Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt das Integrierte Handlungskonzept für das Städtebau­för­derungsgebiet „Kamen Innenstadt V“.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Schaumann merkte an, dass die FDP-Fraktion dem Integrierten Handlungskonzept zu­stimmen werde, um weiter an den Fördermitteln beteiligt zu werden. Trotzdem möchte sie deut­lich machen, dass einzelne Projekte kritisch gesehen werden.

 

Herr Hupe stellte klar, dass das Integrierte Handlungskonzept nicht bedeute, dass alle enthal­tenen Projekte in einem Zug umgesetzt werden.

 

Unter den Gesichtspunkten des Gestaltungsanspruches und des Handlungsspielraumes seien die Maßnahmen als erforderlich für die städtebauliche Entwicklung anzusehen, so Herr Lipinski. Zur Diskussion stehe nur der Zeitpunkt Maßnahme.