Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Bestellung des 1. Beigeordneten der Stadt Kamen zum Geschäftsführer der Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bergkamen-Bönen wird

 

1.  der Bürgermeister beauftragt, die Stelle der/des 1. Beigeordneten gem. § 71 Abs. 2 GO NW umgehend auszuschreiben;

2.  der Bürgermeister ermächtigt, sämtliche im Zusammenhang mit der Übernahme der Geschäftsführung durch den 1. Beigeordneten der Stadt Kamen bei den Gemeinschafts­stadtwerken Kamen-Bergkamen-Bönen, beamtenrechtlich notwendigen Entscheidungen / Maßnahmen zu treffen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Vor der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt erläuterte Herr Hupe die Vorlage und stellte heraus, dass das Ziel der Vorlage die Sicherstellung einer zeitnahen Handlungsfähigkeit sei.