Sitzung: 22.12.2009 Wahlausschuss
Niederschrift über
die Sitzung des
Wahlausschusses der Stadt Kamen am 22. Dezember 2009
zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung
der eingereichten Wahlvorschläge
Zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die „Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen zu wählenden Mitglieder“
07. Februar 2010 trat heute nach ordnungsgemäßer Einladung der Wahlausschuss zusammen.
Es waren erschienen:
1 |
Herr Baudrexl |
als Vorsitzender |
2 |
Herr Heidenreich |
als Beisitzer |
3 |
Herr Kasperidus |
als Beisitzer |
4 |
Herr Klanke |
als Beisitzer |
5 |
Herr Heidler |
als Beisitzer |
6 |
Herr Kemna |
als Beisitzer |
7 |
Herr Hasler |
als Beisitzer |
8 |
Frau Werning |
als Beisitzerin |
9 |
Herr Wiegelmann |
als Beisitzer |
10 |
Herr Bucek |
als Beisitzer |
Ferner waren zugezogen:
Frau Peppmeier als Schriftführerin
Herr Heermann als Hilfskraft
Der Vorsitzende eröffnete um 16.00 Uhr die Sitzung damit, dass er die Beisitzer/innen und die Schriftführerin zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtete.
Er stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der Kommunalwahlordnung öffentlich bekanntgemacht und die Vertrauenspersonen aller eingereichten Wahlvorschläge schriftlich geladen worden sind.
Der Vorsitzende legte dem Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge vor:
- Wahlvorschlag der Liste
Kamener Migrantenliste (KML)
- Wahlvorschlag der Liste
Stimme der Zukunft (Geleceġin Sesi)
Die Wahlvorschläge wurden den Beisitzern des Wahlausschusses in der Sitzung übergeben.
Er berichtete über das Ergebnis der Vorprüfung.
I. Anhand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wurde festgestellt, dass kein Wahlvorschlag verspätet eingegangen ist.
II. Der Wahlausschuss prüfte nunmehr im Einzelnen die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge. Die Prüfung erstreckte sich im Besonderen auf folgende Punkte:
a) Bezeichnung der Wählergruppen und ggf. Kurzbezeichnung,
b) Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber, Zustimmungserklärungen und Bescheinigung der Wählbarkeit
III. Bei der Prüfung ergaben sich keine Mängel.
IV. Der Wahlausschuss beschloss sodann, die vorgelegten Wahlvorschläge zuzulassen.
V.
Der Wahlausschuss beschloss einstimmig.
Die Sitzung war öffentlich.
VI. Vorstehende Verhandlung wurde vorgelesen, von dem Vorsitzenden, den Beisitzern/Beisitzerinnen und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: