Beschluss:

 

Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NW getroffene Dringlichkeits­entscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NW genehmigt.

 

Bei der Haushaltsstelle 680.94000 - Errichtung einer Fahrradstation am Bahnhof in Kamen-Mitte - werden überplanmäßig 209.000,00 DM zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen