Niederschrift über die Sitzung des

 

Wahlausschusses der Stadt Kamen am 22. Dezember 2009

 

 

zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung

der eingereichten Wahlvorschläge

 

 

 

Zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die „Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen zu wählenden Mitglieder

 07. Februar 2010 trat heute nach ordnungsgemäßer Einladung der Wahlausschuss zusammen.

 

 

Es waren erschienen:

 

1

Herr Baudrexl 

als Vorsitzender

2

Herr Heidenreich

als Beisitzer

3

Herr Kasperidus

als Beisitzer

4

Herr Klanke

als Beisitzer

5

Herr Heidler    

als Beisitzer

6

Herr Kemna

als Beisitzer

7

Herr Hasler

als Beisitzer

8

Frau Werning

als Beisitzerin

9

Herr Wiegelmann

als Beisitzer

10

Herr Bucek

als Beisitzer

 

 

Ferner waren zugezogen:

 

 

Frau Peppmeier als Schriftführerin

Herr Heermann als Hilfskraft

 

 

Der Vorsitzende eröffnete um 16.00 Uhr die Sitzung damit, dass er die Beisitzer/innen und die Schriftführerin zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtete.

Er stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach  § 6 Abs. 2 Satz 1 der Kommunalwahlordnung öffentlich bekanntgemacht und die Vertrauenspersonen aller eingereichten Wahlvorschläge schriftlich geladen worden sind.

 

 

 

Der Vorsitzende legte dem Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge vor:

 

  1. Wahlvorschlag der Liste

Kamener Migrantenliste (KML)

 

  1. Wahlvorschlag der Liste

 

Stimme der Zukunft (Geleceġin Sesi)

 

 

Die Wahlvorschläge wurden den Beisitzern des Wahlausschusses in der Sitzung übergeben.

 

Er berichtete über das Ergebnis der Vorprüfung.

 

 

I.              Anhand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wurde festgestellt, dass kein Wahlvorschlag verspätet eingegangen ist.

 

 

II.             Der Wahlausschuss prüfte nunmehr im Einzelnen die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge. Die Prüfung erstreckte sich im Besonderen auf folgende Punkte:

 

a)      Bezeichnung der Wählergruppen und ggf. Kurzbezeichnung,

 

 

b)      Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber, Zustimmungserklärungen und Bescheinigung der Wählbarkeit

 

 

III.            Bei der Prüfung ergaben sich keine Mängel.

 

 

IV.           Der Wahlausschuss beschloss sodann, die vorgelegten Wahlvorschläge zuzulassen.

 

 

V.            Der Wahlausschuss beschloss einstimmig.

Die Sitzung war öffentlich.

 

 

VI.           Vorstehende Verhandlung wurde vorgelesen, von dem Vorsitzenden, den Beisitzern/Beisitzerinnen und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: