Der Vorsitzende legte dem Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge vor:

 

a)    Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters

 

Die Wahlvorschläge wurden den Beisitzern des Wahlausschusses in der Sitzung übergeben.

 

b)    Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken

 

Die Wahlvorschläge wurden den Beisitzern des Wahlausschusses in der Sitzung übergeben.

 

c)    Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten

 

Die Wahlvorschläge wurden den Beisitzern des Wahlausschusses in der Sitzung übergeben.

 

 

Er berichtete über das Ergebnis der Vorprüfung.

 

 

Anhand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wurde festgestellt, dass kein Wahlvorschlag verspätet eingegangen ist.

 

 

Der Wahlausschuss prüfte nunmehr im Einzelnen die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge. Die Prüfung erstreckte sich im Besonderen auf folgende Punkte:

 

a)    Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe und ggf. Kurzbezeichnung, im Falle eines Einzelbewerbers Name und ggf. Kennwort,

 

b)    bei Parteien und Wählergruppe

 

aa)

Nachweise über demokratisch gewählten Vorstand, schriftliche Satzung und Programm,    falls die Partei oder Wählergruppe in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten ist,

und – nur bei Parteien – auch die Unterlagen gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2, Abs. 4 des Parteiengesetzes bis zum Tage der Wahlausschreibung dem Bundeswahlleiter nicht eingereicht hat.

 

 

bb) 

Aufstellung der Bewerber anhand der Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung nach § 17, § 46a Abs. 1, § 46b des Kommunalwahlgesetzes,

 

 

c)    Unterzeichnung des Wahlvorschlags, Bescheinigung des Wahlrechts und Zahl der gültigen Unterschriften,

d)    Person des Bewerbers, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit.

 

 

Bei der Prüfung ergaben sich keine Mängel.

 

 

Der Wahlausschuss beschloss sodann, die vorgelegten Wahlvorschläge zuzulassen.

 

 

Der Wahlausschuss beschloss einstimmig.

Die Sitzung war öffentlich.