Herr Werner erinnerte zunächst an seinen Sachstandsbericht im Betriebs­ausschuss am 26.11.2009, in dem er bereits alle grundlegenden Fakten vorgetragen hatte. Das Pumpwerk ist den zuständigen Behörden und Gremien seit ca. 2001 bekannt, aber nicht das Ausmaß an Wasser­mengen und Belastungen und die Ursache der kokereispezifischen Konta­minationen, die über das Pumpwerk der Körne zugeleitet werden. Herr Werner dämpfte jedoch zunächst die Er­wartung, dass der komplexe Pro­blemfall, für dessen Lösung auch bisher kein Präzedenzfall vor­liegt, kurzfristig oder zeitnah gelöst werden kann. Er wies darauf hin, dass dies auch schon bei Vorstellung der aktuellen Sachlage im Natur- und Umweltausschuss des Kreises Unna am 16.3.2010 deutlich wurde.

 

Der Leiter der Unteren Wasserbehörde zeigte nochmals anhand einer Karte den Verlauf des Pumpwerkwassers auf. Als kostengünstigster Lösungsan­satz zum Umgang mit den kokerei­spe­zifischen Kontaminationen wird vom Lippeverband die Möglichkeit geprüft, ob die renatu­rier­te Körne die Be­lastung insoweit verträgt (Belastungsgrad Pumpwerkwasser: 15 – 100 µg/l), dass die gesetzlichen Güteanforderungen an die Wasserqualität noch erfüllt werden, wenn weiterhin das unbehandelte Pumpwerkwasser zugeführt wird. Wenn diese Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass das Pumpwerk­wasser vorbehandelt werden muss, werden dauerhafte Kosten ent­stehen, die abhängig sind von der Art der notwendigen Vorbehandlung. Vorstellbar ist u. a. z. Bsp. eine Trennung des im Pumpwerk ankommenden Wassers, so dass evtl. nur bei Trocken­wetter zusätzliche Aufbereitungsmaßnahmen erfolgen müssen. Je nach Aufbereitungsart kön­nen unterschiedlich hohe Kosten entstehen. Die Ergebnisse zu den Untersuchungen des Lippe­ver­bandes, die in ca. 4 Wochen vorliegen sollen, müssen nach Vorstellung von Herrn Werner zunächst abgewartet werden, um dann gemeinsam mit den Städten Kamen und Unna diskutiert zu werden. Erst nach Abstimmung einer gemeinsamen Vorgehensweise und der entsprechen­den Mitteilung soll die Anhörung mit dem Pumpwerksbetreiber erfolgen. Auf dem Wege zu einer Lösung sind seitens der beteiligten Institutionen noch weitere Vorar­beiten zu leisten, da auch notwendige Pläne und Unterlagen fehlen wie zum Beispiel Übersichten über die einleitenden Drainagen.

 

Als Ursache für die kokereispezifischen Belastungen konnte ein ca. 300 qm großer, unterir­discher Klärteich identifiziert werden, der auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Massen ¾ liegt und nicht ordnungsgemäß zurückge­baut, sondern nur zugeschüttet wurde. Durch das zu­fließende Grundwasser haben sich die Kontaminationen (mit kokereispezifischen Belastungen wie Phenol, Ethylbenzol und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)) auch auf die umliegenden Flächen ausgeweitet, so dass nicht nur die Ursprungsfläche des Klärbeckens, sondern ein wesentlich größerer Be­reich der Sanierung bedarf. Wenn der Zufluss aus dem kontaminierten Be­reich unterbunden werden kann, ist eine weitere Vorbehandlung des Pump­werkwassers nicht notwendig, jedoch besteht weiterhin das Problem der Sanierung des maro­den Pumpwerkes und die Ableitung der großen Was­sermengen. Seitens der unteren Wasser­behörde will man daher erst die Ergebnisse aller Untersuchungen abwarten bevor Forderungen aufgestellt werden.

 

Herr Hasler wies darauf hin, dass die beteiligten Institutionen und die Stadt Kamen ein großes Interesse an der Beseitigung der Störung haben, die schon seit 2001 bekannt ist ohne das etwas unternommen wurde. Seines Erachtens ist die weitere Einleitung des kontaminierten Wassers in die Körne zur Erreichung eines Verdünnungsgrades der Belastungen, der knapp unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte für ein renaturiertes Gewäs­sers liegt, keine geeignete Dauerlösung, da die Bürger die Renaturierung der Körne bereits über ihre Gebühren bezahlt haben. Da die Einleitung der Schadstoffe ohne jegliche Genehmigung erfolgt, ist nach Ansicht von Herrn Hasler der sogenannte Zustandsstörer zu belangen. Er betonte ab­schlie­ßend, dass ein massives Interesse besteht, die Ursachen der Störung ab­zustellen.

 

Herr Werner wies darauf hin, dass seit 2001 die Belastungen von dem Pumpwerk bekannt sind, aber erst 2009 die tatsächlichen Ursachen fest­gestellt wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Ursachen im Rahmen der allgemeinen Bergbautätigkeit vermutet. Die Sanierung des Kon­tami­nationsherdes, dem Teerbecken in Größe von ca. 300 qm allein bewertete der Leiter der Unteren Wasserbehörde als nicht mehr zielführend, da auch der umliegende Bereich bereits zu stark belastet ist. Er wies darauf hin, dass für die Problemlösung ein breiterer Ansatz notwendig ist, da es zwar häufig normale Pumpwerke im Ruhrgebiet gibt, die aufgrund der Bergbau­tätigkeit notwendig geworden sind, aber kein Pumpwerk, dass so stark kon­taminiertes Wasser führt.

 

Auch Herr Kühnapfel forderte, das kontaminierte Wasser nicht weiter in die Körne einzuleiten und zu verdünnen bis für das renaturierte Gewässer die Belastungsgrenzwerte erreicht werden, die nicht unumstritten sind. Er be­zeichnete die kokereispezifischen Belastungen, die das Pump­werk nach Kamen leitet als hochproblematisch. Auch Minimalmengen von kokerei­spezifischen Belastungen sind nach seinen Kenntnissen giftig, krebsaus­lösend und erbgutgefährdend. Er forderte deshalb ebenfalls, auf die Ur­sachen einzugehen und zumindest den Kontamina­tions­herd zu beseitigen und darüber hinaus, wenn notwendig, evtl. eine Aufbereitung des zugeführ­ten kontaminierten Wassers durchzuführen. Herr Kühnapfel konnte es nicht nachvollziehen, dass es in Deutschland überhaupt noch möglich ist, dass ein Pumpwerk ohne baurechtliche und wasserrechtliche Genehmigung be­trieben werde kann und zudem die Ableitung der kontami­nier­ten Wasser­mengen noch über die Kamener Gebührenzahler finanziert wird. Er fragte ab­schließend nach, ob für die Wassermengen, die ohne Wasserrecht ein­geleitet werden, Gebüh­ren erhoben werden können.

 

Herr Baudrexl bestätigte, dass die Stadt Kamen für die eingeleiteten Was­sermengen über die Lippeverbandsumlage und die Abwasserabgabe ver­anlagt wird, es aber keine rechtliche Grundlage für die Stadt Kamen oder den Eigenbetrieb gibt, eine entsprechende eigene Gebührenveranlagung gegen den Pumpwerksbetreiber durchzuführen. Die Stadt Kamen hat den Lippeverband bereits schriftlich darauf hingewiesen, dass sie Rechtsmittel gegen den Beitragsbescheid 2010 des Lippeverbandes einlegen wird, wenn die Berechnungsgrundlagen für die Lippeverbandsumlage weiterhin Kosten für das Pumpwerkswasser der Stadt Kamen anlasten.

 

Zu der Forderung von Herrn Kühnapfel, auf die Verdünnung des belaste­ten Wassers zu ver­zichten und stattdessen die Ursachen der Kontamination zu beseitigen, wies Herr Werner darauf hin, dass bei der Lösung des Be­lastungsproblems auch auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel geachtet wer­den muss. Die Einleitung darf einerseits nicht schädlich sein für die Körne, aber andererseits sind auch die Kosten einer Dauerunterhaltung der Anla­gen zur Abwasserauf­be­reitung zu beachten. Zu dieser Thematik erwartet der Leiter der Unteren Wasserbehörde kurz­fristig belastbare Aussagen des Lippeverbandes.

 

Herr Kress konnte sich nicht vorstellen, dass der vorliegende Fall einmalig ist und es nicht wei­tere Präzedenzfälle hierzu gibt. Herr Werner erklärte, dass ihm nur ein weiterer ähnlicher Fall bekannt ist, an dem 3 Großbetriebe und die Emschergenossenschaft beteiligt sind, der aber nicht zu einem Ge­richtsverfahren führte.

 

Auch Frau Hartig sprach sich entschieden gegen eine Verwässerung des kontaminierten Pump­werkswassers mit der Körne aus, da deren Renatu­rierung und jetziger Zustand von den Bürgern über Gebühren bezahlt wor­den ist. Zudem wies sie darauf hin, dass es schon im Interesse der Anwoh­ner, die im Bereich der kontaminierten Flächen wohnen, liegt, das Boden und Grund­wasserbelastungen beseitigt werden. Sie fragte nach, wann konkrete Maßnahmen erwartet wer­den können.

 

Herr Werner erwartet die Berichte des Gutachters über die kontaminierten Flächen, die insge­samt saniert werden müssen, bis zur Mitte des Jahres. Erst hiernach kann seines Erachtens ent­schieden werden, ob und wie eine Abwasservorbehandlung zu erfolgen hat. Abschließend sind die Anforde­rungen an die Sanierung des Pumpwerkes festzulegen. Der Leiter der Un­teren Wasserbehörde wies darauf hin, dass bisher keine bemerkbaren Aus­wirkungen im Boden durch die Ausschwemmungen aus dem Teerbecken in Nachbarflächen festgestellt werden konnten und daher davon auszugehen ist, dass kein akutes Gefahrenpotenzial vorhanden ist, auf das man direkt reagieren müsste.

 

Herr Kühnapfel hob hervor, dass die kokereispezifischen Belastungen und hier insbesondere die polyzyklischen Kohlenwasserstoffe eine erhebliche Gefährdung darstellen und auch geringe Konzentrationen noch hochgiftig sind. Auch bei Unterschreiten von Grenzwerten sind diese Stoffe generell unerwünscht. Obwohl keine direkte Gefährdung von dem kontaminierten Unter­grund ausgeht, empfahl Herr Kühnapfel, die betroffenen Anwohner über die festgestellten Bodenbelastungen zu informieren.

 

Nach Aussage von Herrn Werner wurden die Anlieger bereits nach den Erstuntersuchungen des Bergwerksgeländes in Massen über die Gefahren durch die Boden- und Grundwasser­belastungen informiert. Eventuell soll die Warnung wiederholt werden.

 

Herr Hasler verwies auf die Auswirkungen auf die „öffentliche Meinung“. Für den Bürger ist es seines Erachtens nicht nachvollziehbar, dass ihm für die gesetzlich geforderte Dichtheitsprüfung und evtl. Sanierung seiner Hausanschlussleitungen Kosten entstehen, um Boden und Grund­wasser zu schützen. Seines Erachtens besteht in der Bevölkerung keinerlei Verständ­nis, dass bei den Dichtigkeitsprüfungen der Eigentümer ungefragt die belas­tenden Kosten trägt, während ein riesiger Störungsherd mit dem Hinweis auf die Langwierigkeit des Verfahrens und der Klä­rung der Kostenträger­frage dauerhaft weiter besteht und hingenommen wird.

 

 

Herr Werner zeigte Verständnis für diese Meinung. Er wies aber darauf hin, dass die beteiligten Behörden bereits versucht haben, auf gerichtlichem Wege die Fa. Buderus heranzuziehen, hier­mit aber gescheitert sind, weil die Rechtsvorschriften vor 100 Jahren anders waren. Den Betrei­ber heran­zuziehen bewertet er als schwierig bis aussichtslos. Da nach seiner Ein­schätzung voraussichtlich die öffentliche Hand die Kosten des Verfahrens trägt, muss, wie bei anderen Alt­lasten aus dem Bergbau, der Verhältnis­mäßigkeitsgrundsatz bei der Schadensbehebung ge­wahrt werden.

 

Herr Eckardt kritisierte, dass die Vorgehensweise und die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens in Bezug auf evtl. Vorbehandlung des Wassers und dem dann möglichen Verzicht auf eine Sanie­rung der kontaminierten Flächen wenig transparent erscheint.

 

Herr Werner fasste die geplante Vorgehensweise nochmals zusammen. Die Gutachterergeb­nisse zur Sanierung der Flächen werden voraussichtlich bis 30.6.2010 vorliegen. Gleichzeitig prüft der Lippeverband, inwieweit die Körne mit der direkten Einleitung des kontaminierten Was­sers belastbar ist ohne die Grenzwerte für die Güteanforderung an ein renaturiertes Gewäs­ser zu überschreiten. Wenn festgestellt wird, dass der Zufluss an kontami­niertem Wasser für das mit 80 % Landesmitteln bezuschusste, umgestal­tete Gewässer nicht zulässig ist, werden die weite­ren notwendigen Maß­nahmen wie z. Bsp. Vorbehandlung des Wassers und die Sanierungsan­for­derungen des Pumpwerkes zusammen mit dem Lippeverband und der zu­ständigen Bezirks­regierung abgestimmt. Auch wenn die Frage des Kos­tenträgers noch nicht geklärt ist, werden im Wege der Ersatzvornahme die abgestimmten notwendigen Maßnahmen durchgeführt.

 

Herr Eckardt bat, den Betriebsausschuss zeitnah über die weitere Ent­wicklung zu informieren, auch wenn kein formeller Antrag vorgelegt wird.