Anhand einer Power-Point-Projektion stellte Herr Brüggemann einen Teilbereich der Jakob-Koenen-Straße, von der Königstraße bis zur Wacholderstraße, vor, in dem das SportCentrum Kaiserau bauliche Veränderungen plane.

 

Um den Gästen eine sicherere Querung zwischen den Gebäuden zu ermöglichen, habe der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen beantragt, den in Rede stehenden Bereich der Jakob-Koenen-Straße im Rahmen einer Sondernutzung für den Kfz-Verkehr zu sperren.

 

Bei einer solchen Regelung werde die Stadt Kamen weiterhin Eigentümerin der gesamten Straße bleiben. Privatwohnungen seien in dem genannten Bereich nicht betroffen.

 

Der dort vorhandene Fußgänger- und Radverkehr solle weiterhin den Bereich nutzen dürfen.

 

Im Falle der angedachten Sondernutzung werde die Jakob-Koenen-Straße in südlicher Richtung nach der Einmündung der Wacholderstraße für den Kfz-Verkehr gesperrt.

 

Ziel- und Quellverkehre könnten auch zukünftig ihre Anwesen ohne größere Umwege erreichen. Diesbezügliche Veränderungen in der Verkehrsführung stellten keine Unzumutbarkeiten dar.

 

Über das beantragte Sondernutzungsrecht solle jedoch nicht ohne Information der Bürger ent­schieden werden. Der Bürgermeister werde daher die betroffenen Bürger in einer Informations­veranstaltung am 11.03.2010 über die Pläne des SportCentrums bzw. der Verwaltung unter­richten.

 

Von den Mitgliedern des Straßenverkehrsausschusses wurden die Absichten positiv gesehen.