Beschluss:

 

Gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW wird folgende außerplanmäßige Ausgabe genehmigt:

 

Im Produkt 12.07.01 – Brandschutz und Bevölkerungsschutz – werden unter der eingerichteten Buchungsstelle 12.07.01.591000 – Außerordentliche Aufwendungen – außerplanmäßig weitere 176.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der bisherige außerplanmäßige Ausgabenrahmen erhöht sich insgesamt auf 876.000 Euro.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen