Beschluss:

 

Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung NW getroffene Dringlich­keitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 S. 3 Gemeindeordnung NW genehmigt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Bereitschaftserklärung zur Gewährung einer Bürgschaft für ein Darlehen der Städt. Sparkasse Kamen zur Liquiditätssicherung der Projektgesell­schaft Königsborn mbH in 1999 abzugeben.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen