Beschluss:

 

Der Beschluss vom 14.12.1995, geändert durch die Beschlüsse vom 19.09.1996, 11.12.1997 und 01.10.1999, wird unter Punkt 3 mit Wirkung ab 01.01.2011 wie folgt geändert:

 

Jeder Fraktion werden Zuwendungen zu den sächlichen Geschäftsbedürfnissen gewährt, deren Höhe sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 1.000,00 Euro je Fraktion und entsprechend der Fraktionsstärke 800,00 Euro pro Ratsmitglied zusammensetzt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen