Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB i.V.m. § 16 BauGB die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 13 für den räumlichen Geltungsbereich

 

Gemarkung Kamen; Flur 43; Flurstücke 198, 199, 220, 221, 229, 230, 231, 232, 233, 236, 237, 238, 239, 253, 255, 257, 260, 261, 262, 263, 265, 267, 268, 269, 270, 275, 276, 279, 283, 287, 288, 305, 334, 378, 379, 399, 400, 426, 427, 477, 478

 

 

im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 74 Ka „Gewerbegebiet Gutenbergstraße“, die der Rat der Stadt Kamen am 24.04.2008 gem. §§ 14, 16, 17 BauGB sowie § 41 GO NW erlassen hat.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hupe informierte, dass Frau Schaumann sich für befangen erklärt hat. Sie nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Mit Bezug auf die Beratungen im Planungs- und Umweltausschuss hielt Herr Kissing die nach seiner Einschätzung nicht einfache Überplanung des Bereichs im Verlauf der Befristung der Veränderungssperre innerhalb der nächsten zwei Jahre für notwendig. Das gelte auch für die westlich an diesen Bereich angrenzende Fläche nach dem Wegzug des Baumarktes Praktiker.

Das Gebiet habe mit einem zukunftsfähigen Konzept aufgrund seiner Lage und Größe durchaus Chancen auf großflächige Ansiedlungen.

 

Herr Grosch stimmte dem zu. Er bat um Berücksichtigung des sensiblen Nachbarschafts­bereichs mit Schulzentrum und der Pflegeeinrichtung Haus Volkermann. Er erläuterte kurz das Abstimmungsverhalten seines Fraktionsvertreters im Planungs- und Umweltausschuss.

 

Herr Baudrexl bestätigte die Komplexität dieses Bebauungsplans mit Klärungsbedarf schwie­riger Rechtsfragen. Die Veränderungssperre verhindere im übrigen nicht Entwicklungen. Sinn­volle Veränderungen würden von der Verwaltung positiv begleitet und unterstützt.