Herr Völkel referierte anhand einer der Niederschrift in Kopie beigefügten Powerpoint­präsentation. Anhand eines Schaubildes benannte er den Personenkreis, der Anträge zur Ausstellung des Sozialtickets stellen kann. Explizit erwähnte er Personen, die Leistungen nach dem Bundes­versorgungsgesetz erhalten. Dies können Personen sein, die bei Ableistung des Wehrdienstes oder durch Kriegshandlungen Schädigungen erlitten haben.

 

Mittels eines weiteren Schaubildes schilderte er das Leistungsspektrum. Er wies darauf hin, dass sich die Nutzbarkeit ausschließlich auf das Kreisgebiet erstrecke und kostenfreie Fahrten  nach Dortmund nicht möglich seien.

Der von den Nutzern zu tragende Eigenanteil betrage 15 €.

 

Im Anschluss schilderte Herr Völkel das Verfahren zur Ausstellung des Tickets. Anträge könnten bei der jeweiligen Kommune vor Ort gestellt werden. Diese leite den Antrag weiter an die Kreisverwaltung Unna. Die Möglichkeit der Nutzung des Tickets erlösche mit Beendigung des jeweiligen Sozialleistungsbezuges.

 

Die Kosten für das Ticket würden im Regelfall vom Konto des Inhabers abgebucht. In Aus­nahmefällen (kein eigenes Konto, angelegte Kontopfändung) würde der Eigenanteil aus dem jeweiligen Leistungsfall an den Kreis überwiesen.

 

Mit einem weiteren Diagramm stellte Herr Völkel den Nachfrageverlauf auf dem Kreisgebiet und für die Stadt Kamen dar. Nach verhaltener Nachfrage im Dezember 2008 sei die Zahl der Antragsteller kontinuierlich stark angestiegen.

Im Einzugsgebiet der Stadt Kamen hätten bisher 424 Personen die Ausstellung des Tickets beantragt.

 

Anhand einer weiteren Folie erläuterte Herr Völkel, wie die Zahl der Antragsteller sich auf die jeweiligen Rechtsgebiete verteilt. Besonders wies Herr Völkel hier noch einmal darauf hin, dass auch Personen, die Leistungen nach dem SGB Teil VIII beziehen, Anträge stellen können.