Sitzung: 11.11.1999 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 361/1999
Beschluss:
Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NW genehmigt.
Bei der Haushaltsstelle 680.94000 - Errichtung einer Fahrradstation am Bahnhof in Kamen-Mitte - werden überplanmäßig 209.000,00 DM zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen