Sitzung: 17.03.2010 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 016/2010
Beschluss:
Gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW wird folgende außerplanmäßige Ausgabe genehmigt:
Im Produkt 12.07.01 – Brandschutz und Bevölkerungsschutz – werden unter der eingerichteten Buchungsstelle 12.07.01.591000 – Außerordentliche Aufwendungen – außerplanmäßig weitere 176.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der bisherige außerplanmäßige Ausgabenrahmen erhöht sich insgesamt auf 876.000 Euro.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen