Frau Müller wies darauf hin, dass bereits in mehreren vergangenen Sitzungen des Straßenver­kehrsausschusses die „Lünener Straße“ thematisiert worden sei; zuletzt in der gemeinsamen Sitzung des Straßenverkehrs- und des Planungs- und Umweltausschusses am 10.12.2009.

 

Herr Brüggemann berichtete wie folgt:

Wie von der Frau Vorsitzenden bereits ausgeführt, seien in der genannten gemeinsamen Sitzung die Problematiken der Lünener Straße aufgrund der Bürgeranregung und des Lärm­aktionsplanes erörtert worden. Hierbei seien auch die Äußerungen des Gutachters eingeflossen.

Die einzelnen in der Bürgeranregung und im Entwurf des Lärmaktionsplanes aufgeführten Punk­te seien am 04.03.2010 mit Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau NRW vor Ort be­sprochen worden; es handele sich um folgende Forderungen:

 

-          Verbesserung der Situation für Radfahrer (eventuell Freigabe der Gehwege für Rad­fahrer),

-          Einrichtung von weiteren Querungshilfen,

-          Nachtfahrverbot für LKW über 7,5 t,

-          Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.

 

Ferner läge der Verwaltung eine Bürgeranregung auf Errichtung einer Lichtzeichenanlage am Einmündungsbereich der Straße „Lüner Höhe“ vor.

Auch diese Anregung sei während des Termins vor Ort erörtert worden.

Dieser Antrag sei als sinnvoll zu betrachten, weil nicht nur der Kfz-Verkehr von der Lüner Höhe besser abfließen könne, sondern faktisch auch eine weitere Querungshilfe entstehen würde.

 

Die einzelnen o.g. Punkte erläuterte Herr Brügggemann wie folgt:

 

Zur Verbesserung der Situation für Radfahrer:

Bei der Begehung mit den Vertretern des Landesbetriebes seien nur wenige Radfahrer – meist auf den Gehwegen – unterwegs gewesen. Es wäre den Vertretern des Landesbetriebes aber be­kannt, dass insbesondere in den Morgenstunden wesentlich mehr Radfahrer die Lünener Straße beführen.

Der Landesbetrieb sei bereit, entweder die Zulassung des Radverkehrs auf Gehwegen mitzu­tragen oder einen Schutzstreifen anzulegen.

Der Einrichtung von Schutzstreifen würde aufgrund der höheren Sicherheit für Radfahrer Prio­rität eingeräumt.

Diesbezüglich seien die Straßenbreiten dem Landesbetrieb zu benennen.

Herr Brüggemann führte aus, dass von der Verwaltung bereits eine Messung in Auftrag gegeben worden sei.

 

 

Zur Einrichtung von weiteren Querungshilfen:

Während der Begehung der Lünener Straße mit den Vertretern des Landesbetriebes Straßen­bau NRW sei deutlich geworden, dass bzgl. der Anlegung von weiteren Querungshilfen die Nieder­lassung in Bochum die gleiche Auffassung vertrete, wie die Niederlassung in Hagen, dass heißt, dass auch ein Querungsbedarf nachgewiesen werden müsse.

 

Hierzu müssten von der Verwaltung Zählungsergebnisse vorgelegt werden.

 

Auf die Ausführungen des Gutachters am 10.12.2009 eingehend, wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Entscheidung von den tatsächlichen Gegebenheiten, wie z.B. von Querungs­zahlen, abhängig sei.

 

Zum Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t tatsächliches Gesamtgewicht:

Bezüglich des Lkw-Verkehrs wurde ausgeführt, dass seitens der Verwaltung vorgesehen sei, eine externe Untersuchung in Auftrag zu geben, um die Mengengerüste, die Frachtauf­nahme­orte und Zielorte festzustellen.

 

Dies setze voraus, dass die Fahrer befragt werden müssten, wobei die Fahrzeuge nur mit Hilfe der Polizei angehalten werden könnten.

Die Polizei müsse insoweit um Amtshilfe gebeten werden.

 

Über die Auftragsvergabe und über die Ergebnisse der Untersuchung werde im Straßenver­kehrsausschuss zu gegebener Zeit berichtet.

 

Anlässlich der beabsichtigten Befragungen könne auch festgestellt werden, inwieweit soge­nannte Mautpreller auf der B 61 bzw. der B 233 unterwegs seien.

Nach den bisherigen Feststellungen der Verwaltung sei dies nicht der Fall, zumal sich bei einer Ersparnis von rund 1,50 Euro für die LKW eine längere Fahrzeit ergäbe.

 

Die Vertreter des Landesbetriebes hätten sich dahingehend geäußert, dass sie sich bei Eingang einer derartigen Anordnung mit dem Ziel eines Nachtfahrverbots seitens der Stadt Kamen an die Bezirksregierung wenden würden, um von dort eine Entscheidung in rechtlicher Hinsicht zu er­wirken.

 

Zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h:

Herr Brüggemann teilte mit, dass er den Vertretern des Landesbetriebes während der Begehung eröffnet habe, dass die Stadt Kamen über die Möglichkeit einer dementsprechenden Anordnung gegenüber dem Landesbetrieb nachdenke.

 

Nach Aussage des Landesbetriebes würde ggf. eine derartige Anordnung nicht befolgt, sondern ebenfalls der Bezirksregierung in Arnsberg zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Diese werde dann nach Gesetzeslage und dazu erlassener Rechtsprechung entscheiden.

Der Gutachter habe hinsichtlich der Anordnungsbefugnis der Stadt Kamen in seinem Vortrag in der gemeinsamen Sitzung am 10.12.2009 vernachlässigt, dass gesetzliche Vorgaben zu beach­ten seien und der Landesbetrieb Möglichkeiten habe, gegen derlei Anordnungen vorzugehen, so Herr Brüggemann abschließend.

 

Die Verwaltung plane daher mittelfristig, auch mit der Bezirksregierung Gespräche zu führen, um festzustellen, inwieweit entsprechende Anordnungen Unterstützung fänden.

 

Zur Bürgeranregung auf Anlegung einer Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Straße „Lüner Höhe“:

Die genannte Bürgeranregung sei von den Vertretern des Landesbetriebes positiv bewertet worden, da an dieser Stelle ein „Abflussbedarf“ unterstellt werden könne und für derlei Maß­nahmen auf Bundesstraßen beim Landesbetrieb Haushaltsmittel vorhanden seien.

 

Allerdings müsse vorab eine Leistungsfähigkeitsberechung vorgenommen werden, wobei Zeit­vorgänge nachempfunden würden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Anlegung einer Lichtzeichenanlage sei eine Wartezeit von über 45 Sekunden für die Linksabbieger.

 

Es sei vorgesehen, die Zählungen in ca. 5 - 7 Wochen vorzunehmen. Das Land benötige etwa 2 Wochen für die Auswertung.

 

Bezüglich der Behandlung der Bürgeranregung plane die Verwaltung bei Zustimmung der Mit­glieder des Straßenverkehrsausschusses im Sinne des Antragstellers vom üblichen nach der Hauptsatzung vorgesehenen Verfahren abzuweichen. Im Normfall würde ansonsten die Bürger­anregung zunächst in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eingebracht (16.03.2010), von diesem geprüft und anschließend an den Fachausschuss, hier Straßen­ver­kehrsausschuss, verwiesen. Der StVA könne sich infolgedessen erst in seiner Sitzung am 07.10.2010 mit der Angelegenheit befassen. Dies sei dem Antragsteller nicht zumutbar.

Die Verwaltung informiere daher schon jetzt die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses über die Bürgeranregung. Es sei beabsichtigt, den direkten Prüfauftrag an die Verwaltung durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 16.03.2010 erteilen zu lassen.

Das Prüfergebnis werde die Verwaltung den Gremien anschließend vortragen.

 

 

Herr Grod erfragte, wer, falls den Anordnungen bezüglich des LKW-Nachtfahrverbots und der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zugestimmt würde, die Verbote überwache.

 

Herr Brüggemann antwortete, dass eine Überwachung nur schwer zu leisten sei; wenn über­haupt, ginge dies nur durch eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Staren­kasten). Eine solche dürfe aber nur die Kreisverwaltung Unna aufstellen. Gesehen werden müsse hierzu, dass dies im Kreisgebiet Unna einen Präzedenzfall darstellen würde. Einen solchen Schritt werde die Kreisverwaltung daher gut abwägen, da zu befürchten sei, dass dann weitere kreisangehörige Kommunen die Aufstellung derartiger Anlagen wünschten und eine solche Entscheidung Signalcharakter hätte.

 

Zu dem Bericht über die weitere Sachbehandlung der Bürgeranregung auf Anlegung einer Lichtzeichenanlage erfragte Herr Fuhrmann, ob er richtig verstanden habe, dass nun aus­nahmsweise wegen des Zeitablaufes der genannte Prüfauftrag vom Haupt- und Finanzaus-­schuss direkt erteilt werden solle, da ansonsten der Haupt- und Finanzausschuss die Bürger­anregung zunächst zur Beratung und Beschlussfassung an den Straßenverkehrsausschuss verweisen müsse.

 

Dies wurde von Herrn Brüggemann bejaht, wobei er ergänzend hinzufügte, dass dies nur dann in der beschriebenen Art und Weise erfolge, wenn die Mitglieder des Ausschusses keine Beden­ken äußern würden.

 

Die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses sprachen sich im Sinne einer zügigen Bearbeitung für die von der Verwaltung vorgetragene Vorgehensweise aus.