohner, so Herr Hupe. Dass die Anwohner bereits durch andere Veranstaltungen in der Innenstadt regelmäßig belastet werden, sei zu berücksichtigen. Bei der vergleichenden Empfehlung zur Belastungs­ab­wägung sei man an geltendes Recht gebunden.

Die Verwaltung verfolge die Linie, dass alle Spiele mit deutscher Beteiligung gezeigt werden. Im Hinblick auf die unternehmerische Seite sei es aber der Wunsch der Wirte gewesen, alle Spiele zu zeigen.

 

Es sei erfreulich, dass seitens der Verwaltung eine Lösung für das Problem gefunden werde, so Frau Dyduch. Aus eigenen Erfahrungen sprach sie sich für eine Berücksichtigung der Interes­sen der Anwohner aus.

 

Bei aller Freude über die positive Entwicklung für das Public Viewing, gab Frau Werning zu bedenken, dass in Kamen mehrere Nationen vertreten seien.

 

Auf die Nachfrage zur Beschwerdezahl bei den Autokorsos zur Weltmeisterschaft 2006 von Frau Werning, antwortete Herr Hupe, dass es selbstverständlich Beschwerden gegeben habe.

 

Herr Hasler äußerte kritisch, dass die Verwaltung hier erneut ein Kommuni­kations­problem gezeigt habe.

 

Herr Hupe wandte ein, dass es in dieser Beziehung bisher wenige Beschwerden gegeben habe. Es gehe um Einzelfälle. Er könne sich nicht erinnern, in öffentlicher Sitzung, in der Breite wie heute, über Bürgerbeschwerden diskutiert zu haben. Diese Kritik halte er insofern für nicht sachgerecht.

 

Die Bürgerbeschwerde sei aufgrund rechtlicher Vorschriften auf die Tagesordnung zu setzen, so Herr Baudrexl ergänzend. Der aktuelle Tagesordnungspunkt sei auf Vorschlag der Verwaltung noch auf die Tagesordnung gekommen, da der entsprechende Antrag der FDP-Fraktion für die morgige Ratssitzung nicht fristgerecht eingegangen sei.

 

Bezogen auf die Abstimmungsempfehlung gegenüber der Brasserie und dem Opera, fragte Frau Scharrenbach nach dem Cafe Camen, dass ebenfalls auf Plakaten für Public Viewing werbe. Es interessiere sie, ob es für andere Veranstaltungen ähnlich stringente Vorschriften, wie die 15-Minuten­frist, gebe.

 

Die Empfehlung sei aufgrund der Anfragen ausschließlich an die Betreiber der Brasserie und des Operas gegangen, informierte Herr Hupe. Die Situation beim Cafe Camen stelle sich anders dar, da dort die Weltmeisterschaftsspiele nur über Fernsehgeräte gezeigt werden sollten.

 

Herr Sostmann bestätigte, dass im Cafe Camen das Public Viewing auf Fernsehübertragungen im Innenbereich beschränkt sei. Er bestätigte, dass grundsätzlich bei allen Veranstaltungen die entsprechenden Vorschriften einzuhalten seien.

 

Abschließend wurde auf Nachfrage von Herrn Hupe von der Antragstellerin der FDP-Fraktion bestätigt, dass der Antrag mit dem erfolgten Bericht erledigt ist.