Bericht des Radverkehrsbeauftragten zur Informationsveranstaltung des Landesverkehrsminis­teriums für Straßenbaulastträger des Landes und fahrradfreundliche Städte –einschließlich An­wärter-

Eingangs erinnerte Herr Breuer an seine Ausführungen in der Sitzung des Straßenverkehrs­ausschusses am 17.11.2009, in der er auf die Bewerbung der Stadt Kamen um die Mitglied­schaft in der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden“ eingegangen sei.

Mittlerweile habe am 09.12.2009 die Vorbereisung des Ministeriums stattgefunden.

Die Chancen zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft seien gut, da nur kleinere Verbes­se­rungs­maßnahmen angeraten worden seien. Die große Kommission, die über eine Aufnahme entscheide, werde bereits am 12.04.2010 Kamen aufsuchen.

 

Anschließend teilte er mit, dass er in seinem Bericht teilweise auch auf die Änderungen in der StVO eingehen werde und stellte den Mitgliedern des Straßenverkehrsausschusses die vom Ministerium zur Verfügung gestellten Unterlagen nach folgenden Bereichen mittels einer Power­Point-Präsentation vor:

 

-          Verbesserung der Situation des Radverkehrs,

-          Anordnung von benutzungspflichtigen Radwegen nicht mehr die Regel,

-          Erleichterung bei der Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung

der Einbahnstraßenführung,

-     Erleichterung bei der Einrichtung von Fahrradstraßen,

-          Anordnung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen ohne Beachtung vorgegebener Ver­kehrsmengen,

-          Bei Schutzstreifen besteht absolutes Haltverbot,

-          Radfahrer müssen Lichtzeichenanlagen für den Kfz-Verkehr beachten.

 

Die Präsentation kann unter dem folgenden Link eingesehen werden:

 

http://www.fahrradakademie.de/stvo-novelle/index.phtml.

Die Frage von Herr Fuhrmann, ob die Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegen­richtung der Einbahnstraßenführung an Fristen gebunden sei, wurde von Herrn Breuer verneint.