Herr Brüggemann erläuterte die Beschlussvorlage und verdeutlichte, dass zur Unterrichtung der Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses eine Mitteilungsvorlage gewählt worden sei.

Dies sei deshalb geschehen, weil die Verwaltung vor Ausschilderung der Lenbachstraße als Fahrradstraße die Anwohner über die Besonderheiten einer Fahrradstraße informieren wolle.

Falls keine deutlichen Einwände vorgetragen würden, werde die Verwaltung die Ausschilderung als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung vornehmen.

 

Herr Kemna merkte an, dass er nach den Ausführungen zu TOP 1.2 die Neuerungen in der StVO zur Förderung des Radverkehrs als durchaus sinnvoll erachte.

Auch seiner Fraktion sei bekannt, dass in der Lenbachstraße, insbesondere zu Schulbeginn und –ende, viele radfahrende Schüler die Lenbachstraße als Schulweg nutzten.

Die Einrichtung der Lenbachstraße als Fahrradstraße werde daher von seiner Fraktion unterstützt.

 

Frau Müller erkundigte sich, wie denn die Verwaltung reagieren würde, wenn von den An­wohnern massive Einwände vorgetragen würden.

 

Hierzu erwiderte Herr Brüggemann, dass dann keine Anordnung erfolgen und die Ange­legenheit erneut dem Straßenverkehrsausschuss vorgetragen würde.

 

Auch Herr Grosch hielt die geplante Ausschilderung der Lenbachstraße als Fahrradstraße im Sinne der Förderung des Radverkehrs für sinnvoll, obwohl es sich nur um einen relativ kurzen Bereich handele.

Aus anderen Städten sei ihm bekannt, dass dort auch längere Strecken als Fahrradstraßen aus­geschildert seien. Gleichwohl sei es für Kamen ein guter Anfang.

An die Verwaltung richtete er die Frage, wie denn der Radverkehr zur Zeit rechtlich einzuordnen sei, wenn mehrere Radfahrer nebeneinander führen.

 

Herr Brüggemann antwortete, von der Verwaltung würden keine Gefahrenmomente für Rad­fahrer gesehen, weil die dortigen Anlieger keine hohen Geschwindigkeiten führen.

Tatsächlich würden bereits jetzt schon Radfahrer dort nebeneinander fahren. Durch die Aus­schilderung als Fahrradstraße würde dieses Verhalten abgesichert.

 

Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Einwände ergaben sich nicht.