Sitzung: 11.11.1999 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 246/1999
Beschluss:
Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 S. 3 Gemeindeordnung NW genehmigt:
Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Bereitschaftserklärung zur Gewährung einer Bürgschaft für ein Darlehen der Städt. Sparkasse Kamen zur Liquiditätssicherung der Projektgesellschaft Königsborn mbH in 1999 abzugeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen