Beschluss:

 

Vom Gewinnvortrag in Höhe von 2.813.806,05 Euro und vom Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 1.765.739,21 Euro gemäß Bilanz der Stadtentwässerung Kamen zum 31.12.2008 wird ein Betrag von 3.700.000,-- Euro an die Stadt Kamen ausgeschüttet.


Abstimmungsergebnis: bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen


Frau Dyduch erinnerte an die Diskussionen der letzten Jahren zu diesem Thema. Bislang sei die Entnahme von Eigenkapital immer eine Option für schlechte Jahre gewesen. Im Rahmen des kommenden Haushaltssicherungskonzeptes sei dies nun nicht nur konsequent, sondern eine Pflicht. Da mit weiteren Gewinnen zu rechnen sei, könnten auch in den nächsten Jahren Entnahmen zugunsten des städtischen Haushaltes erfolgen.

 

Zu dem Begriff des handelsrechtlichen Gewinnes führte Herr Hasler aus, dass die Stadt als Eigentümer in die Kanäle investiert habe und jetzt lediglich ein Rückfluss stattfinde. Dies sei vergleichbar mit Zinsen aus angelegten Geldern.

 

Herr Kloß erklärte, dass er die Entnahme, wie auch schon in den vergangenen Jahren, ableh­nen werde. Er befand es zwar als gut, dass in guten Zeiten das Eigenkapital erhöht worden sei, damit man in Zeiten wieder steigender Zinsen weniger Fremdkapital benötige. Eine Entnahme stehe diesem Zweck allerdings entgegen. Er kritisierte daher die langfristigen Auswirkungen der Entnahme für den Gebührenzahler.

 

Beim kalkulatorischen Haushalt müsse nach Recht und Gesetz gehandelt werden, machte Herr Kissing deutlich. Davon zu unterscheiden sei ein anderer Rechnungskreis, der von den kalkula­torischen Rechnungen abzugrenzen sei. Diese Trennung sei zwingend und werde auch prakti­ziert, was anhand der bereitgestellten Unterlagen auch gut nachvollzogen werden könne.

 

In diesem Zusammenhang wies Herr Hupe auf die Unterscheidung zwischen Gebührenwirk­samkeit und Bilanzwirksamkeit nach Handelsrecht hin.