Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte „Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für Wochenmärkte und Volksfeste“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze.


Abstimmungsergebnis: bei einer Gegenstimme und mehreren Enthaltungen mehrheitlich angenommen


Frau Scharrenbach vertrat die Meinung, dass mehr Argumente gegen die Gebührenanhebung sprechen als dafür. Sie sehe hier bezogen auf den Aufwand den kleinsten Gebührenhaushalt. Für diesen müsse der Ausgleich auch ohne Anhebung der Gebühren erreicht werden.

Fehlberechnungen sollten nicht dem Gebührenzahler angelastet werden, forderte sie. Insbe­sondere bei den Märkten würden die überwiegend Kleinstgewerbetreibenden zusätzlich zu den sinkenden Umsätzen belastet.

Bezüglich der Schausteller gelte es, vorhandene Lücken in den Konzepten zu erkennen. Sie regte an im Gespräch zu klären, wie eine Besserung erreicht werden könne. Auch sei zu klären, wie die Attraktivität der zwei Kirmessen in der Adenauerstraße und der Kirmessen in den Ortsteilen gesteigert werden könne. Bis zu einer Klärung solle darauf verzichtet werden den Fehlbetrag vorzutragen und so die Gebühr stabil zu halten.

 

Herr Sostmann bestätigte, dass es Fehlkalkulationen gegeben habe. Das Problem resultiere aus der Planung mit den Vorjahreszahlen, welche letztlich doch geringer ausgefallen seien als geplant.

Bezüglich der Attraktivität werde regelmäßig über Verbesserungen nachgedacht. Eine Umstel­lung habe es beispielsweise bei der Müllentsorgung gegeben, insofern, dass die Beschicker ihren Müll teilweise selber entsorgen.

Seiner Einschätzung nach werde sich die Durchführung von zwei Kirmessen in Kamen immer schwieriger gestalten. Um den Standort auch für die Beschicker attraktiv zu machen, müssten jeweils mindestens fünf große Beschicker für die Kirmessen gefunden werden. Dies werde im­mer schwieriger.

Um die Attraktivität des Marktes zu steigern, werde versucht weitere Stände zu akquirieren. Der aktuelle Besatz des Marktes sei bezüglich der Frische gut aufgestellt. Darum herum sei es schwierig neue Beschicker zu werben, wofür er auch die Wirtschaftskrise mitverantwortlich mache.

 

Ihr sei bewusst, so Frau Scharrenbach, dass es immer mühsamer werde unter der jetzigen Wirtschaftslage Beschicker zu gewinnen. Verteuerungen führen allerdings dazu, die Umstände noch schwieriger zu gestalten. Berücksichtigung müsse auch der regionale Faktor finden, da ein Großteil der Beschicker aus der Region stammen. Sie bekräftigte daher den Wunsch den Verlustvortrag aus 2008 nicht vorzutragen, um für Beschicker attraktiv zu bleiben.

 

Unter Bezugnahme auf die Haushaltssituation wies Herr Baudrexl auf die Vorgaben der Auf­sichts­behörde hin. Dazu zähle auch, dass eine Unterdeckung in den Gebüh­renhaushalten nicht zulässig sei. Ansonsten gebe es rechtliche Probleme. Zudem wäre bei richtiger Einschätzung der finanziellen Situation die Gebühr bereits im Jahr 2008 erhöht worden.

 

Herr Hasler betonte, dass die Probleme bekannt seien. Er wies daraufhin, dass das Gebühren­recht an dieser Stelle von einer Soll-Bestimmung spreche. Mit Blick auf die Wirtschafts­förde­rung, insbesondere den Aspekt der Innenstadtsanierung, fragte er nach einer Möglichkeit, auf eine Gebührenerhöhung trotz Unterdeckung verzichten zu können.

Herr Hasler schlug vor, über den Tagesordnungspunkt in dieser Sitzung nicht zu entscheiden.

 

Bezogen auf die Sollvorschrift führte Herr Baudrexl aus, dass hier drei Ebenen zu berück­sich­tigen seien. Da sei die moralische Ebene, die die Frage aufwerfe, ob man sich bei der Haus­halts­lage einen Einnahmeverzicht erlauben kann. Dann stelle sich die Frage der Abgrenzung und Gleichbe­handlung gegenüber den anderen Gebührenhaushalten. Zuletzt sei die Ebene der Aufsicht zu beachten, die bestimmte Regeln vorgebe. Hierbei verwies er auf einen Erlass des Innen­ministers zur Haushaltssicherung

 

Herr Sostmann berichtete, dass noch unklar sei, ob der verkaufsoffene Sonntag weiterhin zur Severinskirmes stattfinde. Überlegungen tendieren zu einer Verlegung in die Adventszeit, dafür sei allerdings ein Ratsbeschluss notwendig.

Bezogen auf die Aussage von Frau Scharrenbach machte er an einem Beispiel deutlich, dass nicht nur die Gebühren vor Ort für die Beschicker ausschlaggebend seien. Die Erhöhung der Gebühren in Kamen habe er mit den Beschickern besprochen. Im Vergleich zu anderen Städten in der nähe­ren Umgebung bewege sich Kamen für die Beschicker noch an der unteren Ge­bühren­grenze.