Beschluss:

 

Der Produkthaushalt wird wie vorgelegt beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:  bei einer Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Peske erklärte auf Nachfrage von Frau Lenkenhoff, dass im Bereich der Unterhaltsvor­schussleistungen (Produkt 31.03.03 – Seite 159 im Produktplan 2010) alle Möglichkeiten der Stadtkasse, wie z. B. eine Kontopfändung, ausgeschöpft werden, damit der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nachkäme. Leider sei dies häufig der einzige Weg, damit sich der unterhaltspflichtige Elternteil überhaupt melde. Bei nicht erwerbstätigen Personen werde unterhalb des Selbstbehaltes in Höhe von 770 € kein Heranziehungsversuch unter­nommen.

 

Frau Dyduch ließ über den vorgelegten Produkthaushalt abstimmen.