Beschluss:

 

A.

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 31.05.2010 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

  1. Auf der Grundlage der bestehenden Konzessionsverträge mit der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) zur Wasserversorgung in den Gesellschafterkommunen der GSW soll die Durchführung der Aufgaben zusammen mit der GELSENWASSER AG (GW) erfolgen.
    Dazu soll eine gemeinsame Gesellschaft - GSW Wasser-plus GmbH – und ein begleitendes Vertragswerk vereinbart werden;

  2. Dem unter Vorbehalt erfolgten Erwerb einer Gesellschaft von GW wird zugestimmt. Damit erwirbt GSW von GW alle - in 2 gleiche Teile geteilten - Geschäftsanteile in Gesamthöhe von 25.000 Euro an der bereits gegründeten GSW Wasser-plus GmbH mit Sitz in Kamen, mit Nennwert von je 12.500   Euro Geschäftsanteil. Dies entspricht einer Gesellschaftsbeteiligung in Höhe von 100 %;

  3. GSW schließt mit GW einen Anteilskauf- und Abtretungsvertrag zum Erwerb eines Geschäftsanteils an der GSW Wasser-plus GmbH im Nennwert von 12.500 Euro ab.
    Die Durchführung steht unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgreichen Abschlusses
                            - des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens
                            - der kartellrechtlichen Prüfung gem. §§ 36, 40 GWB;

  4. GSW erhöht das Eigenkapital der GSW Wasser-plus GmbH auf 500.000 Euro.
    Im Rahmen der Ausübung des Kauf- und Abtretungsvertrages wird GW davon 250.000 Euro übernehmen; dies entspricht einer Gesellschaftsbeteiligung von 50 %.

  5. Die Durchführung der Beschlüsse zu 2. bis 4. setzt voraus, dass die übrigen begleitenden Verträge zustande kommen. Die Geschäftsführung der GSW stellt sicher, dass das gesamte Vertragswerk zeitgleich wirksam wird, nachdem der Aufsichtsrat der GSW zugestimmt hat.

  6. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der gemeinsamen Gesellschaft bestellen die beiden Gesellschafter je einen Geschäftsführer, der Angestellter der Gesellschafterunternehmen ist.
    Die Gesellschafterversammlung besteht aus je 6 Mitgliedern.
    Für den Gesellschafter GSW sind dies vier Mitglieder des Präsidiums und die Geschäftsführer der GSW. Einzelheiten regelt der Aufsichtsrat der GSW.

  7. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der GSW Wasser-plus GmbH bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates der GSW.

 

B.

Unter der Voraussetzung, dass in den Räten der anderen Gesellschafterkommunen der GSW gleiche Beschlüsse gefasst werden und das gesamte Vertragswerk endabgestimmt wurde, beauftragt der Rat die Verwaltung,

1) die Vereinbarung zum Interessenausgleich mit der GSW Wasser-plus GmbH, der GSW, der GW und den beiden anderen Gesellschafterkommunen sowie

2) einen Gestattungsvertrag mit der GW über die Errichtung und den Betrieb von Wassertransportleitungen im Gebiet der Stadt Kamen abzuschließen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Einleitend gab Herr Hupe eine kurze Übersicht über die Entwicklungen, deren Ergebnis die neue Gesellschaft „GSW Wasser-plus GmbH“ sei. Er rief in Erinnerung, dass vor 1 ½ Jahren den GSW Kamen-Bönen-Bergkamen durch Ratsentscheid die Konzession zur Wasser­ver­sorgung des kompletten Stadtgebietes für 30 Jahre übertragen worden sei. Gegen diese Ent­scheidung habe sich die Gelsenwasser AG lange Zeit gewehrt. Gerade deshalb sei der nun gefundene gemeinsame Weg, der die Interessen der GSW und der Gelsenwasser AG bün­dele, erfreulich.

Ein umfangreiches Vertragswerk regele die Grundbedingungen der neuen Gesellschaft, das Innen­verhältnis der künftigen Gesellschafter und das Verhältnis im Wege des Interessen­aus­gleiches der Gesellschafter sowie der mittelbar beteiligten Kommunen.

Zu den Eckdaten des Vertrages gehöre, dass die GSW weiter alleiniger Kon­zessions­inhaber bleibe und alle Kunden im Gesamtversorgungsgebiet auf die GSW übergingen. Die alten Kon­zessionsverträge würden abgelöst werden. Zwischen den kauf­männischen und den tech­nischen Aufgaben werde eine Trennung vorgenommen. Ziel sei es, die Wasserpreise und die Quali­tät weiterhin stabil zu halten.

Durch die Zusammenarbeit von GSW und Gelsenwasser entstünden keine Entflechtungs­kosten, die es bei einer zuerst angedachten Übernahme der Netze durch die GSW gegeben hätte. Ebenso entstünden keine Erwerbskosten für eine Netzübernahme.

Er stellte positiv heraus, dass so die Versorgungssicherheit der Bürger für die nächsten 30 Jahre garantiert sei. Die Wettbewerbsrisiken würden von beiden Partnern gemeinsam getragen.

Der Bürgermeister berichtete, dass die Beschlussvorlage im Aufsichtsrat der GSW umfänglich be­raten und im Anschluss einstimmig angenommen worden sei.

Die beiden Gesellschafter seien jeweils zu 50 % an der neuen Gesellschaft und an dem erziel­ten Ertrag beteiligt. Die neu gegrün­dete Gesellschaft werde mit zwei Geschäftsführern, jeweils einer für jeden Gesellschafter, und einer Gesellschafterver­samm­lung ausgestattet sein. Eigenes Personal sowie einen Aufsichtsrat werde es nicht geben.

Die Gesellschaft werde die Aufgaben nach der Gemeindeordnung, wie die Erstellung eines Wirtschaftsplanes, die Investitionsplanung und die Bildung von Anlagevermögen, welches nach 30 Jahren je zu hälftigem Anteil an die Gesellschafter übergehen werde, wahrnehmen.

Die erwirtschafteten Erlöse gingen direkt in die neue Gesellschaft „GSW Wasser-plus GmbH“. Diese wiederum zahle Pacht für die eingebrachten Netze sowie die Konzession für die Wasser­versorgung an die GSW und die Gelsenwasser AG.

Zudem werde es Dienstleistungsverträge geben, einen Wasserliefervertrag mit der Gelsen­wasser AG sowie die Teilung der technischen Dienstleistungen.

Entgegen der Befürchtungen des Personals der Gelsenwasser AG bleibe der bisherige Gelsenwasser­stand­ort in Unna erhalten. Kaufmännische Dienstleistungen würden vollständig von den GSW wahr­genommen. Als Konzessionsträger werde die GSW Ansprechpartner für die Kunden sein.

Der Bürgermeister dankte der Geschäftsführung der GSW für die intensiven und nicht immer leich­ten Verhandlungen in dieser Angelegenheit.

Er sei erfreut, dass nach den anfänglichen Schwierigkeiten ein gutes Gesprächsklima herrsche. Den Profit der Bürger sehe er in der konstant bleibenden Versor­gungsqualität und –sicherheit. Durch den Verbleib des Ertragsanteils bei den GSW könnten zu­dem die beteiligten Kommunen profitieren. Dies sei ganz im Sinne der Bürger im Versorgungs­gebiet.

Er wies darauf hin, dass eine kartellrechtliche Prüfung noch ausstehe. Nach Meinung der Fach­leute seien diesbezüglich keine Bedenken zu befürchten, da keine Interessen Dritter tangiert würden. Signale zur ebenfalls noch notwendigen kommunalrechtlichen Prüfung seien ähnlich positiv.

Eintritt in die neue Gesellschaft werde der 01.10.2010 sein. Für die Konzession, die die Gelsen­wasser AG bis 31.12.2010 noch inne habe, müsse eine dreimonatige Übergangslösung gefun­den wer­den.

 

Frau Dyduch stellte heraus, dass dieser Beschluss ein bedeutender Moment sei. Sie dankte allen Beteiligten, insbesondere der Geschäftsführung der GSW. Es sei positiv, dass die Kon­zession bei den GSW verbleibe und eine längere Rechtsunsicherheit vermieden werde. Sie be­grüßte, dass mit dem gewählten Konzept keine Erwerbskosten anfallen würden. Zudem müsse das Personal nicht mehr den Verlust der Arbeitsplätze befürchten. Die zu erwar­tenden Gewinne lägen im Interesse der Stadt.

 

Ohne im einzelnen auf das umfangreiche Vertragswerk eingehen zu wollen, stellte Herr Kissing fest, dass der Rat vor 1 ½ Jahren den GSW mit der Konzession ein starkes Mandat übertragen habe, welches auch entsprechend genutzt worden sei. Erfreulich seien die Stär­kung der GSW und der Profit, den die Bürger daraus ziehen können. Er begrüßte ausdrücklich, dass keine Liberalisierung der Wasserversorgung stattfinden werde.

Unter Betonung der Wichtigkeit der Wasserversorgung, lobte er die richtungweisende Ratsent­schei­dung sowie deren positive Entwicklung mit dem vorliegenden Ergebnis als Resultat.

 

Herr Grosch teilte mit, dass auch die Fraktion Die Linke / GAL der Beschlussvorlage zustim­men werde. Wesentlich sei die nicht anstehende Liberalisierung des Wassermarktes und die gleich­zeitige Stärkung der GSW. Die zunächst bei der Belegschaft des Gelsenwasserstandorts Unna im Vordergrund stehende Angst vor dem Verlust ihrer Arbeitsplätze sei mit dem vorliegenden Konzept genommen worden.

 

Herr Kloß erinnerte an die Warnung seitens seiner Partei, dass aufgrund der Gebührenstabilität Vorsicht bei einer Übernahme geboten sei. Er hoffe, dass mit dem Zusammenschluss das Ziel der Gebührenstabilität erreicht werden könne.