Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt das Integrierte Handlungskonzept für das Städtebau­för­derungsgebiet „Kamen Innenstadt V“.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Mit Bezug auf die vorangegangene Sitzung des Planungs- u. Umweltausschusses, den mit Schreiben vom 17.11.2009 den Parlamentariern vorliegenden Entwurf des „Integrierten Handlungskonzept Kamen Innenstadt V“, gab Herr Liedtke eine ausführliche Erläuterung zum „Integrierten Handlungskonzept Kamen Innenstadt V“ (kurz: IHK)  (Einzelheiten s. Präsentation S. 10 – 25).

 

Frau Dyduch bedankte sich für die umfassende Erläuterung. Es sei vorgegeben, einen integrierten Handlungsansatz für das Sanierungsgebiet Kamen Innenstadt V zu entwickeln. Dies sei mit dem vorliegenden Konzept geleistet worden. Auch angesichts der finanziellen Situation der Stadt Kamen, solle nicht davon abgewichen werden, Visionen und Ideen für die Stadtentwicklung zu beschreiben und voranzubringen. Weitere Entwicklung und Planung seien zukunftsweisend. Mit dem vorliegenden Konzept würden Ansprüche formuliert. Ihrer Meinung nach sei mit dem „Integrierten Handlungskonzept Städtebauförderungsgebiet Kamen Innenstadt V“ eine gute Mischung gefunden worden. Insbesondere begrüßte sie die Einbindung des bürgerschaftlichen Engagements. In welchem konkreten Zeitrahmen sich das Konzept abarbeiten ließe, bliebe angesichts der Finanzlage offen. Sicher sei, dass das Konzept ohne Städtebaufördermittel nicht von der Stadt umzusetzen sei. Auch die Bereitstellung dieser Mittel würde den Zeithorizont beeinflussen.

 

Herr Liedtke ergänzte dazu, dass sich Umsetzungszeiten insbesondere aus dem Haushalts- und Finanzplan und der damit verbundenen Bereitstellung der Eigenmittel ergeben werden.

 

Frau Schaumann erklärte, dass sie nicht mit jeder Einzelmaßnahme einverstanden sei und sich gegen eine Präjudizierung von Maßnahmen (z. B. Hertie) ausspreche.

 

Frau Scharrenbach fragte nach, ob die energetische Sanierung des Gymnasiums in das IHK aufgenommen werden könne, inwieweit ökologische Aspekte berücksichtigt werden und ob Eigentümer durch das Fassadenprogramm verpflichtet werden können.

 

Dazu erläuterte Herr Liedtke, dass die energetische Sanierung des Gymnasiums nicht über diese Kulisse gefördert werden könne. Hier hatte es ein Sonderprogramm gegeben, in dem das Gymnasium bisher nicht berücksichtigt wurde. Ob das Programm im kommenden Jahr weiter bestehen bleibe sei noch nicht abschließend geklärt. In Bezug auf das Fassadenprogramm verwies er auf die geplante Denkmalbereichssatzung „Gartenstadt Ost“. Die Mittel aus dem Fassadenprogramm stellen ein Angebot für die Eigentümer und einen Investitionsanreiz dar. Der maximale Zuschuss aus dem Fassadenprogramm liegt bei der Grundlage von max. 60 €/qm zuwendungsfähiger Kosten, Fördersatz 50 %, das entspricht einer max. Förderung von 30 €/qm, die sich zusammensetzt aus 21 €/qm (=70 %) Städtebauförderungsmittel und 9 €/qm Eigenmittel Stadt Kamen.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass über energetische Maßnahmen ausführlich in TOP 6 dieser Sitzung informiert werde.

 

Herrn Kissing bewertete die Einbindung des Projektes „Familienbande“ in das IHK positiv. Damit werde das Engagement der freien Träger gestützt, dies sei ganz im Sinne seiner Fraktion. Er hoffte, dass der Träger die erforderlichen Eigenmittel bereitstellen könne und das Projekt bei der Förderung berücksichtigt werden könne. Des Weiteren erkundigte er sich, ob das Projekt „Seseke“ an die Renaturierung der Seseke angeknüpft werden könne.

 

Diesbezüglich erklärte Herr Liedtke, dass eine direkte Anknüpfung an die Seseke-Renaturierung zwar wünschenswert, aber nicht erforderlich sei, da der städtische Planungsansatz außerhalb des planfestgestellten Bereiches liege.

 

Auf die Abhängigkeit der zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen mit den Haushaltsplanberatungen wies Herr Baudrexl nachmals abschließend hin. Ein entsprechend aktualisierter Kosten- und Finanzierungsplan sei anschließend dem Fördergeber vorzulegen.